Nachhaltige Landwirtschaft Förderung: F&E-Zuschuss des BMEL
Wer bekommt was? Redaktionelle Einordnung
Dieses Bundesprogramm des BMEL zielt darauf ab, die Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse nachhaltiger und zukunftsfähiger zu gestalten. Antragsberechtigt sind Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Hochschulen sowie gewerbliche Unternehmen (insbesondere Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen / KMU) aus verschiedenen Branchen. Der Zuschuss dient der Absicherung innovativer F&E-Projekte sowie des praxisnahen Wissenstransfers.
- Sie als KMU, Hochschule oder Forschungseinrichtung ein F&E-Vorhaben in der Agrar- oder Food-Branche planen.
- Ihr Projekt auf eine nachhaltige Erzeugung, Verarbeitung oder Vermarktung abzielt.
- Sie Maßnahmen zum Technologie- oder Wissenstransfer in die Praxis umsetzen möchten.
- Es sich um reine Standardinvestitionen ohne F&E- bzw. Innovationsgehalt handelt.
- Die Maßnahme bereits vor Antragstellung oder Bewilligung begonnen wurde.
- Kein klarer Bezug zur nachhaltigen Erzeugung oder Vermarktung vorliegt.
Förderfähige Gegenstände und Kosten
Gefördert werden insbesondere Personal- und Sachkosten, die im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsprojekten anfallen, sowie Aufwendungen für den praxisnahen Wissenstransfer. Dazu gehören die Erprobung neuer Verfahren, Modellprojekte und der Wissenstransfer zwischen Forschung und landwirtschaftlicher Praxis. Die genaue Bemessungsgrundlage und die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben sind abhängig vom jeweiligen Aufruf – siehe Förderrichtlinie.
Antragsablauf für die nachhaltige Landwirtschaft Förderung
- Projektskizze einreichen: Bei mehrstufigen Förderaufrufen wird zunächst eine Projektskizze beim zuständigen Projektträger eingereicht.
- Formalen Antrag stellen: Nach positiver Bewertung der Skizze erfolgt die Aufforderung zur Einreichung des förmlichen Förderantrags.
- Bewilligung abwarten: Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids bzw. Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns dürfen Verträge geschlossen werden.
- Umsetzung und Verwendungsnachweis: Durchführung des Projekts gemäß Richtlinie und abschließende Nachweisführung über die Mittelverwendung.
Eckdaten des Förderprogramms
| Förderart | Zuschuss (nicht rückzahlbar) |
| Förderquote | – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) |
| Region | Bundesweit (Deutschland) |
| Status | laufend prüfen (aufrufbasiert) |
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Häufige Fragen (FAQ)
Wer darf einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen, Hochschulen und gewerbliche Unternehmen (insbesondere Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen / KMU) aus Branchen wie dem produzierenden Gewerbe, Handwerk, Handel und Dienstleistungen.
Wie hoch ist die Förderquote?
Die Förderquote und die maximale Förderhöhe sind im amtlichen Datensatz nicht fix genannt – siehe Förderrichtlinie. Die Konditionen hängen vom jeweiligen spezifischen Förderaufruf und dem Antragsteller-Typ ab.
Welche Vorhaben werden im Rahmen der nachhaltigen Landwirtschaft Förderung unterstützt?
Gefördert werden angewandte F&E-Projekte sowie Maßnahmen des Technologie- und Wissenstransfers für die nachhaltige Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag bzw. die Projektskizze muss zwingend vor Maßnahmebeginn eingereicht werden. Bereits der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen gilt förderrechtlich als Beginn.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 09.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.