NRW.BANK.Konsortialkredit gewerbliche Wirtschaft
Wer erhält die Förderung und was wird finanziert?
Mit dem Konsortialkredit beteiligt sich die NRW.BANK gemeinsam mit einer oder mehreren Geschäftsbanken an großvolumigen Finanzierungen für die gewerbliche Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Das Angebot richtet sich an etablierte Unternehmen, freie Berufe sowie Dienstleistungs- und Industriebetriebe. Ziel ist die verlässliche Abdeckung komplexer Finanzierungsbedarfe, etwa bei Erweiterungsinvestitionen, Transformationsprojekten oder der Betriebsmittelversorgung.
- Sie ein gewerbliches Unternehmen in Nordrhein-Westfalen führen.
- Ein größerer Finanzierungsbedarf gemeinsam mit Banken abgedeckt werden soll.
- Investitionen oder Betriebsmittel im Land NRW finanziert werden sollen.
- Die Betriebsstätte außerhalb von Nordrhein-Westfalen liegt.
- Ein reiner Kleinkredit ohne Bankenkonsortium gesucht wird.
- Das Vorhaben nicht den Förderkriterien der NRW.BANK entspricht.
Welche Vorhaben finanziert der NRW.BANK Konsortialkredit?
Die Konsortialfinanzierung unterstützt gewerbliche Vorhaben im Rahmen einer partnerschaftlichen Struktur. Zu den förderfähigen Bereichen gehören in der Regel:
- Investitionsvorhaben im Bereich Produktion, Dienstleistungen, Handel und Handwerk
- Betriebsmittel- sowie Übernahme- oder Nachfolgefinanzierungen
- Erweiterungsbauten und nachhaltige Transformationsmaßnahmen am Standort NRW
Konkrete Einzelkonditionen und Strukturierungsmöglichkeiten hängen vom jeweiligen Einzelfall ab – siehe Förderrichtlinie.
So läuft die Antragstellung ab
- Hausbank kontaktieren: Stimmen Sie die geplante Konsortialfinanzierung im ersten Schritt mit Ihrer Geschäftsbank oder Konsortialbank ab.
- Konsortium bilden: Die Geschäftsbank bindet die NRW.BANK als Partner in die Kreditstrukturierung ein.
- Antrag einreichen: Der Antrag wird vor Beginn der eigentlichen Maßnahme bzw. vor der finalen Kreditvereinbarung über die durchleitende Bank eingereicht.
- Prüfung und Bewilligung: Nach Risikoprüfung durch die Beteiligten erfolgt die Zusage gemäß Konsortialvertrag.
Eckdaten des Förderprogramms
| Förderart | Kredit (Konsortialkredit) |
| Förderquote | je nach Konsortium – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | individuell – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | NRW.BANK |
| Region | Nordrhein-Westfalen |
| Zielgruppe | KMU und Großunternehmen aller gewerblichen Branchen |
| Status | laufend prüfen |
Unsicher, ob Ihre Konsortialfinanzierung förderfähig ist?
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Häufige Fragen zum NRW.BANK Konsortialkredit
Wer ist für den NRW.BANK Konsortialkredit antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind kleine, mittlere und große gewerbliche Unternehmen mit Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen, darunter Freiberufler, Dienstleister, Handwerks- und Industriebetriebe.
Wie hoch ist die Förderquote bzw. der Mindestkreditbetrag?
Die Förderhöhe und Konditionen richten sich nach dem Gesamtkreditbedarf und den Vereinbarungen im Bankenkonsortium – siehe Förderrichtlinie.
Welche Fristen sind bei der Antragstellung zu beachten?
Der Antrag sollte rechtzeitig vor Beginn des Vorhabens gemeinsam mit der durchleitenden Kreditbank eingereicht werden – siehe Förderrichtlinie.
Lässt sich der Kredit mit anderen Förderungen kombinieren?
Eine Kombination mit weiteren Programmen ist unter Einhaltung beihilferechtlicher Regelungen grundsätzlich prüfbar – siehe Förderrichtlinie.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 30.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.