MBG Beteiligung Brandenburg: Eigenkapitalstärkung für KMU
Eigenkapitalstärkung durch die MBG Beteiligung Brandenburg
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg (MBG) stellt kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründenden Beteiligungskapital zur Verfügung. Ziel dieses Förderprogramms ist es, die wirtschaftliche Eigenkapitalbasis von Betrieben in Brandenburg und Berlin zu festigen, damit Folgefinanzierungen durch Banken oder Sparkassen zu ermöglichen und nachhaltiges Wachstum zu sichern.
- Sie ein Existenzgründungs- oder Festigungsvorhaben in Brandenburg oder Berlin planen.
- Ihr Unternehmen als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) eingestuft ist.
- Sie Ihre Eigenkapitalquote zur Sicherung weiterer Finanzierungen verbessern möchten.
- Sie in den Branchen Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen, Freie Berufe oder Gastgewerbe/Tourismus tätig sind.
- Ihr Vorhaben außerhalb der Förderregion Berlin-Brandenburg liegt.
- Es sich bei Ihrem Betrieb um ein Großunternehmen handelt.
- Sie eine reine Zuschussförderung ohne Beteiligungscharakter suchen.
Förderbereiche und Verwendungszweck
Das Beteiligungskapital der MBG dient vorrangig der strategischen Unternehmensfinanzierung sowie der Unterstützung in kritischen Entwicklungsphasen. Gefördert werden Vorhaben in den Förderbereichen Existenzgründung, Festigung und allgemeine Unternehmensfinanzierung.
Typische Anlässe für den Einsatz einer MBG-Beteiligung sind:
- Finanzierung von Investitionen im Rahmen der Existenzgründung oder Betriebsübernahme
- Wachstums- und Erweiterungsinvestitionen etablierter KMU
- Festigung der Finanzierungsstruktur zur Liquiditäts- und Stabilitätssteigerung
- Vorhabensfinanzierungen in den zugelassenen Zielbranchen (Produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel, Dienstleistungen, Freie Berufe sowie Gastgewerbe/Tourismus)
Eckdaten der MBG Beteiligung Brandenburg
| Förderart | Beteiligung |
| Förderquote | – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH (MBG) |
| Region | Brandenburg, Berlin |
| Status | laufend prüfen |
So läuft der Antrag für die MBG Beteiligung Brandenburg
- Vorhabensplanung und Erstkontakt – Aufbereitung des Businessplans sowie Abstimmung des Vorhabens mit der MBG.
- Prüfung durch die Beteiligungsgesellschaft – Detaillierte Analyse der Unternehmenszahlen, der Marktchancen und der Tragfähigkeit.
- Beteiligung vertraglich regeln – Ausarbeitung des Beteiligungsvertrags und Einbindung in das Gesamtfinanzierungskonzept.
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.
Häufige Fragen zur MBG Beteiligung Brandenburg
Wer ist für die MBG Beteiligung Brandenburg antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie bestehende Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen und mittlere Unternehmen (KMU) mit Betriebsstätte in Brandenburg oder Berlin.
Welche Branchen werden gefördert?
Das Angebot richtet sich an Unternehmen aus den Branchen Dienstleistungen, Freie Berufe, Gastgewerbe/Tourismus, Handel, Handwerk sowie Produzierendes Gewerbe.
Wie hoch sind Beteiligungssumme und Quote?
Konkrete Summen und Prozentwerte sind im amtlichen Datensatz nicht festgelegt – siehe Förderrichtlinie der MBG.
Welche Förderart liegt vor?
Die Bereitstellung der Mittel erfolgt ausschließlich als Beteiligung zur Stärkung der wirtschaftlichen Eigenkapitalbasis.
Was ist der häufigste Stolperstein bei der Antragstellung?
Ein häufiger Ablehnungsgrund ist das Unterlassen einer Abstimmung vor dem offiziellen Maßnahmebeginn sowie ein unzureichend ausgearbeitetes Ertragskonzept.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 31.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.