WIBank Hessen / Land Hessen laufend prüfen

Soziale Mietwohnraumförderung Hessen: Neubau für mittlere Einkommen

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Darlehen
Region
Hessen
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Die Soziale Mietwohnraumförderung Hessen unterstützt den Neubau von Mietwohnungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss sowie als zinsgünstiger Kredit über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Antragsberechtigt sind Unternehmen, Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen in Hessen.

Einordnung & Zweck des Förderprogramms

Mit dem Programm zur sozialen Mietwohnraumförderung fördert das Land Hessen die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum im Neubausegment. Ziel ist es, Wohnungen für Haushalte bereitzustellen, deren Einkommen die allgemeinen Einkommensgrenzen überschreitet, aber dennoch Unterstützung am freien Wohnungsmarkt benötigt. Die konkreten Förderkonditionen wie Förderquoten oder Darlehenshöhen richten sich nach den Bestimmungen der jeweiligen Landesrichtlinie.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie in Hessen den Neubau von Mietwohnungen für mittlere Einkommensgruppen planen.
  • Sie als Unternehmen, Privatperson, Organisation oder öffentliche Einrichtung als Investoren auftreten.
  • Sie bereit sind, die Mietbindungen gemäß den hessischen Bestimmungen einzuhalten.
✗ Eher nicht, wenn
  • Das Bauvorhaben außerhalb des Bundeslandes Hessen liegt.
  • Es sich ausschließlich um die Modernisierung bestehender Gebäude ohne Neubaumaßnahme handelt.
  • Mit den Bauarbeiten bereits vor Erteilung der Bewilligung begonnen wurde.

Gegenstand und Umfang der Mietwohnraumförderung Hessen

Gefördert wird der Neubau von Mietwohnungen sowie der Ersterwerb neu errichteter Mietwohnungen in Hessen. Die Förderung kombiniert Zuschüsse und zinsgünstige Kredite, um Investitionskosten abzufedern und bezahlbaren Mietwohnraum zu sichern.

Die genauen finanziellen Eckwerte wie Zinssätze, Tilgungszuschüsse oder Höchstbeträge sind je nach Förderaufruf und Modul geregelt. Detaillierte Vorgaben entnehmen Sie der offiziellen Förderrichtlinie des Landes Hessen.

So läuft die Antragstellung ab

  1. Projektplanung & Vorbereitung: Erstellen Sie das Baukonzept und ermitteln Sie den Bedarf für mittlere Einkommensgruppen am Standort.
  2. Antragseinreichung: Reichen Sie die Förderanträge vor Beginn des Bauvorhabens bei der zuständigen Stelle (WIBank Hessen) ein.
  3. Prüfung & Bewilligung: Nach der positiven Prüfung erhalten Sie den Bewilligungsbescheid.
  4. Umsetzung & Verwendungsnachweis: Beginnen Sie erst nach Erhalt der Genehmigung mit der Umsetzung und weisen Sie die zweckentsprechende Mittelverwendung nach.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn beachten: Der Förderantrag muss zwingend vor Beginn der Bauarbeiten oder dem Abschluss von rechtsverbindlichen Liefer- und Leistungsverträgen gestellt werden. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn führt in der Regel zum Verlust des Anspruchs auf die Mietwohnraumförderung Hessen.

Eckdaten des Förderprogramms

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Förderart Zuschuss, Kredit
Förderquote – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber WIBank Hessen / Land Hessen
Region Hessen
Zielgruppe Unternehmen, Privatpersonen, Öffentliche Einrichtungen, Verbände & Vereinigungen
Status laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zur Mietwohnraumförderung Hessen

Wer ist bei diesem Programm antragsberechtigt?

Antragsberechtigt für die Mietwohnraumförderung Hessen sind Unternehmen, Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen, die Mietwohnraum im Bundesland Hessen neu schaffen.

Welche Einkommensgrenzen gelten für die Mieter?

Das Programm richtet sich an Haushalte mit mittlerem Einkommen. Die konkreten Einkommensgrenzen sind in den Hessischen Wohnraumförderrichtlinien geregelt.

Wie hoch sind Zuschuss und Kreditrahmen?

Die genauen Förderhöhen und Quoten sind je nach Modul unterschiedlich – siehe Förderrichtlinie des Landes Hessen.

Wann muss der Förderantrag gestellt werden?

Der Antrag ist zwingend vor Beginn der Maßnahme bei der WIBank bzw. den zuständigen Förderstellen in Hessen einzureichen.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 20.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.