Land Nordrhein-Westfalen laufend

NEXT.IN.NRW Förderung: Innovative Ideen für Kultur, Medien & KI

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Nordrhein-Westfalen
Zielgruppe
forschungseinrichtung
Das Wichtigste in Kürze
Die NEXT.IN.NRW Förderung unterstützt Unternehmen, Hochschulen und öffentliche Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen bei der Entwicklung innovativer Ideen, Dienstleistungen und Produkte. Schwerpunkte liegen auf Kultur, Medien, Kreativwirtschaft, Künstlicher Intelligenz (KI) und Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT). Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen, deren Höhe sich nach den jeweiligen Modulen und Aufrufen richtet.

NEXT.IN.NRW: Wer bekommt was?

Das Programm NEXT.IN.NRW richtet sich an ein breites Spektrum von Akteuren in Nordrhein-Westfalen, die innovative Projekte in den Bereichen Kultur, Medien, Kreativwirtschaft, Künstliche Intelligenz (KI) und Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) umsetzen möchten. Antragsberechtigt sind dabei kleine, mittlere und große Unternehmen sowie Kleinstunternehmen. Darüber hinaus können sich Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen und Verbände/Vereinigungen bewerben. Ziel ist es, die Entwicklung neuer und zukunftsweisender Produkte und Dienstleistungen in diesen Schlüsselbranchen zu unterstützen.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen (Kleinst-, Klein-, Mittel-, Großunternehmen) in Nordrhein-Westfalen ansässig ist.
  • Sie eine Hochschule, Forschungseinrichtung, Kommune oder ein Verband/eine Vereinigung in NRW sind.
  • Ihr Vorhaben innovative Ideen, Dienstleistungen oder Produkte in Kultur, Medien, Kreativwirtschaft, KI oder IKT umfasst.
  • Sie einen Zuschuss für die Entwicklung oder Markteinführung neuer Lösungen suchen.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Unternehmen außerhalb von Nordrhein-Westfalen liegt.
  • Ihr Projekt nicht primär den Bereichen Kultur, Medien, Kreativwirtschaft, KI oder IKT zuzuordnen ist.
  • Sie bereits mit dem Vorhaben begonnen haben, bevor der Antrag gestellt wurde.
  • Sie eine reine Finanzierung ohne Innovationscharakter suchen.

Förderfähige Kosten und Projektarten

Im Rahmen der NEXT.IN.NRW Förderung können Kosten für innovative Projekte geltend gemacht werden, die der Entwicklung neuer Produkte, Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle dienen. Dies umfasst typischerweise Ausgaben für Personal, externe Dienstleistungen (z. B. IT-Entwicklung, Design, Beratung), Materialkosten, Reisekosten und die Anschaffung notwendiger Hard- und Software. Die genaue Definition der förderfähigen Kosten und die spezifischen Projektarten, die unterstützt werden, sind in den jeweiligen Förderrichtlinien und den konkreten Aufrufen detailliert beschrieben. Es ist entscheidend, diese Dokumente sorgfältig zu prüfen, da die Förderquoten und Höchstbeträge je nach Modul variieren können.

So läuft der Antrag für die NEXT.IN.NRW Förderung

  1. Informieren Sie sich umfassend – Prüfen Sie die aktuellen Förderaufrufe und die spezifischen Richtlinien für Ihr Vorhaben auf der offiziellen Webseite des Fördergebers.
  2. Konzeptentwicklung – Erarbeiten Sie ein detailliertes Projektkonzept, das den Innovationsgrad, die Umsetzbarkeit und die Relevanz für die genannten Branchen klar darstellt.
  3. Antragstellung – Reichen Sie Ihren vollständigen Antrag über das vorgegebene Portal oder Formular ein. Achten Sie auf alle geforderten Unterlagen und Fristen.
  4. Bewilligung und Umsetzung – Nach positiver Prüfung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Erst danach können Sie mit der Umsetzung Ihres Vorhabens beginnen.
  5. Verwendungsnachweis – Dokumentieren Sie alle Ausgaben und Projektschritte sorgfältig, um nach Abschluss des Projekts einen fristgerechten Verwendungsnachweis einzureichen.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten zur NEXT.IN.NRW Förderung

Förderart Zuschuss
Förderquote je nach Modul/Aufruf – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag je nach Modul/Aufruf – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Land Nordrhein-Westfalen
Region Nordrhein-Westfalen
Status antragsoffen (aufrufbezogen)
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zur NEXT.IN.NRW Förderung

Wer kann die NEXT.IN.NRW Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen (Kleinst-, Klein-, Mittel-, Großunternehmen), Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.

Welche Projekte werden konkret unterstützt?

Das Programm fördert innovative Ideen, Produkte und Dienstleistungen in den Bereichen Kultur, Medien, Kreativwirtschaft, Künstliche Intelligenz (KI) und Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT). Es geht um die Entwicklung und Umsetzung zukunftsweisender Lösungen.

Wie hoch ist die Förderquote oder der Höchstbetrag?

Die genaue Förderhöhe und -quote sind nicht pauschal festgelegt, sondern variieren je nach den spezifischen Modulen und Förderaufrufen des Programms. Eine verbindliche Auskunft erhalten Sie in der jeweiligen Förderrichtlinie und den aktuellen Bekanntmachungen.

Gibt es feste Antragsfristen?

Das Programm NEXT.IN.NRW arbeitet oft mit spezifischen Förderaufrufen, die eigene Antragsfristen haben. Es ist daher wichtig, die Veröffentlichungen des Fördergebers regelmäßig zu prüfen, um keine Frist zu versäumen. Grundsätzlich gilt: Der Antrag muss immer vor dem Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Kann die NEXT.IN.NRW Förderung mit anderen Programmen kombiniert werden?

Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist prinzipiell möglich, muss aber immer den beihilferechtlichen Vorgaben der EU (z. B. De-minimis-Verordnung oder Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) entsprechen. Eine sorgfältige Prüfung im Einzelfall und eine Abstimmung mit dem Fördergeber sind hier unerlässlich, um einen Förderausschluss zu vermeiden.

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Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.