MBG Sachsen Wachstum Innovation: Beteiligungen für Ihr Unternehmen
Wer bekommt was über die MBG Sachsen Wachstum Innovation?
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen (MBG Sachsen) bietet mit dem Programm „Wachstum und Innovation“ eine wichtige Finanzierungsoption für Unternehmen mit Sitz in Sachsen. Ziel ist es, die Eigenkapitalbasis sächsischer Kleinstunternehmen, kleiner und mittlerer Unternehmen zu stärken, um Wachstum, Innovationen und die Finanzierung von Unternehmensnachfolgen zu ermöglichen. Die Beteiligung erfolgt in der Regel in Form von stillen Beteiligungen, die das Haftkapital des Unternehmens erhöhen, ohne die Kreditwürdigkeit zu belasten oder Mitspracherechte zu fordern.
- Ihr Unternehmen in Sachsen ansässig ist.
- Sie zu den Kleinstunternehmen, kleinen oder mittleren Unternehmen zählen.
- Sie Wachstumsprojekte, Innovationen oder eine Unternehmensnachfolge finanzieren möchten.
- Sie Ihre Eigenkapitalbasis stärken möchten, ohne Sicherheiten zu stellen.
- Ihr Unternehmen in einer der zulässigen Branchen (Dienstleistungen, Gastgewerbe/Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur-/Kreativwirtschaft, Produzierendes Gewerbe) tätig ist.
- Ihr Unternehmen außerhalb Sachsens liegt.
- Sie ein Großunternehmen sind.
- Sie ausschließlich eine reine Fremdkapitalfinanzierung suchen.
- Ihr Vorhaben keine nachhaltige wirtschaftliche Perspektive aufweist.
Wofür kann die Beteiligung der MBG Sachsen genutzt werden?
Die Beteiligung der MBG Sachsen ist flexibel einsetzbar, um eine Vielzahl von Investitionen und Vorhaben zu unterstützen, die zur Stärkung und Entwicklung Ihres Unternehmens beitragen. Dazu gehören typischerweise:
- Wachstumsfinanzierung: Erweiterung von Produktionskapazitäten, Markterschließung, Internationalisierung.
- Innovationsprojekte: Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.
- Unternehmensnachfolge: Finanzierung des Kaufs von Geschäftsanteilen im Rahmen einer Nachfolgeregelung.
- Stärkung der Liquidität: Verbesserung der Bilanzstruktur und Erhöhung der Eigenkapitalquote.
Die konkreten förderfähigen Maßnahmen und die Verwendungszwecke sind in der jeweiligen Förderrichtlinie detailliert beschrieben.
So läuft der Antrag für die Beteiligungen der MBG Sachsen
Der Antragsprozess für eine Beteiligung der MBG Sachsen ist darauf ausgelegt, Ihr Vorhaben individuell zu prüfen und eine passende Finanzierungslösung zu finden. Hier sind die typischen Schritte:
- Erstkontakt & Projektbesprechung – Nehmen Sie Kontakt mit der MBG Sachsen auf, um Ihr Vorhaben vorzustellen und die grundsätzliche Förderfähigkeit zu klären.
- Antragstellung & Unterlagen – Reichen Sie einen detaillierten Businessplan, Finanzierungsunterlagen und weitere erforderliche Dokumente ein, die Ihr Vorhaben umfassend beschreiben.
- Prüfung & Due Diligence – Die MBG Sachsen prüft Ihre Unterlagen und führt gegebenenfalls eine Due Diligence durch, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit und die Potenziale Ihres Unternehmens zu bewerten.
- Vertragsverhandlung & Abschluss – Bei positiver Prüfung werden die Konditionen der Beteiligung verhandelt und ein Beteiligungsvertrag abgeschlossen.
- Auszahlung & Begleitung – Nach Vertragsabschluss erfolgt die Auszahlung der Beteiligung. Die MBG Sachsen begleitet Ihr Unternehmen während der Laufzeit der Beteiligung.
Eckdaten zu den Beteiligungen der MBG Sachsen Wachstum Innovation
| Förderart | Beteiligung |
| Förderquote | siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen mbH |
| Region | Sachsen |
| Status | laufend prüfen |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
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Häufige Fragen zu den Beteiligungen der MBG Sachsen
Wer kann eine Beteiligung der MBG Sachsen beantragen?
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus Sachsen. Dies schließt ein breites Spektrum von Branchen wie Dienstleistungen, Gastgewerbe/Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur-/Kreativwirtschaft und das Produzierende Gewerbe ein.
Wie hoch ist die Beteiligung, die ich erhalten kann?
Die Höhe der Beteiligung ist nicht pauschal festgelegt, da sie individuell auf das jeweilige Vorhaben und den Bedarf des Unternehmens zugeschnitten wird. Für konkrete Angaben und detaillierte Konditionen konsultieren Sie bitte die aktuelle Förderrichtlinie der MBG Sachsen.
Kann die Beteiligung mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden?
Grundsätzlich ist die Kumulierung von Förderungen oft möglich, unterliegt aber spezifischen beihilferechtlichen Regelungen und den Bestimmungen der jeweiligen Förderprogramme. Prüfen Sie im Einzelfall die Kumulierungsbedingungen in der Förderrichtlinie der MBG Sachsen.
Was sind die Vorteile einer stillen Beteiligung?
Eine stille Beteiligung stärkt Ihr Eigenkapital, ohne dass Sie Sicherheiten stellen müssen oder die MBG Sachsen Einfluss auf die Geschäftsführung nimmt. Sie verbessern Ihre Bonität bei Banken und erhalten mehr finanziellen Spielraum, während Sie die volle unternehmerische Kontrolle behalten.
Wie lange dauert der Antragsprozess für die MBG Sachsen Beteiligung?
Die Dauer des Antragsprozesses kann je nach Komplexität des Vorhabens, Vollständigkeit der Unterlagen und Auslastung der MBG Sachsen variieren. Es ist ratsam, frühzeitig Kontakt aufzunehmen und alle notwendigen Dokumente sorgfältig vorzubereiten. Eine genaue Zeitangabe entnehmen Sie bitte den Angaben der MBG Sachsen oder der Richtlinie.
Gibt es Fristen für die Antragstellung?
Für die Beteiligungen der MBG Sachsen gibt es in der Regel keine festen Stichtagsfristen, da Anträge laufend geprüft werden. Es ist jedoch essenziell, dass der Antrag vor dem Beginn des zu finanzierenden Vorhabens gestellt wird, um den Förderanspruch nicht zu verlieren.
Ähnliche Förderprogramme und Finanzierungsoptionen
Neben den Beteiligungen der MBG Sachsen gibt es weitere Möglichkeiten, Ihr Unternehmen in Sachsen zu finanzieren. Dazu zählen unter anderem Programme für Innovationsförderung, Digitalisierungszuschüsse oder KfW-Kredite für den Mittelstand. Eine individuelle Prüfung hilft Ihnen, die für Ihr Vorhaben passendsten Instrumente zu finden.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.