Land Niedersachsen laufend

Landschaftswerte 2.0 Niedersachsen: Förderung für Natur und Biodiversität

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Niedersachsen
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Die Richtlinie „Landschaftswerte 2.0“ in Niedersachsen unterstützt Unternehmen, Kommunen und Verbände bei der Aufwertung des natürlichen und landschaftskulturellen Erbes. Ziel ist der Erhalt und die Erhöhung der biologischen Vielfalt, insbesondere in besiedelten Gebieten. Die genaue Förderhöhe und -quote sind projekt- und modulabhängig und in der Förderrichtlinie detailliert beschrieben.

Mit der Richtlinie „Aufwertung des niedersächsischen natürlichen und landschaftskulturellen Erbes sowie Erhalt und Erhöhung der biologischen Vielfalt in besiedelten Bereichen (Landschaftswerte 2.0)“ legt das Land Niedersachsen einen Schwerpunkt auf den Schutz und die Entwicklung seiner einzigartigen Naturlandschaften. Das Programm richtet sich an eine breite Palette von Antragstellern, von Unternehmen aller Größen bis hin zu Kommunen und Verbänden, die sich für mehr Biodiversität und eine nachhaltige Landschaftsgestaltung einsetzen möchten.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen, Ihre Kommune oder Ihr Verband Projekte in Niedersachsen zur Aufwertung von Natur und Landschaft plant.
  • Sie Maßnahmen zur Erhöhung der biologischen Vielfalt in besiedelten oder naturnahen Bereichen umsetzen möchten.
  • Ihr Vorhaben dem Schutz des landschaftskulturellen Erbes dient.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Projekt außerhalb von Niedersachsen liegt.
  • Ihr Vorhaben keinen direkten Bezug zur Aufwertung von Natur, Landschaft oder Biodiversität hat.
  • Sie bereits mit der Umsetzung Ihres Projekts begonnen haben.

Förderfähige Kosten und Maßnahmen der Landschaftswerte 2.0

Die Richtlinie Landschaftswerte 2.0 unterstützt eine Vielzahl von Maßnahmen, die auf den Erhalt und die Entwicklung wertvoller Natur- und Kulturlandschaften abzielen. Dazu gehören unter anderem die Anlage und Pflege von Biotopen, Renaturierungsmaßnahmen, die Schaffung von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen sowie Projekte zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität in naturnahen städtischen und ländlichen Räumen. Auch die Sicherung und Entwicklung landschaftskultureller Elemente kann gefördert werden. Die genauen förderfähigen Kosten und spezifischen Module sind in der detaillierten Förderrichtlinie des Landes Niedersachsen aufgeführt.

So läuft der Antrag für die Landschaftswerte 2.0 Niedersachsen

  1. Prüfung der Förderrichtlinie – Informieren Sie sich umfassend über die spezifischen Anforderungen und Module der Richtlinie „Landschaftswerte 2.0“ in Niedersachsen.
  2. Konzeption des Vorhabens – Entwickeln Sie ein detailliertes Projektkonzept, das die Förderziele erfüllt und alle notwendigen Angaben enthält.
  3. Antragstellung – Reichen Sie Ihren vollständigen Förderantrag bei der zuständigen Bewilligungsstelle des Landes Niedersachsen ein.
  4. Bewilligung und Umsetzung – Nach positiver Prüfung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid und können mit der Umsetzung Ihres Projekts beginnen.
  5. Verwendungsnachweis – Dokumentieren Sie alle Maßnahmen und Kosten sorgfältig und reichen Sie den Verwendungsnachweis fristgerecht ein.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten zum Programm „Landschaftswerte 2.0“

Förderart Zuschuss
Förderquote je nach Modul – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag je nach Modul – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Land Niedersachsen
Region Niedersachsen
Status antragsoffen
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zur Richtlinie „Landschaftswerte 2.0“

Wer kann die Förderung „Landschaftswerte 2.0“ beantragen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen (Kleinst-, kleine, mittlere und Großunternehmen), Verbände und Vereinigungen, öffentliche Einrichtungen sowie Kommunen, die Projekte in Niedersachsen umsetzen möchten, die dem Erhalt und der Aufwertung des natürlichen und landschaftskulturellen Erbes dienen.

Was wird im Rahmen der Landschaftswerte 2.0 gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen zur Aufwertung des natürlichen und landschaftskulturellen Erbes sowie der Erhalt und die Erhöhung der biologischen Vielfalt in besiedelten Bereichen. Dies umfasst beispielsweise die Renaturierung von Gewässern, die Anlage von Biotopen, die Pflege von Kulturlandschaften und die Schaffung von Grünflächen.

Wie hoch ist die Förderung für „Landschaftswerte 2.0“?

Die genaue Förderhöhe und -quote variieren je nach Art des Vorhabens und des spezifischen Moduls innerhalb der Richtlinie. Eine pauschale Angabe ist nicht möglich. Detaillierte Informationen finden Sie in der offiziellen Förderrichtlinie des Landes Niedersachsen.

Kann die Förderung mit anderen Programmen kombiniert werden?

Die Möglichkeit der Kumulierung mit anderen Förderprogrammen muss im Einzelfall geprüft werden. Grundsätzlich sind die beihilferechtlichen Vorgaben, insbesondere die De-minimis-Regelungen oder die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), zu beachten. Eine Überschreitung der zulässigen Beihilfehöchstgrenzen ist nicht zulässig.

Was ist der häufigste Ablehnungsgrund bei der Richtlinie Landschaftswerte 2.0?

Ein häufiger Ablehnungsgrund ist der sogenannte „Maßnahmebeginn vor Antragstellung“. Wer mit dem Vorhaben beginnt (z. B. durch Beauftragung von Leistungen oder Materialbestellung), bevor der Förderantrag eingereicht und bewilligt wurde, verliert in der Regel den Förderanspruch. Auch unvollständige Antragsunterlagen oder ein mangelhafter Bezug zu den Förderzielen können zur Ablehnung führen.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.

Ähnliche Förderprogramme in Niedersachsen

Neben der Richtlinie „Landschaftswerte 2.0“ gibt es weitere Programme in Niedersachsen und auf Bundesebene, die Umwelt- und Naturschutzprojekte unterstützen. Dazu gehören beispielsweise Programme zur Förderung von biologischer Vielfalt oder zur Energieeffizienz in Kommunen. Eine umfassende Recherche in der Förderdatenbank des Bundes oder eine individuelle Förderberatung helfen Ihnen, das passende Programm für Ihr Vorhaben zu finden. Auch bundesweite Programme wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können unter Umständen relevant sein, wenn Ihr Projekt energetische Aspekte beinhaltet.