Naturbetonte Strukturelemente im Ackerbau: Brandenburg
Wer bekommt was? Einordnung der Förderung Naturbetonte Strukturelemente im Ackerbau
Die Agrarlandschaft in Brandenburg profitiert in hohem Maße von struktureller Vielfalt. Über die Richtlinie zur Förderung naturbetonter Strukturelemente im Ackerbau unterstützt das Land landwirtschaftliche Betriebe dabei, ökologisch wertvolle Strukturen wie Hecken, Feldgehölze, Saumstreifen oder Raine anzulegen und langfristig zu erhalten. Ziel ist es, die biologische Vielfalt zu stärken, Erosion zu mindern und den Biotopverbund im Ackerbau nachhaltig auszubauen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der Land-, Forst- und Fischwirtschaft – unabhängig von der Unternehmensgröße. Das Spektrum reicht von Kleinstunternehmen bis hin zu Großunternehmen. Die finanzielle Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Da die konkreten Fördersätze und Höchstbeträge an spezifische Aufrufe gebunden sind, gelten die jeweiligen Werte der Förderrichtlinie.
- Sie ein landwirtschaftliches Unternehmen im Bundesland Brandenburg führen.
- Sie Ackerflächen bewirtschaften und naturnahe Strukturelemente neu anlegen oder pflegen wollen.
- Sie aktiv zur Biodiversität und zum Erosionsschutz beitragen möchten.
- Ihr Betrieb außerhalb von Brandenburg liegt ohne dortige Flächennutzung.
- Die geplante Maßnahme bereits vor Antragstellung und Genehmigung begonnen wurde.
- Die Flächen nicht im Rahmen der landwirtschaftlichen Nutzung förderfähig sind.
Förderfähige Kosten und Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Vorhaben zur Schaffung und Entwicklung von naturnahen Landschaftselementen im Ackerbau. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen typischerweise:
- Anschaffung von regional gerechtem Pflanz- und Saatgut für Saum- und Gehölzstreifen
- Kosten für die fachgerechte Anpflanzung, Pflege und Herrichtung der Flächen
- Maßnahmen zur Sicherung und langfristigen Unterhaltung der Strukturelemente
Die genaue Höhe der erstattungsfähigen Kosten hängt vom gewählten Fördermodul ab – detaillierte Angaben entnehmen Sie der Förderrichtlinie.
So läuft der Antrag
- Vorhabensplanung: Ermitteln Sie die geeigneten Ackerflächen und planen Sie die spezifischen naturbetonten Strukturelemente.
- Prüfung der Förderrichtlinie: Gleichen Sie Ihre Planung mit den aktuellen Bewilligungsvoraussetzungen und Aufrufen des Landes Brandenburg ab.
- Antragstellung: Reichen Sie den Förderantrag vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen Bewilligungsbehörde in Brandenburg ein.
- Bewilligung und Umsetzung: Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids setzen Sie die Maßnahmen planmäßig um.
Eckdaten des Förderprogramms
| Förderart | Zuschuss |
| Fördergebiet | Brandenburg |
| Förderbereich | Landwirtschaft Ländliche Entwicklung, Umwelt Naturschutz |
| Förderhöhe & Quote | – siehe Förderrichtlinie |
| Zielgruppe | Landwirtschaftliche Unternehmen (KMU & Großunternehmen) |
| Status | laufend prüfen |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Agrar- und Umweltprogrammen ab und vermitteln bei Bedarf an spezialisierte Berater in Brandenburg.
Häufige Fragen zu Naturbetonte Strukturelemente im Ackerbau
Wer ist für das Programm Naturbetonte Strukturelemente im Ackerbau antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Unternehmen der Branche Land-, Forst- und Fischwirtschaft mit Sitz oder Bewirtschaftungsflächen in Brandenburg. Dies umfasst Kleinst-, kleine, mittlere sowie große Unternehmen.
Wie hoch ist die Förderung für naturbetonte Strukturelemente?
Die Höhe der finanziellen Unterstützung und die Förderquote richten sich nach den spezifischen Bestimmungen der Richtlinie bzw. den jeweiligen Aufrufen des Landes Brandenburg. Bitte konsultieren Sie dazu die offizielle Förderrichtlinie.
Wann muss der Antrag eingereicht werden?
Der Förderantrag muss zwingend vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ohne Genehmigung kann zum Verlust des Förderanspruchs führen.
Welche Maßnahmen zählen zu den förderfähigen Strukturelementen?
Förderfähig sind unter anderem das Anlegen, Gestalten und Erhalten von Hecken, Feldgehölzen, Blüh- und Saumstreifen auf Ackerflächen im Land Brandenburg.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 30.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.