NRW.BANK laufend

NRW.BANK.Konsortialkredit gewerbliche Wirtschaft

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Darlehen
Region
Nordrhein-Westfalen
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Der NRW.BANK Konsortialkredit bietet gewerblichen Unternehmen in Nordrhein-Westfalen eine maßgeschneiderte Konsortialfinanzierung für größere Investitionen und Betriebsmittel. Antragsberechtigt sind kleine, mittlere und große Unternehmen aller Branchen. Die genaue Förderhöhe richtet sich nach dem individuellen Finanzierungsbedarf – siehe Förderrichtlinie.

Wer erhält die Förderung und was wird finanziert?

Mit dem Konsortialkredit beteiligt sich die NRW.BANK gemeinsam mit einer oder mehreren Geschäftsbanken an großvolumigen Finanzierungen für die gewerbliche Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Das Angebot richtet sich an etablierte Unternehmen, freie Berufe sowie Dienstleistungs- und Industriebetriebe. Ziel ist die verlässliche Abdeckung komplexer Finanzierungsbedarfe, etwa bei Erweiterungsinvestitionen, Transformationsprojekten oder der Betriebsmittelversorgung.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie ein gewerbliches Unternehmen in Nordrhein-Westfalen führen.
  • Ein größerer Finanzierungsbedarf gemeinsam mit Banken abgedeckt werden soll.
  • Investitionen oder Betriebsmittel im Land NRW finanziert werden sollen.
✗ Eher nicht, wenn
  • Die Betriebsstätte außerhalb von Nordrhein-Westfalen liegt.
  • Ein reiner Kleinkredit ohne Bankenkonsortium gesucht wird.
  • Das Vorhaben nicht den Förderkriterien der NRW.BANK entspricht.

Welche Vorhaben finanziert der NRW.BANK Konsortialkredit?

Die Konsortialfinanzierung unterstützt gewerbliche Vorhaben im Rahmen einer partnerschaftlichen Struktur. Zu den förderfähigen Bereichen gehören in der Regel:

  • Investitionsvorhaben im Bereich Produktion, Dienstleistungen, Handel und Handwerk
  • Betriebsmittel- sowie Übernahme- oder Nachfolgefinanzierungen
  • Erweiterungsbauten und nachhaltige Transformationsmaßnahmen am Standort NRW

Konkrete Einzelkonditionen und Strukturierungsmöglichkeiten hängen vom jeweiligen Einzelfall ab – siehe Förderrichtlinie.

So läuft die Antragstellung ab

  1. Hausbank kontaktieren: Stimmen Sie die geplante Konsortialfinanzierung im ersten Schritt mit Ihrer Geschäftsbank oder Konsortialbank ab.
  2. Konsortium bilden: Die Geschäftsbank bindet die NRW.BANK als Partner in die Kreditstrukturierung ein.
  3. Antrag einreichen: Der Antrag wird vor Beginn der eigentlichen Maßnahme bzw. vor der finalen Kreditvereinbarung über die durchleitende Bank eingereicht.
  4. Prüfung und Bewilligung: Nach Risikoprüfung durch die Beteiligten erfolgt die Zusage gemäß Konsortialvertrag.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Der Antrag muss rechtzeitig vor dem verbindlichen Beginn des Vorhabens gestellt werden. Stimmen Sie den Zeitplan frühzeitig mit allen beteiligten Finanziers ab.

Eckdaten des Förderprogramms

Förderart Kredit (Konsortialkredit)
Förderquote je nach Konsortium – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag individuell – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber NRW.BANK
Region Nordrhein-Westfalen
Zielgruppe KMU und Großunternehmen aller gewerblichen Branchen
Status laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

Unsicher, ob Ihre Konsortialfinanzierung förderfähig ist?

Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir analysieren Ihr Investitionsvorhaben in Nordrhein-Westfalen und stellen auf Wunsch Kontakt zu Spezialisten her.

Kostenlose Ersteinschätzung →

Häufige Fragen zum NRW.BANK Konsortialkredit

Wer ist für den NRW.BANK Konsortialkredit antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind kleine, mittlere und große gewerbliche Unternehmen mit Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen, darunter Freiberufler, Dienstleister, Handwerks- und Industriebetriebe.

Wie hoch ist die Förderquote bzw. der Mindestkreditbetrag?

Die Förderhöhe und Konditionen richten sich nach dem Gesamtkreditbedarf und den Vereinbarungen im Bankenkonsortium – siehe Förderrichtlinie.

Welche Fristen sind bei der Antragstellung zu beachten?

Der Antrag sollte rechtzeitig vor Beginn des Vorhabens gemeinsam mit der durchleitenden Kreditbank eingereicht werden – siehe Förderrichtlinie.

Lässt sich der Kredit mit anderen Förderungen kombinieren?

Eine Kombination mit weiteren Programmen ist unter Einhaltung beihilferechtlicher Regelungen grundsätzlich prüfbar – siehe Förderrichtlinie.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 30.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.