Soziale Mietwohnraumförderung Hessen: Neubau für mittlere Einkommen
Einordnung & Zweck des Förderprogramms
Mit dem Programm zur sozialen Mietwohnraumförderung fördert das Land Hessen die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum im Neubausegment. Ziel ist es, Wohnungen für Haushalte bereitzustellen, deren Einkommen die allgemeinen Einkommensgrenzen überschreitet, aber dennoch Unterstützung am freien Wohnungsmarkt benötigt. Die konkreten Förderkonditionen wie Förderquoten oder Darlehenshöhen richten sich nach den Bestimmungen der jeweiligen Landesrichtlinie.
- Sie in Hessen den Neubau von Mietwohnungen für mittlere Einkommensgruppen planen.
- Sie als Unternehmen, Privatperson, Organisation oder öffentliche Einrichtung als Investoren auftreten.
- Sie bereit sind, die Mietbindungen gemäß den hessischen Bestimmungen einzuhalten.
- Das Bauvorhaben außerhalb des Bundeslandes Hessen liegt.
- Es sich ausschließlich um die Modernisierung bestehender Gebäude ohne Neubaumaßnahme handelt.
- Mit den Bauarbeiten bereits vor Erteilung der Bewilligung begonnen wurde.
Gegenstand und Umfang der Mietwohnraumförderung Hessen
Gefördert wird der Neubau von Mietwohnungen sowie der Ersterwerb neu errichteter Mietwohnungen in Hessen. Die Förderung kombiniert Zuschüsse und zinsgünstige Kredite, um Investitionskosten abzufedern und bezahlbaren Mietwohnraum zu sichern.
Die genauen finanziellen Eckwerte wie Zinssätze, Tilgungszuschüsse oder Höchstbeträge sind je nach Förderaufruf und Modul geregelt. Detaillierte Vorgaben entnehmen Sie der offiziellen Förderrichtlinie des Landes Hessen.
So läuft die Antragstellung ab
- Projektplanung & Vorbereitung: Erstellen Sie das Baukonzept und ermitteln Sie den Bedarf für mittlere Einkommensgruppen am Standort.
- Antragseinreichung: Reichen Sie die Förderanträge vor Beginn des Bauvorhabens bei der zuständigen Stelle (WIBank Hessen) ein.
- Prüfung & Bewilligung: Nach der positiven Prüfung erhalten Sie den Bewilligungsbescheid.
- Umsetzung & Verwendungsnachweis: Beginnen Sie erst nach Erhalt der Genehmigung mit der Umsetzung und weisen Sie die zweckentsprechende Mittelverwendung nach.
Eckdaten des Förderprogramms
| Förderart | Zuschuss, Kredit |
| Förderquote | – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | WIBank Hessen / Land Hessen |
| Region | Hessen | Zielgruppe | Unternehmen, Privatpersonen, Öffentliche Einrichtungen, Verbände & Vereinigungen |
| Status | laufend prüfen |
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Häufige Fragen zur Mietwohnraumförderung Hessen
Wer ist bei diesem Programm antragsberechtigt?
Antragsberechtigt für die Mietwohnraumförderung Hessen sind Unternehmen, Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen, die Mietwohnraum im Bundesland Hessen neu schaffen.
Welche Einkommensgrenzen gelten für die Mieter?
Das Programm richtet sich an Haushalte mit mittlerem Einkommen. Die konkreten Einkommensgrenzen sind in den Hessischen Wohnraumförderrichtlinien geregelt.
Wie hoch sind Zuschuss und Kreditrahmen?
Die genauen Förderhöhen und Quoten sind je nach Modul unterschiedlich – siehe Förderrichtlinie des Landes Hessen.
Wann muss der Förderantrag gestellt werden?
Der Antrag ist zwingend vor Beginn der Maßnahme bei der WIBank bzw. den zuständigen Förderstellen in Hessen einzureichen.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 20.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.