MBG Hessen Kleinbeteiligung: Eigenkapital für KMU
Wer bekommt was bei der MBG Hessen Kleinbeteiligung?
Mit der MBG Hessen Kleinbeteiligung unterstützt die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen GmbH etablierte KMU, Kleinstunternehmen sowie Angehörige freier Berufe. Das Förderprogramm stellt wirtschaftliches Eigenkapital in Form einer stillen Beteiligung bereit, um die Finanzierungsstruktur mittelständischer Betriebe in Hessen nachhaltig zu konsolidieren und Folgefinanzierungen zu erleichtern.
- Sie ein bestehendes KMU oder Freiberufler mit Betriebsstätte in Hessen sind
- Sie Ihre Eigenkapitalbasis stärken möchten, ohne Gesellschafteranteile abzugeben
- Sie ein wirtschaftlich tragfähiges Unternehmenskonzept vorlegen können
- Ihr Unternehmenssitz außerhalb von Hessen liegt
- Es sich um ein wirtschaftlich in Schieflage geratenes Unternehmen handelt
- Keine Ausrichtung auf eine mittelfristige Tragfähigkeit nachweisbar ist
Eckdaten der Beteiligungsförderung
| Förderart | Beteiligung (Stille Beteiligung) |
| Förderbereich | Unternehmensfinanzierung |
| Förderhöhe / Höchstbetrag | – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen GmbH (MBG H) |
| Region | Hessen |
| Status | antragsoffen |
So läuft die Antragstellung
- Vorhabensplanung und Vorbereitung – Erstellen Sie einen aktuellen Businessplan inklusive Finanzierungsbedarf und Kapitalsituation.
- Antragseinreichung – Stellen Sie den Antrag auf Beteiligung direkt bei der MBG H vor Beginn wesentlicher vertraglicher Verpflichtungen.
- Prüfung und Bewilligung – Nach Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen erfolgt die Entscheidung über das Beteiligungsengagement.
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Finanzierungsprogrammen ab und vermitteln bei Bedarf an spezialisierte Partner in Ihrer Region.
Häufige Fragen zur MBG Hessen Kleinbeteiligung
Welche Unternehmen sind für die MBG Hessen Kleinbeteiligung antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Kleinstunternehmen sowie Angehörige freier Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen aus Industrie, Handwerk, Handel, Dienstleistung und weiteren zugelassenen Branchen.
Nimmt die MBG H Einfluss auf die Geschäftsführung?
Nein, in der Regel handelt es sich um eine stille Beteiligung. Die unternehmerische Entscheidungsfreiheit verbleibt beim Inhaber beziehungsweise der Geschäftsführung.
Wie hoch ist die maximale Beteiligungssumme?
Die konkreten Beteiligungsgrenzen richten sich nach den jeweils gültigen Bestimmungen der MBG H – siehe Förderrichtlinie.
Kann die Kleinbeteiligung mit Bankkrediten kombiniert werden?
Ja, als wirtschaftliches Eigenkapital kann die Beteiligung die Kreditfähigkeit des Unternehmens verbessern und mit klassischen Bankdarlehen oder weiteren Förderbausteinen kombiniert werden.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 26.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.