Land Mecklenburg-Vorpommern laufend

NuTieFöRL M-V Förderung: Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Mecklenburg-Vorpommern
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Die NuTieFöRL M-V Förderung unterstützt landwirtschaftliche Unternehmen, Verbände und öffentliche Einrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern. Ziel ist die Verbesserung der Gesundheit und Robustheit von Nutztieren durch gezielte Maßnahmen. Die genaue Förderhöhe und -quote sind den jeweiligen Aufrufen und der aktuellen Richtlinie zu entnehmen.

NuTieFöRL M-V Förderung: Tiergesundheit in Mecklenburg-Vorpommern stärken

Das Land Mecklenburg-Vorpommern bietet mit der „Förderung der Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere (NuTieFöRL M-V)“ einen wichtigen Zuschuss für Akteure in der Landwirtschaft. Dieses Programm zielt darauf ab, die Widerstandsfähigkeit und das Wohlbefinden von Nutztieren zu verbessern, wodurch nicht nur ethische Standards erhöht, sondern auch die wirtschaftliche Nachhaltigkeit der Betriebe gestärkt wird. Die genauen Konditionen der NuTieFöRL M-V Förderung, wie Förderquoten und Höchstbeträge, werden in den spezifischen Förderrichtlinien und Aufrufen detailliert festgelegt. Es ist entscheidend, diese stets aktuell zu prüfen, da sie sich je nach Modul und Zeitpunkt des Aufrufs unterscheiden können (Quelle: Förderdatenbank des Bundes, Stand: 2025-03-12).

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen, Verband oder Ihre öffentliche Einrichtung in Mecklenburg-Vorpommern ansässig ist.
  • Sie Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere planen.
  • Sie sich an den aktuellen Förderrichtlinien des Landes Mecklenburg-Vorpommern orientieren möchten.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Vorhaben außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns liegt.
  • Ihre geplanten Maßnahmen nicht direkt die Gesundheit und Robustheit von Nutztieren betreffen.
  • Sie bereits vor Antragstellung mit dem Vorhaben begonnen haben.

Förderfähige Kosten und Maßnahmen

Die NuTieFöRL M-V Förderung unterstützt in der Regel Kosten, die direkt mit den beihilfefähigen Maßnahmen zur Verbesserung der Tiergesundheit und Robustheit zusammenhängen. Dazu können beispielsweise Kosten für spezifische Diagnostik, präventive Maßnahmen, Haltungsoptimierungen oder die Entwicklung und Implementierung von Tiergesundheitskonzepten gehören. Die genaue Abgrenzung der förderfähigen Kosten ist der jeweils gültigen Richtlinie zu entnehmen. Es ist ratsam, vorab eine detaillierte Kostenplanung zu erstellen und diese mit den Anforderungen des Fördergebers abzugleichen.

So läuft der Antrag für die NuTieFöRL M-V Förderung

  1. Richtlinien prüfen – Informieren Sie sich ausführlich über die aktuelle Förderrichtlinie und die spezifischen Aufrufe für die NuTieFöRL M-V Förderung.
  2. Konzept erstellen – Entwickeln Sie ein detailliertes Vorhabenkonzept, das die geplanten Maßnahmen, deren Ziele und die voraussichtlichen Kosten klar darlegt.
  3. Antrag einreichen – Füllen Sie die erforderlichen Antragsformulare vollständig aus und reichen Sie diese fristgerecht bei der zuständigen Behörde in Mecklenburg-Vorpommern ein.
  4. Bewilligung abwarten – Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid bei positiver Entscheidung.
  5. Vorhaben umsetzen – Beginnen Sie erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides mit der Umsetzung Ihres Projekts.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten der NuTieFöRL M-V Förderung

Förderart Zuschuss
Förderquote je nach Aufruf – siehe Richtlinie
Höchstbetrag je nach Aufruf – siehe Richtlinie
Fördergeber Land Mecklenburg-Vorpommern
Region Mecklenburg-Vorpommern
Zielgruppe Unternehmen (klein, mittel, groß), Verbände, öffentliche Einrichtungen
Status antragsoffen (Aufrufe beachten)
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zur NuTieFöRL M-V Förderung

Wer kann die NuTieFöRL M-V Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Unternehmen (klein, mittel, groß), Verbände und öffentliche Einrichtungen, die ihren Sitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und Maßnahmen zur Verbesserung der Tiergesundheit und Robustheit planen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die genaue Förderhöhe und -quote der NuTieFöRL M-V Förderung sind den jeweils aktuellen Förderrichtlinien und spezifischen Aufrufen zu entnehmen. Sie können je nach Art der Maßnahme und des Antragstellers variieren.

Was sind förderfähige Maßnahmen?

Förderfähig sind Maßnahmen, die direkt der Verbesserung der Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere dienen. Dies umfasst beispielsweise Investitionen in Haltungssysteme, Diagnostik oder präventive Programme. Details hierzu finden Sie in der aktuellen Richtlinie.

Gibt es eine Frist für die Antragstellung?

Die NuTieFöRL M-V Förderung ist grundsätzlich antragssoffen, jedoch können spezifische Förderaufrufe mit festen Fristen verbunden sein. Es ist daher unerlässlich, die aktuellen Veröffentlichungen des Fördergebers zu prüfen.

Kann die Förderung mit anderen Programmen kombiniert werden?

Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist prinzipiell möglich, muss jedoch den beihilferechtlichen Vorgaben (z. B. De-minimis-Verordnung oder Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) entsprechen. Eine Prüfung im Einzelfall ist dringend empfohlen.

Was ist der häufigste Ablehnungsgrund?

Ein sehr häufiger Ablehnungsgrund ist der sogenannte „Maßnahmebeginn vor Antragstellung“. Wer bereits mit dem Vorhaben beginnt, bevor der Antrag bewilligt wurde, verliert in der Regel den Förderanspruch vollständig.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.

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