LuFo VII Förderung: Forschungs- & Entwicklungsvorhaben in der Luftfahrt
Wer bekommt was durch die LuFo VII Förderung?
Das siebte nationale zivile Luftfahrtforschungsprogramm (LuFo VII) ist ein zentrales Instrument der Bundesregierung zur Stärkung der deutschen Luftfahrtindustrie. Es zielt darauf ab, technologische Innovationen voranzutreiben, die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und gleichzeitig die Nachhaltigkeit und Digitalisierung in diesem Sektor zu fördern. Die LuFo VII Förderung richtet sich an Akteure, die in den Branchen Dienstleistungen und Produzierendes Gewerbe tätig sind und mit ihren Forschungsprojekten einen Beitrag zur Zukunft der zivilen Luftfahrt leisten möchten.
- Sie ein Unternehmen, eine Forschungseinrichtung oder Hochschule sind.
- Ihr Vorhaben auf Forschung und Entwicklung in der zivilen Luftfahrt abzielt.
- Sie innovative Lösungen für Nachhaltigkeit oder Digitalisierung in der Luftfahrt entwickeln.
- Sie bundesweit in Deutschland ansässig sind.
- Ihr Projekt keinen direkten Bezug zur zivilen Luftfahrtforschung hat.
- Sie bereits mit Ihrem Vorhaben begonnen haben.
- Sie ausschließlich kommerzielle Markteinführungen ohne F&E-Anteil planen.
Förderfähige Kosten und Projektbereiche
Im Rahmen der LuFo VII Förderung sind in der Regel Kosten für Personal, Sachmittel, Dienstleistungen Dritter sowie anteilige Gemeinkosten förderfähig. Die genaue Definition und Abgrenzung der förderfähigen Ausgaben finden Sie in den detaillierten Richtlinien der jeweiligen Programmaufrufe. Es ist entscheidend, dass alle Kosten direkt dem geförderten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zugeordnet werden können und wirtschaftlich angemessen sind. Das Programm konzentriert sich auf Forschung und Innovation im themenspezifischen Bereich der Luftfahrt sowie auf Digitalisierungsvorhaben.
So beantragen Sie die LuFo VII Förderung
Der Antrag zur LuFo VII Förderung erfolgt in der Regel in einem zweistufigen Verfahren. Zunächst reichen Sie eine Projektskizze ein, die Ihr Vorhaben detailliert beschreibt und die Relevanz für die Programmziele darlegt. Nach positiver Bewertung der Skizze werden Sie zur Einreichung eines förmlichen Antrags aufgefordert. Dieser umfasst eine detaillierte Kostenplanung und weitere notwendige Unterlagen. Die Bearbeitungsdauer ist individuell und hängt vom jeweiligen Aufruf ab.
- Projektskizze einreichen – Beschreiben Sie Ihr Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie dessenBezug zur zivilen Luftfahrt.
- Förmlichen Antrag stellen – Nach positiver Bewertung der Skizze reichen Sie den vollständigen Antrag mit detaillierter Kostenplanung ein.
- Zuwendungsbescheid erhalten – Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie den Bescheid über die Förderzusage.
- Vorhaben durchführen – Beginnen Sie mit der Umsetzung Ihres geförderten Projekts gemäß den Richtlinien.
- Verwendungsnachweis erbringen – Nach Abschluss des Projekts weisen Sie die zweckmäßige Verwendung der Mittel nach.
Eckdaten der LuFo VII Förderung
| Offizieller Programmname | Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des siebten nationalen zivilen Luftfahrtforschungsprogramms |
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | je nach Aufruf – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | je nach Aufruf – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | BMWE |
| Region | Bund |
| Zielgruppe | Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen |
| Status | laufend prüfen |
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Häufige Fragen zur LuFo VII Förderung
Wer kann die LuFo VII Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen, die in Deutschland ansässig sind und Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der zivilen Luftfahrt durchführen möchten.
Wie hoch ist die Förderquote beim LuFo VII Programm?
Die genaue Förderquote und der Höchstbetrag variieren je nach den spezifischen Aufrufen und Modulen des LuFo VII Programms. Diese Informationen werden in den jeweiligen Förderrichtlinien detailliert veröffentlicht. Eine pauschale Angabe ist daher nicht möglich.
Welche Arten von Projekten werden durch die LuFo VII Förderung unterstützt?
Das Programm unterstützt Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die auf die Stärkung der zivilen Luftfahrt abzielen. Dazu gehören Projekte in den Bereichen themenspezifische Luftfahrtforschung und Digitalisierung. Die genauen Schwerpunkte werden in den jeweiligen Aufrufen definiert.
Kann die LuFo VII Förderung mit anderen Programmen kombiniert werden?
Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, muss jedoch den beihilferechtlichen Vorgaben der EU entsprechen. Insbesondere sind die De-minimis-Regeln und die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) zu beachten. Eine individuelle Prüfung im Vorfeld des Antrags ist dringend empfohlen.
Was ist der häufigste Ablehnungsgrund bei der LuFo VII Förderung?
Ein häufiger Ablehnungsgrund ist der sogenannte „Maßnahmebeginn vor Antragstellung“. Wer mit dem Vorhaben beginnt, bevor der Förderantrag bewilligt ist, verliert in der Regel den Anspruch auf Förderung. Auch eine unzureichende Darstellung der technischen Innovation oder des Bezugs zur zivilen Luftfahrt kann zur Ablehnung führen.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.
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