LEADER-Richtlinie Niedersachsen: Zuschuss für ländliche Projekte
Was ist die LEADER Richtlinie Niedersachsen?
Die LEADER Richtlinie Niedersachsen ist ein zentrales Instrument der ländlichen Regionalentwicklung. LEADER steht für „Liaison Entre Actions de Développement de l’Économie Rurale“ (Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft) und verfölgt einen methodischen Bottom-up-Ansatz: Regionale Akteure gestalten die Entwicklung ihrer Heimat aktiv mit.
Gefördert werden vielfältige Vorhaben in den Bereichen Infrastruktur, Landwirtschaft, ländliche Entwicklung sowie Regionalförderung. Das Fördergebiet erstreckt sich auf ausgewiesene LEADER-Kulissen in Niedersachsen sowie grenzüberschreitende Regionen im Raum Bremen und Hamburg.
- Ihr Vorhaben in einer anerkannten LEADER-Region in Niedersachsen, Bremen oder Hamburg liegt.
- Das Projekt den Zielen der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) der jeweiligen Region entspricht.
- Sie als Kommune, Unternehmen, Verein oder Privatperson eine regionale Maßnahme umsetzen möchten.
- Das Vorhaben außerhalb ausgewiesener LEADER-Kulissen durchgeführt wird.
- Mit der Umsetzung bereits vor der offiziellen Bewilligung begonnen wurde.
- Das Projekt keinen messbaren Beitrag zur Entwicklung der ländlichen Region leistet.
Förderfähige Vorhaben und Bereiche
Die inhaltliche Bandbreite förderfähiger Maßnahmen ist breit gefächert und richtet sich maßgeblich nach den Entwicklungszielen der jeweiligen Lokalen Aktionsgruppe (LAG). Typische Förderbereiche sind:
- Infrastruktur & Grundversorgung: Erhalt und Ausbau öffentlicher Einrichtungen, Nahversorgungskonzepte sowie soziale Treffpunkte im ländlichen Raum.
- Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung: Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe, Direktvermarktung und regionale Wertschöpfungsketten.
- Regionalförderung & Tourismus: Entwicklung touristischer Angebote, Kultur- und Naturerlebnisprojekte sowie Stärkung der regionalen Identität.
- Gewerbliche Vorhaben: Unterstützung kleinerer und mittlerer Unternehmen bei der Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum.
So läuft der Antrag ab
- Kontaktaufnahme mit dem LEADER-Regionalmanagement: Erstberatung und Einreichung einer ersten Projektidee bei der zuständigen Lokalen Aktionsgruppe (LAG).
- Projektbewertung durch das LAG-Entscheidungsgremium: Die LAG prüft die Übereinstimmung des Projekts mit der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) und beschließt die Förderung sowie den Prioritätenrang.
- Formale Antragstellung: Nach positivem Beschluss der LAG stellen Sie den formalen Förderantrag bei der zuständigen Bewilligungsbehörde (Amt für regionale Landesentwicklung).
- Bewilligung und Umsetzung: Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids kann mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden.
Eckdaten zur Förderung
| Förderart | Zuschuss |
| Förderbereich | Infrastruktur, Landwirtschaft Ländliche Entwicklung, Regionalförderung |
| Förderquote / Förderhöhe | je nach LAG und Modul unterschiedlich – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergebiet | Niedersachsen, Bremen, Hamburg (in anerkannten LEADER-Kulissen) |
| Antragsberechtigte | Unternehmen, Kommunen, Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen, Vereine/Verbände |
| Unternehmensgröße | Kleinstunternehmen, kleines Unternehmen, mittleres Unternehmen, großes Unternehmen |
| Status | laufend prüfen (Aufrufe der regionalen LAGs beachten) |
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Häufige Fragen zur LEADER Richtlinie Niedersachsen
Wer kann einen Antrag nach der LEADER Richtlinie Niedersachsen stellen?
Antragsberechtigt sind eine Vielzahl von Trägern: Neben Kommunen und öffentlichen Einrichtungen können auch Unternehmen aller Größenklassen (Kleinstunternehmen bis Großunternehmen), Vereine, Verbände sowie Privatpersonen Anträge für förderfähige Projekte stellen.
Wie hoch ist der Zuschuss bei der LEADER Richtlinie Niedersachsen?
Die konkreten Förderquoten und Höchstbeträge sind im allgemeinen Datensatz nicht einheitlich festgelegt. Sie unterscheiden sich je nach Ausgestaltung der jeweiligen Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) und dem Status des Antragstellers – genaue Details finden sich in der jeweiligen Förderrichtlinie bzw. beim zuständigen LEADER-Regionalmanagement.
Welche Branchen profitieren von der LEADER-Förderung?
Die Förderung richtet sich an ein breites Spektrum, darunter Dienstleistungen, Handwerk, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Kultur- und Kreativwirtschaft, Land-, Forst- und Fischwirtschaft, freie Berufe sowie das produzierende Gewerbe.
Welche Regionen gehören zum Fördergebiet?
Das Fördergebiet umfasst anerkannte LEADER-Regionen in Niedersachsen sowie angrenzende Projektgebiete in Bremen und Hamburg. Voraussetzung ist, dass die Gemeinde oder der Ortsteil Teil einer ausgewiesenen LEADER-Kulisse ist.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 09.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.