L-Bank (Förderbank Baden-Württemberg) laufend

Mietwohnungsfinanzierung L-Bank Neubau: Ihr Kredit für sozialen Wohnraum in BW

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Darlehen
Region
Baden-Württemberg
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Die Mietwohnungsfinanzierung L-Bank Neubau bietet Unternehmen, Kommunen und anderen Einrichtungen in Baden-Württemberg zinsgünstige Darlehen für den Neubau von Mietwohnungen. Die Förderung unterstützt Projekte im Bereich Energieeffizienz, Erneuerbare Energien und Modernisierung, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Die genauen Konditionen sind der Förderrichtlinie zu entnehmen.

Die L-Bank, die Förderbank für Baden-Württemberg, unterstützt mit der Mietwohnungsfinanzierung L-Bank Neubau den Bau von neuem Mietwohnraum im gesamten Bundesland. Dieses Programm richtet sich an eine breite Zielgruppe, die von kleinen und mittleren Unternehmen über Großunternehmen bis hin zu Kommunen, öffentlichen Einrichtungen und Verbänden reicht. Ziel ist es, die Schaffung von bezahlbarem und energieeffizientem Wohnraum zu fördern. Die Darlehen unterstützen dabei nicht nur den reinen Neubau, sondern auch Maßnahmen zur Energieeffizienz, zur Nutzung erneuerbarer Energien und zur Modernisierung.

Wer bekommt was?

Die Mietwohnungsfinanzierung der L-Bank ist ein Kreditprogramm, das darauf abzielt, Investitionen in den Mietwohnungsbau in Baden-Württemberg zu erleichtern. Antragsberechtigt sind demnach Unternehmen jeder Größe, von Kleinstunternehmen bis zu Großunternehmen, sowie Kommunen, öffentliche Einrichtungen und Verbände. Das Programm ist branchenübergreifend für Dienstleistungsunternehmen relevant, die in den Wohnungsbau investieren möchten. Die genaue Höhe der Förderung und die spezifischen Konditionen des Kredits sind in der detaillierten Förderrichtlinie der L-Bank festgelegt und können je nach Projekt und Modul variieren. Es ist entscheidend, dass Sie sich vor Antragstellung mit den aktuellen Bestimmungen vertraut machen, da keine pauschalen Angaben zur Förderhöhe gemacht werden können.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie in Baden-Württemberg neuen Mietwohnraum schaffen möchten.
  • Ihr Vorhaben Aspekte der Energieeffizienz oder erneuerbaren Energien berücksichtigt.
  • Sie als Unternehmen, Kommune, öffentliche Einrichtung oder Verband agieren.
  • Sie zinsgünstige Finanzierungsmöglichkeiten für Ihr Bauprojekt suchen.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Bauvorhaben außerhalb Baden-Württembergs liegt.
  • Sie bereits mit dem Bau begonnen haben, bevor der Antrag gestellt wurde.
  • Sie eine reine Zuschussförderung ohne Rückzahlungsverpflichtung suchen.
  • Ihr Projekt nicht dem sozialen Mietwohnungsbau oder den genannten Förderbereichen entspricht.

Förderfähige Kosten

Die Mietwohnungsfinanzierung der L-Bank deckt in der Regel die Kosten ab, die direkt mit dem Neubau und der Ausstattung von Mietwohnungen verbunden sind. Dazu gehören unter anderem die Baukosten, Kosten für die Erschließung des Grundstücks, Architekten- und Ingenieurleistungen sowie Ausgaben für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Integration erneuerbarer Energien. Auch Kosten für die Baunebenkosten können förderfähig sein. Nicht förderfähig sind in der Regel der Erwerb von bereits bestehendem Wohnraum ohne zusätzliche Modernisierungsmaßnahmen oder Kosten, die nicht direkt dem geförderten Vorhaben zuzuordnen sind. Eine detaillierte Aufstellung der förderfähigen und nicht förderfähigen Kosten finden Sie in der aktuellen Förderrichtlinie der L-Bank.

So läuft der Antrag

  1. Beratung und Informationsbeschaffung – Informieren Sie sich umfassend über die genauen Konditionen und Voraussetzungen der Mietwohnungsfinanzierung L-Bank Neubau auf der Webseite der L-Bank oder über die Förderdatenbank des Bundes.
  2. Antragsstellung vorbereiten – Sammeln Sie alle notwendigen Unterlagen wie Projektbeschreibung, Finanzierungsplan, Nachweise zur Energieeffizienz und gegebenenfalls weitere erforderliche Dokumente gemäß der Checkliste der L-Bank.
  3. Antrag einreichen – Stellen Sie den vollständigen Antrag über die vorgesehenen Kanäle bei der L-Bank. Achten Sie darauf, dass alle Formulare korrekt ausgefüllt und alle Nachweise beigefügt sind.
  4. Prüfung und Bewilligung – Die L-Bank prüft Ihren Antrag. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid mit den detaillierten Kreditkonditionen.
  5. Umsetzung des Vorhabens – Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids können Sie mit der Umsetzung Ihres Neubauprojekts beginnen und die Darlehensmittel abrufen.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten der Mietwohnungsfinanzierung L-Bank Neubau

Förderart Kredit
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergeber L-Bank (Förderbank Baden-Württemberg)
Region Baden-Württemberg
Status antragsoffen
Förderfähigkeit prüfen

Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?

Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.

Kostenlose Ersteinschätzung →

Häufige Fragen zur Mietwohnungsfinanzierung L-Bank Neubau

Wer kann die Mietwohnungsfinanzierung L-Bank Neubau beantragen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Größe (Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großunternehmen), Kommunen, öffentliche Einrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen, die in den Neubau von Mietwohnraum in Baden-Württemberg investieren möchten.

Welche Art von Förderung wird angeboten?

Die L-Bank bietet im Rahmen dieses Programms zinsgünstige Kredite an, um den Neubau und die Modernisierung von Mietwohnungen zu finanzieren. Es handelt sich hierbei nicht um einen direkten Zuschuss, sondern um ein Darlehen.

Gibt es eine maximale Förderhöhe oder -quote?

Die genaue Förderhöhe und die maximale Förderquote sind nicht pauschal festgelegt, sondern richten sich nach dem spezifischen Modul und den individuellen Gegebenheiten Ihres Projekts. Verbindliche Informationen finden Sie in der aktuellen Förderrichtlinie der L-Bank.

Was sind die wichtigsten Voraussetzungen für die Antragstellung?

Die wichtigsten Voraussetzungen sind, dass das Vorhaben in Baden-Württemberg realisiert wird, es sich um den Neubau oder die Modernisierung von Mietwohnraum handelt und der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt wird. Details zu weiteren Kriterien, insbesondere im Hinblick auf Energieeffizienz und soziale Aspekte, sind der Förderrichtlinie zu entnehmen.

Kann dieses Programm mit anderen Förderungen kombiniert werden?

Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist prinzipiell möglich, muss jedoch im Einzelfall geprüft und mit der L-Bank abgestimmt werden, um beihilferechtliche Vorgaben einzuhalten. Konsultieren Sie hierzu die Förderrichtlinie oder lassen Sie sich beraten.

Was ist der häufigste Grund für eine Ablehnung?

Ein häufiger Ablehnungsgrund ist der sogenannte „Maßnahmebeginn vor Antragstellung“. Wer mit dem Bauvorhaben beginnt oder verbindliche Verträge abschließt, bevor der Förderantrag bei der L-Bank eingegangen ist, verliert in der Regel den Anspruch auf eine Förderung. Auch unvollständige Antragsunterlagen oder die Nichteinhaltung der Förderrichtlinien können zu einer Ablehnung führen.

Ähnliche Förderprogramme

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.