Messepräsentationen Förderung Niedersachsen: Zuschüsse für Ihren Auftritt
Wer bekommt was?
Das Land Niedersachsen unterstützt Unternehmen dabei, ihre Produkte und Dienstleistungen auf nationalen und internationalen Messen zu präsentieren. Ziel dieser Förderung ist es, die Wettbewerbsfähigkeit niedersächsischer Betriebe zu stärken und ihnen den Zugang zu neuen Märkten zu erleichtern. Der Zuschuss hilft, die Kosten für Standmiete, Aufbau und weitere messebezogene Ausgaben zu senken.
- Sie ein Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen mit Sitz in Niedersachsen sind.
- Sie eine Messepräsentation planen, um neue Märkte zu erschließen oder bestehende Kundenbeziehungen zu pflegen.
- Ihr Unternehmen in Branchen wie Handwerk, Handel, Dienstleistungen oder dem produzierenden Gewerbe tätig ist.
- Ihr Unternehmen außerhalb Niedersachsens ansässig ist.
- Sie ein Großunternehmen sind.
- Das Vorhaben bereits begonnen hat (z.B. Standflächenbuchung).
Was wird gefördert?
Im Rahmen der Messepräsentationen Förderung Niedersachsen sind in der Regel Kosten für die Standmiete, den Standbau und -abbau sowie für die Konzeption und Gestaltung der Präsentation förderfähig. Detaillierte Informationen zu allen anrechenbaren Ausgaben finden Sie in der aktuellen Förderrichtlinie des Landes Niedersachsen.
So läuft der Antrag
- Informationsphase – Prüfen Sie die aktuelle Förderrichtlinie und alle spezifischen Voraussetzungen für Ihre Messepräsentation.
- Antragstellung – Reichen Sie Ihren vollständigen Antrag bei der zuständigen Behörde in Niedersachsen ein.
- Bewilligung – Warten Sie auf den Zuwendungsbescheid, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen.
- Durchführung – Setzen Sie Ihr Messeprojekt gemäß den Vorgaben um und dokumentieren Sie alle förderfähigen Ausgaben.
- Verwendungsnachweis – Legen Sie nach Abschluss des Vorhabens die erforderlichen Nachweise fristgerecht vor.
Eckdaten des Programms
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Land Niedersachsen |
| Region | Niedersachsen |
| Zielgruppe | Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) |
| Status | antragsoffen |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
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Häufige Fragen zu Messepräsentationen Förderung Niedersachsen
Wie hoch ist die Förderung für Messepräsentationen in Niedersachsen?
Die genaue Förderhöhe und -quote sind nicht pauschal festgelegt und der jeweils aktuellen Förderrichtlinie zu entnehmen. Das Programm bietet Zuschüsse, um die finanziellen Belastungen für Unternehmen zu reduzieren.
Wer kann die Förderung für Messepräsentationen beantragen?
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie alle weiteren Unternehmen, die ihren Hauptsitz in Niedersachsen haben und in den definierten Branchen tätig sind.
Welche Kosten werden bei Messepräsentationen in Niedersachsen gefördert?
Typischerweise werden Kosten für Standmiete, Standbau und -abbau sowie die Gestaltung der Präsentation bezuschusst. Eine detaillierte Auflistung finden Sie in der offiziellen Richtlinie.
Kann ich die Förderung für internationale Messen nutzen?
Ja, die Förderung umfasst in der Regel auch Messepräsentationen im Ausland, um die Außenwirtschaft niedersächsischer Unternehmen zu stärken. Prüfen Sie hierzu die spezifischen Bedingungen der Richtlinie.
Was ist der „Maßnahmebeginn“ bei dieser Förderung?
Der „Maßnahmebeginn“ ist der Zeitpunkt, zu dem Sie mit dem Vorhaben starten. Förderrechtlich gilt bereits die verbindliche Beauftragung von Leistungen oder die Bestellung von Waren als Beginn. Der Antrag muss zwingend vor diesem Zeitpunkt gestellt werden.
Kann ich diese Förderung mit anderen Landesprogrammen kombinieren?
Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist prinzipiell möglich, muss jedoch beihilferechtlich zulässig sein. Informieren Sie sich in der Richtlinie oder lassen Sie sich beraten, um eine korrekte Kombination sicherzustellen.
Ähnliche Programme für Ihr Unternehmen
Neben der Förderung für Messepräsentationen in Niedersachsen könnten auch weitere Programme für die Digitalisierung, Energieeffizienz oder allgemeine Investitionen für Ihr Unternehmen interessant sein. Prüfen Sie zum Beispiel den Digitalisierungsförderung Niedersachsen oder den Investitionszuschuss für KMU.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 25.07.2024. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.