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Förderprogramm Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen | Bund

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Bund
Zielgruppe
forschungseinrichtung
Das Wichtigste in Kürze
Das Förderprogramm Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen bietet finanzielle Unterstützung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen für Forschungs- und Innovationsvorhaben. Es richtet sich bundesweit an Unternehmen aller Größenklassen, Hochschulen sowie Forschungseinrichtungen. Die genaue Förderhöhe und Förderquote hängen vom jeweiligen Modul ab – siehe Förderrichtlinie.

Wer bekommt was beim Förderprogramm Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen?

Das Förderprogramm Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen richtet sich an Akteure, die Vorhaben in den Bereichen themenspezifische Forschung und Innovation, Energieeffizienz und erneuerbare Energien sowie Landwirtschaft und ländliche Entwicklung umsetzen. Antragsberechtigt sind Unternehmen von Kleinstunternehmen bis hin zu Großunternehmen sowie Hochschulen, Forschungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen und Verbände.

Die Förderung erfolgt in Form von direkten Zuschüssen. Da konkrete Förderquoten und Höchstbeträge je nach Förderschwerpunkt und Einzelaufruf variieren, sind die exakten Konditionen der jeweiligen Förderrichtlinie zu entnehmen.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie ein Forschungs- oder Innovationsprojekt im Bereich nachhaltiger und erneuerbarer Ressourcen planen.
  • Ihr Standort in Deutschland liegt und die Projektergebnisse einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten.
  • Sie als Kleinstunternehmen, KMU, Großunternehmen, Forschungseinrichtung oder Hochschule agieren.
✗ Eher nicht, wenn
  • Das Vorhaben bereits vor der Antragstellung und Bewilligung begonnen wurde.
  • Es sich um rein kommerzielle Standardinvestitionen ohne Forschungs- oder Innovationsgehalt handelt.
  • Die formalen Kriterien des jeweiligen Förderaufrufs nicht erfüllt werden.

Förderfähige Gegenstände und Maßnahmen

Gefördert werden Projekte und Entwicklungsarbeiten, die der Verwertung und Nutzung nachhaltiger erneuerbarer Ressourcen dienen. Dazu zählen Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen, Personalausgaben für Projektbeteiligte sowie sach- und ausschnittsbezogene Projektkosten. Die genauen förderfähigen Ausgabenkategorien werden in den spezifischen Bekanntmachungen geregelt – siehe Förderrichtlinie.

So läuft der Antrag ab

  1. Vorhabenskizze erstellen: Prüfen Sie die aktuellen Förderaufrufe und reichen Sie eine erste Skizze oder den formalen Antrag beim zuständigen Projektträger ein.
  2. Antragsprüfung und Bewilligung: Nach positiver Begutachtung erfolgt die detaillierte Antragstellung und die Erteilung des Zuwendungsbescheids.
  3. Projektdurchführung und Verwendungsnachweis: Führen Sie das Projekt gemäß der Bewilligung durch und erbringen Sie den abschließenden Nachweis über die Mittelverwendung.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag und warten Sie die Genehmigung ab, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen. Bereits ein rechtsverbindlicher Vertragsabschluss vor Antragstellung gilt förderrechtlich als vorzeitiger Maßnahmebeginn und führt in der Regel zum vollständigen Verlust des Förderanspruchs.

Eckdaten im Überblick

Förderart Zuschuss
Fördergebiet Bundesweit
Förderhöhe / Quote siehe Förderrichtlinie
Zielgruppe Unternehmen (Kleinst-, kleine, mittlere, große Unternehmen), Hochschulen, Forschungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen, Verbände
Branchen Produzierendes Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Status laufend prüfen
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Häufige Fragen (FAQ) zum Förderprogramm Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen

Wer ist für das Förderprogramm Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Unternehmen jeglicher Größe (von Kleinstunternehmen bis Großunternehmen), Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen.

Wie hoch ist die Förderquote oder die maximale Förderhöhe?

Die genaue Förderhöhe und Förderquote sind im Basis-Datensatz nicht starr festgelegt, sondern variieren je nach Modul, Antragsteller und Förderaufruf – siehe Förderrichtlinie.

Welche Branchen können Anträge stellen?

Das Programm richtet sich insbesondere an Akteure aus dem produzierenden Gewerbe sowie der Land-, Forst- und Fischwirtschaft.

Wann muss der Antrag eingereicht werden?

Der Antrag muss zwingend vor dem offiziellen Maßnahmebeginn eingereicht und bewilligt werden. Prüfen Sie bezüglich spezifischer Fristen die aktuellen Stichtage – siehe Förderrichtlinie.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 08.11.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.