Landschaftspflegerichtlinie (LPR) Baden-Württemberg: Förderung für Naturschutz und Landeskultur
Die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) in Baden-Württemberg ist ein zentrales Instrument zur Unterstützung des Naturschutzes und der Pflege der Kulturlandschaft. Sie richtet sich an eine breite Palette von Antragstellern, von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben über Kommunen bis hin zu Verbänden und Vereinen. Die Richtlinie ermöglicht die Finanzierung von Maßnahmen, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen und einen positiven Beitrag zur Biodiversität und zum Landschaftsbild leisten. Ziel ist es, die natürlichen Lebensgrundlagen zu sichern und die Attraktivität des ländlichen Raums zu stärken.
- Sie ein Unternehmen, eine öffentliche Einrichtung, Kommune oder ein Verband/Verein in Baden-Württemberg sind.
- Sie Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung von Biotopen, zum Artenschutz oder zur Erhaltung kulturhistorischer Landschaftselemente planen.
- Ihr Vorhaben über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgeht.
- Sie im Bereich Land-, Forst- oder Fischwirtschaft tätig sind und Naturschutzmaßnahmen umsetzen möchten.
- Ihr Vorhaben außerhalb von Baden-Württemberg liegt.
- Sie ausschließlich gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen umsetzen.
- Sie keine Projekte im Bereich Naturschutz, Landschaftspflege oder Landeskultur verfolgen.
Förderfähige Kosten und die Landschaftspflegerichtlinie Förderung Baden-Württemberg
Die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) in Baden-Württemberg unterstützt eine Vielzahl von Kosten, die im direkten Zusammenhang mit den förderfähigen Naturschutz- und Landschaftspflegemaßnahmen stehen. Dazu gehören in der Regel Sachkosten für Material, Geräte und Dienstleistungen sowie Personalkosten für die Umsetzung der Projekte. Die genaue Abgrenzung der förderfähigen Ausgaben sowie die zugrunde liegenden Kostenpauschalen oder Stundensätze sind der jeweiligen Förderrichtlinie und den spezifischen Modulen zu entnehmen. Es ist essenziell, dass alle Kosten belegbar und notwendig für das geförderte Vorhaben sind.
So läuft der Antrag
- Informationsbeschaffung – Informieren Sie sich detailliert über die aktuellen Förderkriterien und die spezifischen Module der Landschaftspflegerichtlinie (LPR) in Baden-Württemberg. Die offizielle Förderrichtlinie und die zuständigen Behörden (Regierungspräsidien, Landratsämter) sind hier Ihre primären Ansprechpartner.
- Projektkonzeption – Entwickeln Sie Ihr Vorhaben präzise und dokumentieren Sie die geplanten Maßnahmen, deren Ziele und den erwarteten Nutzen für Naturschutz und Landschaftspflege.
- Antragstellung – Reichen Sie Ihren vollständigen Antrag bei der zuständigen Bewilligungsstelle ein. Achten Sie auf alle geforderten Unterlagen und Fristen.
- Bewilligung – Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Erst danach dürfen Sie mit der Umsetzung Ihrer Maßnahmen beginnen.
- Umsetzung und Nachweis – Führen Sie das Vorhaben gemäß den Vorgaben durch und dokumentieren Sie alle Schritte. Erbringen Sie fristgerecht den Verwendungsnachweis.
Eckdaten zur Landschaftspflegerichtlinie (LPR)
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | je nach Modul – siehe Richtlinie |
| Höchstbetrag | je nach Modul – siehe Richtlinie |
| Fördergeber | Land Baden-Württemberg |
| Region | Baden-Württemberg |
| Status | laufend prüfen |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
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Häufige Fragen zur Landschaftspflegerichtlinie Förderung Baden-Württemberg (FAQ)
Wer kann die Landschaftspflegerichtlinie Förderung Baden-Württemberg beantragen?
Die Förderung richtet sich an Unternehmen (Klein-, Mittel- und Großunternehmen), öffentliche Einrichtungen, Kommunen sowie Verbände und Vereinigungen, die ihren Sitz in Baden-Württemberg haben und Maßnahmen im Bereich Naturschutz, Landschaftspflege oder Landeskultur durchführen.
Welche Maßnahmen werden durch die LPR gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung von Biotopen, zum Artenschutz, zur Erhaltung kulturhistorischer Landschaftselemente, zur Schaffung von Vernetzungsstrukturen und zur Aufwertung des Landschaftsbildes. Die genauen förderfähigen Maßnahmen sind in den jeweiligen Modulen der Richtlinie definiert.
Wie hoch ist die Förderung durch die LPR?
Die Förderhöhe und -quote variieren je nach Art und Umfang der Maßnahme sowie dem jeweiligen Modul der Landschaftspflegerichtlinie. Konkrete Angaben finden Sie in der aktuellen Richtlinie oder erhalten diese bei den zuständigen Bewilligungsstellen. Es wird empfohlen, dies vor Antragstellung zu prüfen.
Kann die LPR-Förderung mit anderen Programmen kombiniert werden?
Die Kumulierung von Förderungen ist grundsätzlich möglich, muss jedoch den beihilferechtlichen Vorgaben und den spezifischen Kumulierungsregeln der Landschaftspflegerichtlinie entsprechen. Eine Doppelförderung gleicher Kosten ist in der Regel ausgeschlossen. Informieren Sie sich hierzu detailliert in der Förderrichtlinie oder bei Ihrer Bewilligungsstelle.
Was ist der häufigste Grund für eine Ablehnung eines LPR-Antrags?
Ein häufiger Ablehnungsgrund ist der sogenannte „Maßnahmebeginn vor Antragstellung“. Wenn Sie bereits mit Ihrem Vorhaben begonnen haben, bevor der Antrag genehmigt wurde, kann dies zum Verlust des Förderanspruchs führen. Weitere Gründe können unvollständige Antragsunterlagen oder die Nichterfüllung spezifischer Förderkriterien sein.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2024. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.