Förderkredit Landwirtschaft Wachstum: Investitionen für die Agrarbranche
Wer bekommt den Förderkredit Landwirtschaft Wachstum und wofür?
Das Programm „Landwirtschaft Wachstum“ ist ein bundesweit verfügbarer Förderkredit, der darauf abzielt, die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit von Unternehmen im Agrarsektor zu stärken. Es richtet sich an alle Unternehmensgrößen – von Kleinstunternehmen bis hin zu Großunternehmen – in der Land-, Forst- und Fischwirtschaft. Der Kredit unterstützt eine breite Palette von Investitionsvorhaben, die zur Modernisierung, Effizienzsteigerung oder Erweiterung Ihres Betriebs notwendig sind.
Passt der Förderkredit zu Ihrem Unternehmen?
- Ihr Unternehmen in der Land-, Forst- oder Fischwirtschaft tätig ist.
- Sie Investitionen zur Modernisierung, Rationalisierung oder Erweiterung Ihres Betriebs planen.
- Sie einen langfristigen und zinsgünstigen Kredit zur Finanzierung suchen.
- Ihr Unternehmen als Kleinst-, kleines, mittleres oder großes Unternehmen gilt.
- Sie ausschließlich einen direkten Zuschuss ohne Rückzahlung suchen.
- Ihr Vorhaben außerhalb der Land-, Forst- oder Fischwirtschaft liegt.
- Sie das Vorhaben bereits begonnen oder finanziert haben.
Förderfähige Kosten und Investitionen
Der Förderkredit Landwirtschaft Wachstum unterstützt in der Regel Investitionen in Wirtschaftsgüter, die der landwirtschaftlichen Urproduktion dienen. Dazu zählen beispielsweise:
- Kauf und Bau von Betriebsgebäuden und Stallanlagen
- Erwerb von Maschinen und technischen Anlagen
- Investitionen in moderne Bewässerungssysteme oder Energieeffizienzmaßnahmen
- Kauf von Grundstücken zur betrieblichen Erweiterung (unter bestimmten Voraussetzungen)
Die genaue Definition der förderfähigen Kosten ist der aktuellen Förderrichtlinie zu entnehmen. Nicht förderfähig sind in der Regel reine Ersatzinvestitionen ohne Modernisierungscharakter oder Betriebsmittel.
So läuft der Antrag
- Beratung einholen – Lassen Sie sich von Ihrer Hausbank oder einem spezialisierten Förderberater zu den Konditionen und Voraussetzungen des Kreditprogramms beraten.
- Antragstellung über die Hausbank – Der Antrag für den Förderkredit Landwirtschaft Wachstum wird in der Regel über Ihre Hausbank gestellt, die ihn dann an den Fördergeber weiterleitet.
- Prüfung und Bewilligung – Der Fördergeber prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen. Bei positiver Prüfung erhalten Sie eine Bewilligung.
- Auszahlung und Verwendungsnachweis – Nach Bewilligung und Abschluss des Kreditvertrags erfolgt die Auszahlung. Sie sind verpflichtet, die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel nachzuweisen.
Eckdaten zum Förderkredit Landwirtschaft Wachstum
| Förderart | Kredit |
| Förderquote | – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) |
| Region | Bund (Bundesweit) |
| Status | laufend |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.
Häufige Fragen zum Förderkredit Landwirtschaft Wachstum
Wer kann den Förderkredit Landwirtschaft Wachstum beantragen?
Antragsberechtigt sind alle Unternehmen der Land-, Forst- und Fischwirtschaft in Deutschland, unabhängig von ihrer Größe (Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großunternehmen), die förderfähige Investitionen planen.
Wie hoch ist die Förderung durch den Kredit Landwirtschaft Wachstum?
Die genaue Förderhöhe und die Konditionen des Kredits variieren je nach Investitionsvorhaben und aktueller Richtlinie. Konkrete Angaben entnehmen Sie bitte der offiziellen Förderrichtlinie, die Sie über den Link zur Förderdatenbank des Bundes finden.
Was sind typische förderfähige Investitionen?
Typische förderfähige Investitionen umfassen den Bau und Umbau von Betriebsgebäuden, den Kauf von Maschinen und Anlagen, sowie Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Nachhaltigkeit im landwirtschaftlichen Betrieb.
Kann der Kredit mit anderen Förderungen kombiniert werden?
Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist prinzipiell möglich, muss jedoch immer im Einzelfall geprüft und beihilferechtlich zulässig sein. Informieren Sie sich hierzu in der Förderrichtlinie oder lassen Sie sich beraten, um Doppelförderungen auszuschließen.
Was ist der häufigste Ablehnungsgrund?
Der häufigste Ablehnungsgrund ist der sogenannte „Maßnahmebeginn vor Antragstellung“. Wer mit dem Investitionsvorhaben beginnt (z.B. durch Vertragsunterzeichnung oder Bestellung), bevor der Kreditantrag eingereicht wurde, verliert in der Regel den Anspruch auf Förderung.
Ähnliche Programme für die Landwirtschaft
Neben dem Förderkredit Landwirtschaft Wachstum gibt es weitere Unterstützungsmöglichkeiten für landwirtschaftliche Betriebe. Diese reichen von regionalen Förderungen der Bundesländer bis hin zu spezialisierten Programmen für bestimmte Investitionsbereiche wie Digitalisierung oder Energieeffizienz. Es lohnt sich, auch folgende Programme zu prüfen:
- Förderung Energieeffizienz in der Landwirtschaft
- Regionale Investitionsförderung Landwirtschaft (Länderprogramme)
- Digitalisierungsförderung Agrarwirtschaft
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.