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Landwirtschaft Nachhaltigkeit: Förderkredit Baden-Württemberg

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Darlehen
Region
Baden-Württemberg
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Das Förderprogramm Landwirtschaft Nachhaltigkeit stellt Betrieben der Land-, Forst- und Fischwirtschaft in Baden-Württemberg zinsgünstige Förderkredite bereit. Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen ländliche Entwicklung, Energieeffizienz sowie erneuerbare Energien. Die Antragsberechtigung umfasst Kleinstunternehmen bis hin zu Großunternehmen. Konkrete Kredithöhen und Zinssätze richten sich nach der aktuellen Förderrichtlinie.

Wer bekommt was bei der Förderung Landwirtschaft Nachhaltigkeit?

Das Förderangebot Landwirtschaft Nachhaltigkeit unterstützt Agrar- und Forstbetriebe in Baden-Württemberg bei der Transformation hin zu einer umwelt- und ressourcenschonenden Erzeugung. Die Förderung erfolgt in Form von zinsgünstigen Krediten. Gefördert werden betriebliche Investitionen, die zur nachhaltigen Entwicklung der ländlichen Räume beitragen oder Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien umfassen.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie ein Unternehmen der Land-, Forst- oder Fischwirtschaft in Baden-Württemberg betreiben.
  • Sie Investitionen in Nachhaltigkeit, erneuerbare Energien oder Energieeffizienz planen.
  • Sie Ihr Vorhaben über zinsoptimierte Förderkredite finanzieren möchten.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Betriebssitz außerhalb von Baden-Württemberg liegt.
  • Ihr Unternehmen keiner agrar- oder forstwirtschaftlichen Branche angehört.
  • Sie nach einem reinen Zuschuss ohne Rückzahlungsverpflichtung suchen.

Eckdaten des Förderprogramms

Förderart Kredit
Förderhöhe / Quote – siehe Förderrichtlinie
Förderbereich Landwirtschaft, Ländliche Entwicklung, Energieeffizienz, Erneuerbare Energien
Fördergebiet Baden-Württemberg
Zielgruppe Kleinstunternehmen, kleine, mittlere und große Unternehmen der Land-, Forst- und Fischwirtschaft
Status laufend prüfen

So läuft der Antrag bei Landwirtschaft Nachhaltigkeit

  1. Planung & Beratung: Konzipieren Sie das nachhaltige Investitionsvorhaben und ermitteln Sie den genauen Finanzierungsbedarf.
  2. Hausbank kontaktieren: Förderkredite werden in der Regel nach dem Hausbankenprinzip vor Beginn des Vorhabens bei der durchleitenden Bank beantragt.
  3. Antragstellung: Reichen Sie die Antragsunterlagen vor dem verbindlichen Abschluss von Liefer- oder Leistungsverträgen ein.
  4. Bewilligung & Umsetzung: Nach der Zusage rufen Sie die Kreditmittel ab und setzen die geplanten Investitionen um.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag zwingend vor Beginn der Investitionsmaßnahme. Der vorherige Abschluss von Kauf- oder Lieferverträgen gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und schließt eine Förderung in der Regel aus.
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Häufige Fragen zu Landwirtschaft Nachhaltigkeit

Wer ist im Programm Landwirtschaft Nachhaltigkeit antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft sowie der Fischwirtschaft in Baden-Württemberg. Das Angebot richtet sich an Kleinstunternehmen, KMU sowie Großunternehmen gleichermaßen.

Welche Vorhaben lassen sich mit dem Förderkredit finanzieren?

Gefördert werden betriebliche Investitionen im Zusammenhang mit nachhaltiger Landwirtschaft, Entwicklung des ländlichen Raums, Steigerung der Energieeffizienz sowie Maßnahmen zur Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien.

Wie hoch sind Zinsvergünstigung und Kredithöhe?

Die konkreten Zinskonditionen, Laufzeiten und Kredituntergrenzen bzw. -obergrenzen variieren je nach gewähltem Finanzierungsmodul – siehe Förderrichtlinie im amtlichen Eintrag.

Ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich?

Eine Kumulierung richtet sich nach den geltenden beihilferechtlichen Vorgaben und Richtlinien des Landes Baden-Württemberg. Vor Antragstellung sollte dies im Einzelfall geprüft werden.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 09.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.