Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) laufend

Maritime Sicherheit Förderung: Projekte für den Schutz kritischer Infrastrukturen

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Bund
Zielgruppe
forschungseinrichtung
Das Wichtigste in Kürze
Die Bundesförderförderung für Projekte zum Thema „Stärkung maritimer Sicherheit“ bietet Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen und öffentlichen Einrichtungen die Möglichkeit, innovative Vorhaben zur Verbesserung des Schutzes maritimer Infrastrukturen umzusetzen. Als Zuschuss konzipiert, unterstützt diese bundesweite Initiative wegweisende Entwicklungen im Bereich der **maritimen Sicherheit Förderung**. Die konkrete Förderhöhe ist der jeweiligen Förderrichtlinie zu entnehmen.

Wer bekommt was? Die Bundesförderung für maritime Sicherheit

Das Programm zielt darauf ab, die Forschung und Entwicklung im Bereich der maritimen Sicherheit in Deutschland voranzutreiben. Es unterstützt Projekte, die sich mit der Abwehr von Bedrohungen, dem Schutz kritischer Infrastrukturen auf See und in Küstennähe sowie der Entwicklung neuer Technologien und Konzepte befassen. Antragsberechtigt sind dabei eine breite Palette von Akteuren: von Kleinstunternehmen bis zu Großunternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, öffentlichen Einrichtungen sowie Verbänden und Vereinigungen. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen, deren Höhe sich an den jeweiligen Projektkosten und der spezifischen Förderrichtlinie orientiert.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen oder Ihre Einrichtung innovative Lösungen für die maritime Sicherheit entwickelt.
  • Sie kritische maritime Infrastrukturen schützen oder ihre Resilienz erhöhen möchten.
  • Ihr Forschungsprojekt einen Beitrag zur Stärkung der deutschen maritimen Wirtschaft leistet.
  • Sie eine Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen oder Forschungspartnern planen.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Vorhaben keine direkten Forschungs- oder Entwicklungsaspekte beinhaltet.
  • Sie ausschließlich kommerzielle Investitionen ohne Innovationscharakter planen.
  • Ihr Projekt bereits vor der Antragstellung begonnen wurde.
  • Sie keine Betriebsstätte in Deutschland haben.

Förderfähige Kosten und Projektbereiche

Typischerweise sind im Rahmen von Forschungsprogrammen Personalkosten für Projektmitarbeiter, Sachkosten für Material und Ausstattung, Reisekosten sowie Kosten für externe Dienstleistungen förderfähig. Das Programm legt den Fokus auf Projekte, die Technologien, Methoden und Konzepte zur Erhöhung der Sicherheit auf See und in Häfen entwickeln. Dazu gehören beispielsweise innovative Überwachungssysteme, Schutzmechanismen für Unterwasserinfrastrukturen oder neue Ansätze zur Risikobewertung. Die genauen Details zu den förderfähigen Kosten und spezifischen Themenschwerpunkten sind der aktuellen Förderrichtlinie zu entnehmen.

So läuft der Antrag

  1. Projektidee entwickeln – Skizzieren Sie Ihr Vorhaben und prüfen Sie die Übereinstimmung mit den Programmschwerpunkten.
  2. Antragsunterlagen zusammenstellen – Bereiten Sie alle erforderlichen Dokumente wie Projektbeschreibung, Kostenkalkulation und ggf. Kooperationsvereinbarungen vor.
  3. Antrag einreichen – Senden Sie Ihren vollständigen Antrag fristgerecht an den zuständigen Projektträger. Die Einreichung erfolgt in der Regel über ein Online-Portal.
  4. Begutachtung und Bewilligung – Ihr Antrag wird von Experten geprüft. Bei positiver Bewertung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.
  5. Projektdurchführung und Nachweis – Setzen Sie Ihr Projekt um und dokumentieren Sie die Fortschritte und Ausgaben für den Verwendungsnachweis.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten zur Förderung für maritime Sicherheit

Förderart Zuschuss
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Region Bund (Bundesweit)
Status laufend
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zur Förderung maritimer Sicherheit

Wer kann die Förderung für maritime Sicherheit beantragen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Größe (Kleinstunternehmen, kleine, mittlere und große Unternehmen), Hochschulen, Forschungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen in Deutschland.

Wie hoch ist der Zuschuss für Projekte zur maritimen Sicherheit?

Die konkrete Förderhöhe und die maximale Förderquote sind nicht pauschal festgelegt, sondern richten sich nach der jeweiligen Förderrichtlinie und dem spezifischen Projektaufruf. Bitte konsultieren Sie die offizielle Richtlinie für detaillierte Informationen.

Was sind förderfähige Projektbereiche?

Gefördert werden Projekte, die sich mit der Stärkung der maritimen Sicherheit und dem Schutz maritimer Infrastrukturen befassen. Dies umfasst Forschung, Entwicklung und Innovationen im Bereich Überwachung, Abwehr von Bedrohungen und Resilienz von maritimen Systemen.

Kann diese Förderung mit anderen Programmen kombiniert werden?

Die Kumulierung von Förderungen ist grundsätzlich möglich, muss jedoch stets den beihilferechtlichen Vorgaben (z.B. De-minimis-Verordnung oder Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) entsprechen und im Antrag transparent offengelegt werden. Eine genaue Prüfung im Einzelfall ist unerlässlich.

Was ist der häufigste Grund für eine Ablehnung?

Ein häufiger Ablehnungsgrund ist der sogenannte „Maßnahmebeginn vor Antragstellung“. Wer ein Projekt bereits startet (z. B. durch Auftragsvergabe), bevor der Förderantrag eingereicht wurde, verliert in der Regel den Anspruch auf Fördermittel. Auch unvollständige oder nicht schlüssige Antragsunterlagen führen oft zur Ablehnung.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.

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