Neue Perspektive Wohnen Förderung: Quartiersentwicklung SH
Wer erhält die Neue Perspektive Wohnen Förderung?
Das Sonderprogramm „Neue Perspektive Wohnen – Förderrichtlinie 1 Wohnquartiere“ wendet sich gezielt an Akteure in Schleswig-Holstein, die bezahlbaren Wohnraum und tragfähige Infrastrukturen in Wohnquartieren schaffen oder modernisieren. Antragsberechtigt sind sowohl Kommunen als auch Unternehmen sämtlicher Größenklassen (von Kleinstunternehmen bis hin zu Großunternehmen), insbesondere aus dem Dienstleistungssektor.
Ziel des Programms ist es, die städtebauliche Qualität von Wohnquartieren nachhaltig zu steigern und moderne Infrastrukturen zur Bewältigung des regionalen Wohnungsbedarfs bereit zustellen.
- Sie als Kommune oder Unternehmen ein Infrastruktur- oder Modernisierungsvorhaben in Schleswig-Holstein planen.
- Das Projekt der Entwicklung oder Aufwertung eines Wohnquartiers dient.
- Die Maßnahme noch nicht begonnen wurde.
- Das Projekt außerhalb von Schleswig-Holstein umgesetzt wird.
- Der Baubeginn oder die Auftragsvergabe bereits erfolgt ist.
- Es sich um rein private, nicht gewerbliche Einzelbaumaßnahmen handelt.
Eckdaten des Förderprogramms
| Förderart | Zuschuss |
| Förderbereich | Infrastruktur, Wohnungsbau, Modernisierung |
| Förderquote | – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergebiet | Schleswig-Holstein |
| Zielgruppe | Kommunen, Unternehmen (Kleinst-, kleine, mittlere und Großunternehmen) |
| Status | laufend prüfen |
So läuft die Antragstellung
- Vorhaben planen: Detaillieren Sie das geplante Modernisierungs- oder Infrastrukturprojekt im Wohnquartier.
- Richtlinie prüfen: Gleichen Sie die spezifischen Kriterien der Förderrichtlinie 1 mit Ihrem Projekt ab.
- Antrag einreichen: Stellen Sie den Antrag bei der zuständigen Bewilligungsstelle vor dem Eingehen rechtlicher Verpflichtungen.
- Bewilligung abwarten: Nach Prüfung durch den Fördergeber erhalten Sie den Zuwendungsbescheid und können mit der Umsetzung starten.
Unsicher, ob Ihr Wohnquartier-Projekt förderfähig ist?
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Häufige Fragen (FAQ)
Wer kann einen Antrag auf die Neue Perspektive Wohnen Förderung stellen?
Antragsberechtigt sind Kommunen sowie gewerbliche Unternehmen aller Größenklassen (Kleinstunternehmen, KMU und Großunternehmen) in Schleswig-Holstein, insbesondere aus dem Dienstleistungsbereich.
Welche Vorhaben werden im Rahmen der Förderrichtlinie 1 unterstützt?
Gefördert werden Infrastrukturmaßnahmen sowie Bau- und Modernisierungsvorhaben im Kontext der Gestaltung und Entwicklung von Wohnquartieren.
Wie hoch sind die maximalen Zuschüsse?
Die genaue Höhe des Zuschusses sowie etwaige Förderquoten richten sich nach den spezifischen Bestimmungen der Förderrichtlinie und dem konkreten Projektzuschnitt (– siehe Förderrichtlinie).
Darf mit dem Projekt vor der Genehmigung begonnen werden?
Nein. Grundsätzlich darf mit dem Vorhaben erst begonnen werden, wenn der Antrag eingereicht und der vorzeitige Maßnahmebeginn genehmigt oder der Zuwendungsbescheid erteilt wurde.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 17.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.