Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) laufend

Mikroelektronik Forschung Förderung: Zuschüsse für Chips-Verbundprojekte

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Bund
Zielgruppe
forschungseinrichtung
Das Wichtigste in Kürze
Dieses Programm unterstützt die Mikroelektronik Forschung Förderung von Verbundprojekten im Rahmen des Gemeinsamen Unternehmens Chips (Chips JU). Es richtet sich an Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland, die innovative Projekte zur Stärkung der Halbleiterindustrie umsetzen. Die genaue Förderhöhe und -quote sind den jeweiligen Ausschreibungen zu entnehmen.

Mikroelektronik Forschung Förderung: Wer profitiert?

Die „Förderung der Mikroelektronik-Forschung von Verbundpartnern im Rahmen des Gemeinsamen Unternehmens Chips“ zielt darauf ab, die europäische Halbleiterindustrie durch innovative Forschung und Entwicklung zu stärken. Über dieses Programm erhalten Unternehmen jeder Größe, Hochschulen und Forschungseinrichtungen Zuschüsse für ihre Verbundprojekte im Bereich Mikroelektronik. Die Förderung ist bundesweit verfügbar und unterstützt Projekte aus allen Branchen, die einen Bezug zur Mikroelektronik aufweisen.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen, Ihre Hochschule oder Forschungseinrichtung an einem Verbundprojekt im Bereich Mikroelektronik beteiligt ist.
  • Sie innovative Lösungen zur Stärkung der Halbleiterbranche entwickeln möchten.
  • Ihr Projekt in Deutschland angesiedelt ist und einen Bezug zu den Zielen des Gemeinsamen Unternehmens Chips aufweist.
✗ Eher nicht, wenn
  • Sie ein Einzelprojekt ohne Verbundpartner planen.
  • Ihr Vorhaben keinen direkten Bezug zur Mikroelektronik-Forschung oder der Halbleiterindustrie hat.
  • Sie ausschließlich eine Investition ohne Forschungs- und Entwicklungsanteil fördern lassen möchten.

Was wird bei der Mikroelektronik Forschung Förderung bezuschusst?

Die Förderung konzentriert sich auf Kosten, die direkt im Zusammenhang mit den Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten der Verbundprojekte stehen. Dazu zählen in der Regel:

  • Personalkosten für wissenschaftliches und technisches Personal, das im Projekt arbeitet.
  • Kosten für Instrumente und Ausrüstung, soweit und solange sie für das Vorhaben genutzt werden.
  • Kosten für Auftragsforschung, Patente und Lizenzen, die für das Projekt notwendig sind.
  • Gemeinkosten, die direkt oder indirekt dem Forschungs- und Entwicklungsprojekt zuzurechnen sind.

Detaillierte Informationen zu den förderfähigen Kosten finden Sie in der jeweils aktuellen Förderrichtlinie der spezifischen Ausschreibungen des Gemeinsamen Unternehmens Chips.

So läuft der Antrag für Ihre Mikroelektronik Forschung Förderung

Der Antragsprozess für die Mikroelektronik Forschung Förderung über das Gemeinsame Unternehmen Chips erfolgt in der Regel in mehreren Schritten, die auf die komplexen Anforderungen von Forschungsverbundprojekten zugeschnitten sind:

  1. Ausschreibung prüfen: Informieren Sie sich über aktuelle Förderaufrufe des Gemeinsamen Unternehmens Chips auf der offiziellen Webseite oder in der Förderdatenbank des Bundes.
  2. Projektantrag einreichen: Erarbeiten Sie einen detaillierten Projektvorschlag mit Ihren Verbundpartnern, der die Anforderungen der jeweiligen Ausschreibung erfüllt. Dieser wird elektronisch über das vorgegebene Portal eingereicht.
  3. Begutachtung und Auswahl: Ihr Antrag wird von Experten begutachtet. Bei positiver Bewertung erfolgt die Auswahl für eine Förderung.
  4. Zuwendungsbescheid erhalten: Nach erfolgreicher Prüfung und Auswahl erhalten Sie den offiziellen Zuwendungsbescheid mit allen Förderkonditionen.
  5. Projektstart und Verwendungsnachweis: Nach Erhalt des Bescheids können Sie mit dem Vorhaben beginnen und müssen die Mittel später gemäß den Vorgaben nachweisen.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten zur Förderung der Mikroelektronik-Forschung

Förderart Zuschuss
Förderquote je nach Ausschreibung und Modul – siehe Richtlinie
Höchstbetrag je nach Ausschreibung und Modul – siehe Richtlinie
Fördergeber Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen des Gemeinsamen Unternehmens Chips (Chips JU)
Region Bund (bundesweit)
Zielgruppe Unternehmen (Kleinst-, Klein-, Mittel-, Großunternehmen), Hochschulen, Forschungseinrichtungen
Status laufend (mit spezifischen Aufrufen)
Förderfähigkeit prüfen

Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?

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Häufige Fragen zur Mikroelektronik Forschung Förderung

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Größe (Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großunternehmen), Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland, die an Verbundprojekten im Bereich Mikroelektronik beteiligt sind.

Wie hoch ist die Förderquote und der Höchstbetrag?

Die genaue Förderhöhe und -quote sind nicht pauschal festgelegt, sondern hängen von der jeweiligen Ausschreibung und dem spezifischen Modul innerhalb des Gemeinsamen Unternehmens Chips ab. Verbindliche Angaben finden Sie in den aktuellen Förderrichtlinien der jeweiligen Aufrufe.

Was sind förderfähige Kosten bei der Mikroelektronik Forschung Förderung?

Typischerweise sind Kosten für Personal, Geräte, Sachmittel sowie für Auftragsforschung und Lizenzen förderfähig, sofern sie direkt dem Forschungs- und Entwicklungsprojekt zugerechnet werden können. Details hierzu sind in den einzelnen Ausschreibungsunterlagen aufgeführt.

Ist eine Kumulierung mit anderen Förderungen möglich?

Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, muss jedoch stets beihilferechtlich zulässig sein und die jeweiligen Höchstgrenzen der EU-Beihilfeverordnung (z. B. AGVO oder De-minimis) beachten. Prüfen Sie dies im Einzelfall sorgfältig.

Was ist der häufigste Ablehnungsgrund bei dieser Förderung?

Ein häufiger Ablehnungsgrund ist, wenn das Projekt nicht ausreichend innovativ ist oder nicht präzise genug auf die Ziele und Schwerpunkte der jeweiligen Ausschreibung des Gemeinsamen Unternehmens Chips zugeschnitten ist. Auch ein zu früher Maßnahmebeginn vor Bewilligung kann zum Ausschluss führen.

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Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.