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Nachhaltige Landwirtschaft Förderung: F&E-Zuschuss des BMEL

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Bund
Zielgruppe
forschungseinrichtung
Das Wichtigste in Kürze
Die nachhaltige Landwirtschaft Förderung des BMEL unterstützt Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie den Technologie- und Wissenstransfer in Agrarwirtschaft und Lebensmittelproduktion. Gefördert werden KMU, Hochschulen und Forschungseinrichtungen bundesweit durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss – die Förderkonditionen richten sich nach der jeweiligen Förderrichtlinie.

Wer bekommt was? Redaktionelle Einordnung

Dieses Bundesprogramm des BMEL zielt darauf ab, die Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse nachhaltiger und zukunftsfähiger zu gestalten. Antragsberechtigt sind Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Hochschulen sowie gewerbliche Unternehmen (insbesondere Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen / KMU) aus verschiedenen Branchen. Der Zuschuss dient der Absicherung innovativer F&E-Projekte sowie des praxisnahen Wissenstransfers.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie als KMU, Hochschule oder Forschungseinrichtung ein F&E-Vorhaben in der Agrar- oder Food-Branche planen.
  • Ihr Projekt auf eine nachhaltige Erzeugung, Verarbeitung oder Vermarktung abzielt.
  • Sie Maßnahmen zum Technologie- oder Wissenstransfer in die Praxis umsetzen möchten.
✗ Eher nicht, wenn
  • Es sich um reine Standardinvestitionen ohne F&E- bzw. Innovationsgehalt handelt.
  • Die Maßnahme bereits vor Antragstellung oder Bewilligung begonnen wurde.
  • Kein klarer Bezug zur nachhaltigen Erzeugung oder Vermarktung vorliegt.

Förderfähige Gegenstände und Kosten

Gefördert werden insbesondere Personal- und Sachkosten, die im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsprojekten anfallen, sowie Aufwendungen für den praxisnahen Wissenstransfer. Dazu gehören die Erprobung neuer Verfahren, Modellprojekte und der Wissenstransfer zwischen Forschung und landwirtschaftlicher Praxis. Die genaue Bemessungsgrundlage und die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben sind abhängig vom jeweiligen Aufruf – siehe Förderrichtlinie.

Antragsablauf für die nachhaltige Landwirtschaft Förderung

  1. Projektskizze einreichen: Bei mehrstufigen Förderaufrufen wird zunächst eine Projektskizze beim zuständigen Projektträger eingereicht.
  2. Formalen Antrag stellen: Nach positiver Bewertung der Skizze erfolgt die Aufforderung zur Einreichung des förmlichen Förderantrags.
  3. Bewilligung abwarten: Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids bzw. Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns dürfen Verträge geschlossen werden.
  4. Umsetzung und Verwendungsnachweis: Durchführung des Projekts gemäß Richtlinie und abschließende Nachweisführung über die Mittelverwendung.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag oder die Skizze unbedingt vor Beginn des Vorhabens. Bereits der Abschluss von Liefer- oder Leistungsverträgen gilt als vorzeitiger Maßnahmebeginn und führt zum Verlust des Förderanspruchs.

Eckdaten des Förderprogramms

Förderart Zuschuss (nicht rückzahlbar)
Förderquote – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft)
Region Bundesweit (Deutschland)
Status laufend prüfen (aufrufbasiert)
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen (FAQ)

Wer darf einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen, Hochschulen und gewerbliche Unternehmen (insbesondere Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen / KMU) aus Branchen wie dem produzierenden Gewerbe, Handwerk, Handel und Dienstleistungen.

Wie hoch ist die Förderquote?

Die Förderquote und die maximale Förderhöhe sind im amtlichen Datensatz nicht fix genannt – siehe Förderrichtlinie. Die Konditionen hängen vom jeweiligen spezifischen Förderaufruf und dem Antragsteller-Typ ab.

Welche Vorhaben werden im Rahmen der nachhaltigen Landwirtschaft Förderung unterstützt?

Gefördert werden angewandte F&E-Projekte sowie Maßnahmen des Technologie- und Wissenstransfers für die nachhaltige Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag bzw. die Projektskizze muss zwingend vor Maßnahmebeginn eingereicht werden. Bereits der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen gilt förderrechtlich als Beginn.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 09.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.