Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) stichtag

MARE:N Küste im Wandel: BMBF-Förderung für Küstenschutz & Forschung

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Bund
Zielgruppe
bildungseinrichtung
Das Wichtigste in Kürze
Die BMBF-Fördermaßnahme MARE:N Küste im Wandel adressiert die Herausforderungen des steigenden Meeresspiegels und des Küstenschutzes. Gefördert werden Verbundprojekte von Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen und Verbänden im Rahmen der Hightech Agenda Deutschland. Förderhöhe und Quote richten sich nach dem konkreten Aufruf.

Mit der Initiative MARE:N Küste im Wandel unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zielgerichtete Forschungsprojekte und Praxisvorhaben. Im Fokus stehen die ökonomischen und ökologischen Folgen des weltweiten Klimawandels und des Meeresspiegelanstiegs auf deutsche Küstenregionen, die Entwicklung nachhaltiger Schutzstrategien sowie innovative Anpassungsmaßnahmen für die betroffene Infrastruktur.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie als Hochschule, Forschungseinrichtung, Unternehmen oder Verband praxisnahe Lösungen für Küstenregionen erforschen.
  • Ihr Vorhaben Themen aus Meeresschutz, Infrastrukturanpassung oder Umwelttechnologie kombiniert.
  • Sie interdisziplinär in Verbundprojekten mit Partnern aus Wissenschaft und Praxis zusammenarbeiten.
✗ Eher nicht, wenn
  • Es sich um rein kommerzielle Standardinvestitionen ohne Forschungs- oder Innovationsgehalt handelt.
  • Ihr Projekt keinen Bezug zum Wandel von Küstenökosystemen oder Meeresräumen aufweist.
  • Mit der Umsetzung des Vorhabens bereits vor Bewilligung des Antrags begonnen wurde.

Förderung durch MARE:N Küste im Wandel: Themenschwerpunkte

Im Mittelpunkt stehen interdisziplinäre Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Rahmen der Hightech Agenda Deutschland. Förderfähig sind typischerweise Personalaufwendungen, projektbezogene Sachmittel, Modellierungen, Messkampagnen sowie wissenschaftliche Geräte für Versuchsanordnungen – genaue Details regelt die jeweilige Bekanntmachung.

So läuft die Antragstellung

  1. Bekanntmachung prüfen: Prüfen Sie die spezifischen Stichtage und Themenschwerpunkte der aktuellen Skizzenaufrufe.
  2. Projektskizze einreichen: In der Regel erfolgt das Verfahren zweistufig über die Einreichung einer förmlichen Projektskizze beim zuständigen Projektträger.
  3. Förmlicher Förderantrag: Nach positiver Bewertung der Skizze werden die beteiligten Partner zur Einreichung eines ausführlichen Antrags aufgefordert.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn beachten: Beginnen Sie das Vorhaben erst nach dem Erhalt des offiziellen Bewilligungsbescheids. Ein vorzeitiger Vorhabenbeginn führt in der Regel zum vollständigen Verlust des Förderanspruchs.

Eckdaten des Förderprogramms

Förderart Zuschuss
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Region Bundesweit (Bund)
Zielgruppe Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Verbände
Status laufend prüfen (stichtagsbasiert)
Förderfähigkeit prüfen

Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?

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Häufige Fragen zu MARE:N Küste im Wandel

Wer kann Anträge im Rahmen des Programms stellen?

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Bildungseinrichtungen sowie Vereine und Verbände in Deutschland.

Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung?

Die konkrete Höhe der Förderung sowie die individuelle Förderquote hängen vom jeweiligen Aufruf und der Rechtsform des Antragstellers ab – nähere Angaben finden Sie in der Förderrichtlinie.

Müssen Unternehmen Eigenmittel einbringen?

Bei gewerblichen Unternehmen wird in der Regel ein angemessener Eigenanteil an den förderfähigen Gesamtkosten vorausgesetzt. Die maßgeblichen Sätze werden im jeweiligen Aufruf bekanntgegeben.

Gibt es feste Einreichungsfristen?

Die Anträge werden meist zu spezifischen Stichtagen im Rahmen von Förderbekanntmachungen eingereicht. Prüfen Sie daher laufend die aktuellen Termine im Förderportal.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 08.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.