Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) laufend

LEADER Förderung Sachsen: Zuschüsse für ländliche Entwicklung

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Sachsen
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Die LEADER Förderung Sachsen bietet Zuschüsse für Projekte, die die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums im Freistaat stärken. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Kommunen, Privatpersonen und Vereine für Vorhaben in den Bereichen Infrastruktur, Landwirtschaft und Regionalentwicklung. Die genaue Förderhöhe und -quote entnehmen Sie der jeweiligen Förderrichtlinie und den Aufrufen der Lokalen Aktionsgruppen.

Wer bekommt was mit der LEADER Förderung Sachsen?

Die Förderrichtlinie LEADER in Sachsen zielt darauf ab, die Lebensqualität und Wirtschaftskraft in den ländlichen Gebieten des Freistaates zu verbessern. Mit Zuschüssen werden Projekte unterstützt, die von den Lokalen Aktionsgruppen (LAGs) in ihren regionalen Entwicklungsstrategien verankert sind. Dies umfasst ein breites Spektrum von Vorhaben, von der Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe über die Entwicklung touristischer Infrastruktur bis hin zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements.

Die Förderung richtet sich an eine breite Palette von Akteuren: Unternehmen jeder Größe, Kommunen, private Haushalte, öffentliche Einrichtungen sowie Verbände und Vereine können Anträge stellen. Die genaue Ausgestaltung und Priorisierung der Projekte obliegt den einzelnen LAGs, die auf lokaler Ebene über die Vergabe der Mittel entscheiden.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie ein Projekt zur Stärkung des ländlichen Raums in Sachsen planen.
  • Ihr Vorhaben in den Bereichen Infrastruktur, Landwirtschaft oder Regionalentwicklung angesiedelt ist.
  • Ihr Projekt den Zielen einer Lokalen Aktionsgruppe (LAG) in Sachsen entspricht.
  • Sie als Unternehmen, Kommune, Privatperson oder Verein antragsberechtigt sind.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Vorhaben außerhalb der definierten LEADER-Regionen in Sachsen liegt.
  • Sie das Projekt bereits vor Antragstellung begonnen haben (Maßnahmebeginn).
  • Ihr Vorhaben nicht den Entwicklungsstrategien der Lokalen Aktionsgruppen entspricht.
  • Es sich um eine rein gewerbliche Investition ohne Bezug zur ländlichen Entwicklung handelt.

Förderfähige Kosten und Projektarten

Die LEADER Förderung Sachsen unterstützt eine Vielzahl von Projekten, die zur Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategien beitragen. Dazu gehören Investitionen in die ländliche Infrastruktur (z.B. Breitbandausbau, Radwege), die Modernisierung und Diversifizierung landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Betriebe, die Entwicklung von Kleinunternehmen im ländlichen Raum, touristische Angebote sowie Projekte zur Dorfentwicklung und zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements. Die genauen förderfähigen Kosten und Projektarten sind in den detaillierten Aufrufen der jeweiligen Lokalen Aktionsgruppen (LAGs) festgelegt. Es ist entscheidend, dass Ihr Vorhaben klar den Zielen und Maßnahmen der betreffenden LAG entspricht.

So läuft der Antrag zur LEADER Förderung Sachsen

Der Antragsprozess für die LEADER Förderung Sachsen ist regional organisiert und erfolgt in mehreren Schritten, die eine enge Zusammenarbeit mit der zuständigen Lokalen Aktionsgruppe (LAG) erfordern.

  1. Projektidee entwickeln und mit LAG abstimmen – Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit Ihrer lokalen Aktionsgruppe auf, um Ihre Projektidee vorzustellen und deren Übereinstimmung mit der regionalen Entwicklungsstrategie zu prüfen.
  2. Antragsunterlagen einreichen – Nach positiver Vorprüfung durch die LAG reichen Sie die vollständigen Antragsunterlagen bei der zuständigen Bewilligungsbehörde ein. Dies erfolgt in der Regel über das Online-Portal des Freistaates Sachsen.
  3. Bewilligung und Umsetzung – Nach erfolgreicher Prüfung und Bewilligung durch die Behörde können Sie mit der Umsetzung Ihres Vorhabens beginnen.
  4. Verwendungsnachweis und Auszahlung – Nach Abschluss des Projekts reichen Sie den Verwendungsnachweis ein, woraufhin die Auszahlung der Fördermittel erfolgt.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten der LEADER Förderung Sachsen

Förderart Zuschuss
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL)
Region Sachsen (ländlicher Raum)
Status laufend
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zur LEADER Förderung Sachsen

Wer kann die LEADER Förderung Sachsen beantragen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen (aller Größen), Kommunen, Privatpersonen, öffentliche Einrichtungen sowie Verbände und Vereine, deren Projekte zur Entwicklung des ländlichen Raums in Sachsen beitragen und den Strategien der lokalen Aktionsgruppen (LAGs) entsprechen.

Welche Projekte werden im Rahmen von LEADER Sachsen gefördert?

Gefördert werden vielfältige Projekte in den Bereichen Infrastruktur, Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Regionalförderung. Dazu zählen unter anderem Investitionen in die Dorfentwicklung, touristische Angebote, die Modernisierung von Betrieben oder die Stärkung lokaler Wertschöpfungsketten.

Wie hoch ist die LEADER Förderung in Sachsen?

Die genaue Höhe der Zuschüsse und die Förderquoten variieren stark je nach Projektart, Antragsteller und den Vorgaben der jeweiligen Lokalen Aktionsgruppe (LAG). Eine verbindliche Aussage kann nur nach Prüfung der konkreten Förderrichtlinie und des Aufrufs der LAG getroffen werden.

Was muss ich beim „Maßnahmebeginn“ beachten?

Es ist zwingend erforderlich, den Antrag zu stellen und die Bewilligung abzuwarten, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen. Bereits die Beauftragung von Lieferungen oder Leistungen gilt als Maßnahmebeginn und führt in der Regel zum Ausschluss von der Förderung.

Kann ich die LEADER Förderung mit anderen Mitteln kombinieren?

Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, muss aber immer individuell geprüft und beihilferechtlich zulässig sein. Informieren Sie sich hierzu frühzeitig bei Ihrer Lokalen Aktionsgruppe oder der Bewilligungsbehörde.

Ähnliche Förderprogramme in Sachsen

Neben der LEADER Förderung Sachsen gibt es weitere Programme zur Unterstützung von Unternehmen und Kommunen im Freistaat. Dazu gehören beispielsweise die GRW-Förderung für Investitionen in strukturschwachen Regionen oder der Digitalbonus Sachsen für Digitalisierungsprojekte. Für spezifische landwirtschaftliche Vorhaben können auch andere Programme des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) relevant sein.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.