Land Sachsen-Anhalt laufend prüfen

Natura 2000 Ausgleich Sachsen-Anhalt: Landwirtschaft

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Sachsen-Anhalt
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Der Natura 2000 Ausgleich Sachsen-Anhalt entschädigt landwirtschaftliche Unternehmen für Bewirtschaftungseinschränkungen in Natura-2000-Gebieten. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die genauen Förderhöhen und Quoten richten sich nach der aktuellen Förderrichtlinie des Landes Sachsen-Anhalt.

Einordnung: Wer erhält den Natura 2000 Ausgleich in Sachsen-Anhalt?

Mit der Richtlinie Natura 2000 Ausgleich Landwirtschaft unterstützt das Land Sachsen-Anhalt landwirtschaftliche Betriebe, die Flächen in ausgewiesenen Natura-2000-Schutzgebieten bewirtschaften. Durch naturschutzrechtliche Vorgaben entstehen auf diesen Acker- und Grünlandflächen spezifische Bewirtschaftungsnachteile und Ertragseinbußen. Das Programm gewährt betroffenen Unternehmen einen finanziellen Ausgleich in Form eines direkten Zuschusses, um eine umweltgerechte Landbewirtschaftung nachhaltig zu sichern.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie landwirtschaftliche Flächen in Natura-2000-Gebieten in Sachsen-Anhalt bewirtschaften.
  • Ihnen durch Auflagen des Naturschutzes nachweisbare Nutzungsbeschränkungen entstehen.
✗ Eher nicht, wenn
  • Flächen außerhalb von ausgewiesenen Natura-2000-Kulissen liegen.
  • Keine landwirtschaftliche Primärproduktion betrieben wird.

Gegenstand und Bedingungen der Ausgleichszahlung

Der Ausgleich gewährt eine Entschädigung für Ertragsverluste sowie Mehraufwendungen, die durch die Beachtung von Schutzgebietsbestimmungen entstehen. Die spezifischen Förderhöhen je Hektar sowie konkrete Fördersätze richten sich nach den Bestimmungen der jeweiligen Aufrufe – siehe Förderrichtlinie. Landwirtschaftliche Betriebe müssen die entsprechenden Bewirtschaftungsverpflichtungen auf den begünstigten Flächen einhalten.

So läuft der Antrag

  1. Flächen- und Auflagenprüfung: Ermittlung der lagegenauen Zuordnung der landwirtschaftlichen Flächen zur Natura-2000-Kulisse in Sachsen-Anhalt.
  2. Antragstellung: Einreichung des Förderantrags bei der zuständigen Bewilligungsbehörde in Sachsen-Anhalt vor Beginn der einzugehenden Verpflichtung.
  3. Prüfung und Bescheid: Nach behördlicher Prüfung erfolgt die Erteilung des Zuwendungsbescheides.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Der Antrag ist zwingend vor Einleitung der einzugehenden Maßnahme bzw. vor Beginn des Verpflichtungszeitraums zu stellen. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ohne Genehmigung führt zum Verlust des Ausgleichsanspruchs.

Eckdaten des Förderprogramms

Förderart Zuschuss
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Land Sachsen-Anhalt
Region Sachsen-Anhalt
Status laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

Unsicher, ob Ihre Flächen förderfähig sind?

Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir prüfen Ihre betriebliche Situation und unterstützen Sie bei der Einordnung passender Förderinstrumente.

Kostenlose Ersteinschätzung →

Häufige Fragen (FAQ)

Wer ist für den Natura 2000 Ausgleich Sachsen-Anhalt antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Unternehmen aller Größenklassen (Kleinstunternehmen, KMU sowie Großunternehmen), die landwirtschaftliche Flächen in ausgewiesenen Natura-2000-Gebieten innerhalb von Sachsen-Anhalt bewirtschaften.

Wie hoch ist die finanzielle Förderung?

Die genaue Höhe des Zuschusses pro Hektar hängt von den spezifischen Einschränkungen sowie den Bestimmungen der Förderrichtlinie ab – siehe Förderrichtlinie.

Welche Flächen sind konkret begünstigt?

Begünstigt sind landwirtschaftlich genutzte Flächen in Sachsen-Anhalt, die innerhalb von festgelegten Natura-2000-Kulissen (FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete) liegen und besonderen Auflagen unterliegen.

Wann muss der Antrag eingereicht werden?

Der Antrag muss vor Beginn des jeweiligen Verpflichtungszeitraums bzw. vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen Stelle in Sachsen-Anhalt eingereicht werden.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 19.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.