Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, Ländliche Räume und Umwelt M-V laufend

LEADER Förderung Mecklenburg-Vorpommern: Projekte für ländliche Entwicklung

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Mecklenburg-Vorpommern
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Die LEADER Förderung Mecklenburg-Vorpommern unterstützt eine breite Zielgruppe – von Unternehmen über Kommunen bis zu Privatpersonen – bei Projekten zur Stärkung des ländlichen Raums. Dieses Zuschussprogramm zielt auf Infrastruktur, Landwirtschaft und die allgemeine ländliche Entwicklung ab. Die spezifischen Förderhöhen und -quoten variieren je nach Aufruf und sind der aktuellen Richtlinie zu entnehmen.

Was ist die LEADER Förderung Mecklenburg-Vorpommern?

Die LEADER-Förderrichtlinie (Liaison Entre Actions de Développement de l’Économie Rurale) in Mecklenburg-Vorpommern ist ein zentrales Instrument zur Stärkung und Entwicklung des ländlichen Raums. Sie ermöglicht es einer Vielzahl von Akteuren – von kleinen und mittleren Unternehmen über Kommunen bis hin zu Verbänden, öffentlichen Einrichtungen und Privatpersonen – Projekte in den Bereichen Infrastruktur, Landwirtschaft und allgemeiner ländlicher Entwicklung umzusetzen. Ziel ist es, die Lebensqualität und Wirtschaftskraft in den ländlichen Regionen des Landes nachhaltig zu verbessern.

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen und wird durch die jeweiligen Lokalen Aktionsgruppen (LAGen) vor Ort koordiniert. Diese Gruppen entwickeln lokale Entwicklungsstrategien, die als Grundlage für die Auswahl und Bewilligung der Projekte dienen. Die genauen Konditionen, wie Förderhöhen und -quoten, werden in den spezifischen Förderaufrufen der LAGen festgelegt.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Projekt zur Entwicklung des ländlichen Raums in Mecklenburg-Vorpommern beiträgt.
  • Sie ein Unternehmen (egal welcher Größe), eine Kommune, ein Verband oder eine Privatperson sind.
  • Ihr Vorhaben in den Bereichen Infrastruktur, Landwirtschaft oder ländliche Entwicklung angesiedelt ist.
  • Sie sich aktiv an einer Lokalen Aktionsgruppe (LAG) beteiligen oder Ihr Projekt deren Entwicklungsstrategie folgt.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Projekt keinen Bezug zum ländlichen Raum in Mecklenburg-Vorpommern hat.
  • Sie bereits mit dem Vorhaben begonnen haben, bevor der Antrag gestellt wurde.
  • Ihr Vorhaben nicht den Zielen einer Lokalen Aktionsgruppe (LAG) entspricht.
  • Sie eine allgemeine Unternehmensförderung ohne regionalen Entwicklungsbezug suchen.

Welche Kosten sind förderfähig?

Die LEADER Förderung in Mecklenburg-Vorpommern unterstützt eine Vielzahl von Investitionen und Maßnahmen, die den Zielen der lokalen Entwicklungsstrategien entsprechen. Dazu gehören in der Regel:

  • Investitionen in die ländliche Infrastruktur (z. B. Wege, Gemeinschaftseinrichtungen, Breitbandausbau).
  • Maßnahmen zur Stärkung der regionalen Wirtschaft, insbesondere in den Branchen Dienstleistungen, Gastgewerbe, Handel, Handwerk und produzierendes Gewerbe.
  • Projekte im Bereich Land-, Forst- und Fischwirtschaft, die zur Wertschöpfung und Nachhaltigkeit beitragen.
  • Konzepte und Studien zur ländlichen Entwicklung.
  • Kosten für Öffentlichkeitsarbeit und Kooperationsprojekte innerhalb der LEADER-Region.

Die genaue Definition der förderfähigen Kosten ist der jeweils aktuellen Förderrichtlinie sowie den spezifischen Aufrufen der Lokalen Aktionsgruppen (LAGen) zu entnehmen.

So läuft der Antrag

  1. Konzeptentwicklung: Entwickeln Sie Ihr Projekt und stellen Sie sicher, dass es den Zielen der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) in Ihrer Region entspricht. Nehmen Sie Kontakt zur LAG auf.
  2. Antragstellung bei der LAG: Reichen Sie Ihr Projektkonzept und die erforderlichen Unterlagen bei Ihrer zuständigen Lokalen Aktionsgruppe ein. Die LAG prüft die Übereinstimmung mit ihrer Entwicklungsstrategie und bewertet die Projekte.
  3. Bewilligung durch die Bewilligungsbehörde: Nach positiver Bewertung durch die LAG erfolgt die eigentliche Antragstellung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die den Förderbescheid erteilt.
  4. Projektdurchführung und Verwendungsnachweis: Setzen Sie Ihr Vorhaben gemäß den Vorgaben um und legen Sie anschließend einen vollständigen Verwendungsnachweis vor.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten zur LEADER Förderung Mecklenburg-Vorpommern

Förderart Zuschuss
Förderquote – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, Ländliche Räume und Umwelt M-V
Region Mecklenburg-Vorpommern
Status antragsoffen (laufende Aufrufe der LAGen prüfen)
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zur LEADER Förderung Mecklenburg-Vorpommern

Wer kann die LEADER Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen (egal welcher Größe), Kommunen, Privatpersonen, Verbände und Vereinigungen sowie öffentliche Einrichtungen, deren Projekte den lokalen Entwicklungsstrategien der jeweiligen Lokalen Aktionsgruppen (LAGen) in Mecklenburg-Vorpommern entsprechen. Die LEADER Förderung Mecklenburg-Vorpommern richtet sich an eine breite Palette von Akteuren im ländlichen Raum.

Wie hoch ist die Förderquote oder der Höchstbetrag?

Die genaue Förderquote und der maximale Förderbetrag sind nicht pauschal festgelegt. Sie variieren stark in Abhängigkeit vom spezifischen Projekt, dem jeweiligen Förderaufruf der Lokalen Aktionsgruppen (LAGen) und den geltenden EU-Vorgaben. Verbindliche Angaben dazu finden Sie in der aktuellen Förderrichtlinie und den konkreten Aufrufen der LAGen.

Was ist der häufigste Grund für eine Ablehnung?

Ein häufiger Ablehnungsgrund ist der sogenannte „Maßnahmebeginn vor Antragstellung“. Wer mit dem Vorhaben beginnt, bevor der Förderantrag bei der zuständigen Behörde eingereicht und bewilligt wurde, verwirkt in der Regel den Förderanspruch. Ein weiterer Grund kann die mangelnde Übereinstimmung des Projekts mit den Zielen der lokalen Entwicklungsstrategie der zuständigen Lokalen Aktionsgruppe (LAG) sein.

Lässt sich die LEADER Förderung mit anderen Programmen kombinieren?

Die Kumulierung von Fördermitteln ist grundsätzlich möglich, muss jedoch beihilferechtlich zulässig sein und darf nicht zu einer Überförderung führen. Es ist entscheidend, die Kumulierungsregeln in der aktuellen Förderrichtlinie genau zu prüfen und dies frühzeitig mit der Bewilligungsbehörde abzustimmen. Insbesondere bei EU-kofinanzierten Programmen wie LEADER sind strenge Vorgaben zu beachten.

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Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.