Land Schleswig-Holstein laufend prüfen

Landstromanlagen Förderung Schleswig-Holstein: Antrag & Details

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Schleswig-Holstein
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Die Landstromanlagen Förderung in Schleswig-Holstein bezuschusst die Errichtung von Landstrominfrastrukturen in gewerblichen Häfen. Antragsberechtigt sind Kommunen, öffentliche Einrichtungen sowie gewerbliche Unternehmen aller Größenklassen. Förderhöhen und Förderquoten sind projektspezifisch in der Förderrichtlinie geregelt.

Förderung von Landstromanlagen in Schleswig-Holstein: Wer bekommt was?

Mit diesem Förderprogramm unterstützt das Land Schleswig-Holstein die Errichtung von Landstrominfrastruktur in gewerblichen See- und Binnenhäfen. Ziel der Maßnahme ist es, die Emissionen von Luftschadstoffen und Treibhausgasen während der Liegezeiten von Schiffen im Hafen signifikant zu senken.

Antragsberechtigt sind sowohl gewerbliche Unternehmen des Dienstleistungssektors als auch Kommunen und öffentliche Einrichtungen im Bundesland Schleswig-Holstein. Der Zuschuss wird als nicht-rückzahlbare finanzielle Zuwendung gewährt.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie eine Landstromanlage in einem gewerblichen Hafen in Schleswig-Holstein errichten wollen.
  • Sie als Kommune, öffentliche Einrichtung oder gewerbliches Unternehmen handeln.
  • Das Vorhaben noch nicht begonnen wurde.
✗ Eher nicht, wenn
  • Das Projekt außerhalb von Schleswig-Holstein umgesetzt wird.
  • Der Baubeginn oder die Auftragsvergabe bereits erfolgt ist.
  • Es sich um rein private, nicht-gewerbliche Hafenanlagen handelt.

Details zur Landstromanlagen Förderung in Schleswig-Holstein

Gefördert werden bauliche und technische Maßnahmen zur Bereitstellung von Landstrom für Schiffe. Dazu gehören unter anderem stationäre und mobile Stromversorgungsanlagen, Netzanschlüsse sowie notwendige technische Umbauarbeiten der Hafeninfrastruktur.

Die konkreten Voraussetzungen, förderfähigen Ausgaben sowie die Förderquote richten sich nach dem jeweils aktuellen Förderaufruf und der gültigen Richtlinie des Landes.

So läuft der Antrag für die Landstromanlagen Förderung

  1. Vorhabensplanung: Erstellen Sie eine technische und finanzielle Konzeption für die geplante Landstromanlage.
  2. Antragstellung: Reichen Sie die Antragsunterlagen vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen Bewilligungsstelle ein.
  3. Bewilligung abwarten: Nach Prüfung durch den Fördergeber erhalten Sie den Zuwendungsbescheid.
  4. Umsetzung & Abrechnung: Führen Sie das Projekt gemäß Bewilligung durch und legen Sie den Verwendungsnachweis vor.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag unbedingt vor Beginn des Vorhabens. Der Abschluss von Liefer- oder Leistungsverträgen vor Antragstellung bzw. Förderzusage gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und führt zum Ausschluss von der Förderung.
Förderart Zuschuss
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Förderbereich Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, Infrastruktur
Region Schleswig-Holstein
Zielgruppe Kommunen, öffentliche Einrichtungen, gewerbliche Unternehmen (Kleinst- bis Großunternehmen)
Status laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zur Landstromanlagen Förderung

Wer kann die Landstromanlagen Förderung in Schleswig-Holstein beantragen?

Antragsberechtigt sind Kommunen, öffentliche Einrichtungen sowie gewerbliche Unternehmen der Dienstleistungsbranche unabhängig von der Unternehmensgröße mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Gefördert wird die Neuerrichtung und Erweiterung von Landstrominfrastrukturen in gewerblichen See- und Binnenhäfen Schleswig-Holsteins.

Wie hoch ist der Zuschuss für eine Landstromanlage?

Die konkreten Fördersätze und Höchstbeträge sind in der aktuellen Richtlinie bzw. im jeweiligen Förderaufruf festgelegt. Bitte konsultieren Sie dazu die offizielle Förderrichtlinie.

Wann muss der Antrag für die Förderung gestellt werden?

Der Antrag muss zwingend vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden. Als Beginn gilt bereits der Abschluss eines rechtsverbindlichen Liefer- oder Leistungsvertrages.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 04.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.