Land Schleswig-Holstein laufend

Landesprogramm Wirtschaft Schleswig-Holstein: Investitionsförderung (EFRE)

Geprüft am 2024-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Schleswig-Holstein
Zielgruppe
kleines_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Das Landesprogramm Wirtschaft Schleswig-Holstein 2021-2027 unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei einzelbetrieblichen Investitionen. Ziel ist die Stärkung der regionalen Wirtschaft in Schleswig-Holstein durch Zuschüsse für Vorhaben in verschiedenen Branchen. Die genauen Förderkonditionen sind der aktuellen Richtlinie zu entnehmen.

Wer bekommt was durch das Landesprogramm Wirtschaft Schleswig-Holstein?

Das Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 „Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EFRE)“ richtet sich an Unternehmen in Schleswig-Holstein. Es zielt darauf ab, die regionale Wirtschaftsstruktur zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu verbessern. Gefördert werden investive Vorhaben, die zur Wertschöpfung und Beschäftigung in der Region beitragen.

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen für qualifizierte Investitionen. Die konkrete Förderhöhe und -quote sind abhängig vom jeweiligen Modul des Programms und den individuellen Gegebenheiten Ihres Vorhabens. Eine detaillierte Übersicht finden Sie in der offiziellen Förderrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen in Schleswig-Holstein ansässig ist.
  • Sie ein Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) führen.
  • Sie in eine der förderfähigen Branchen (Dienstleistungen, Gastgewerbe, Handel, Handwerk, Kultur- & Kreativwirtschaft, Produzierendes Gewerbe) fallen.
  • Sie investive Maßnahmen planen, die zur Stärkung der regionalen Wirtschaft beitragen.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Unternehmen als Großunternehmen eingestuft wird.
  • Ihr Vorhaben nicht in Schleswig-Holstein umgesetzt wird.
  • Ihre geplante Maßnahme nicht investiven Charakter hat.
  • Ihre Branche nicht zu den explizit genannten förderfähigen Sektoren gehört.

Welche Kosten sind förderfähig?

Das Landesprogramm Wirtschaft Schleswig-Holstein unterstützt in der Regel Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter. Dazu können beispielsweise der Erwerb von Maschinen und Anlagen, die Modernisierung von Betriebsgebäuden oder Investitionen in Digitalisierungslösungen gehören. Die genauen Bestimmungen zu förderfähigen Ausgaben, insbesondere auch zu Personalkosten oder Betriebsmitteln, sind der jeweils aktuellen Förderrichtlinie zu entnehmen. Es ist entscheidend, dass die Investition einem klaren wirtschaftlichen Ziel dient und die regionalen Kriterien erfüllt.

So läuft der Antrag

  1. Informationsbeschaffung – Prüfen Sie die offizielle Förderrichtlinie und die zugehörigen Merkblätter des Landes Schleswig-Holstein oder der zuständigen Bewilligungsstelle (z. B. IB.SH).
  2. Konzeptentwicklung – Erstellen Sie ein detailliertes Vorhabenkonzept, das die geplante Investition, die erwarteten Effekte und die Übereinstimmung mit den Förderzielen darlegt.
  3. Antragstellung – Reichen Sie den vollständigen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen über das Online-Portal der Bewilligungsstelle ein.
  4. Prüfung und Bescheid – Die Bewilligungsstelle prüft Ihren Antrag. Bei positiver Entscheidung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.
  5. Umsetzung und Nachweis – Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids können Sie mit Ihrem Vorhaben starten. Nach Abschluss reichen Sie einen Verwendungsnachweis ein.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten zum Landesprogramm Wirtschaft Schleswig-Holstein

Förderart Zuschuss
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Land Schleswig-Holstein
Region Schleswig-Holstein
Status laufend
Förderfähigkeit prüfen

Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?

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Häufige Fragen zum Landesprogramm Wirtschaft Schleswig-Holstein

Wer kann das Landesprogramm Wirtschaft Schleswig-Holstein beantragen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) eingestuft werden und ihren Unternehmenssitz oder eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben. Die Förderung richtet sich an eine breite Palette von Branchen, darunter Dienstleistungen, Handel, Handwerk und das produzierende Gewerbe.

Welche Investitionen werden gefördert?

Gefördert werden einzelbetriebliche Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter, die zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur und der Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Dies umfasst beispielsweise Investitionen in neue Maschinen, Anlagen, Digitalisierung oder die Erweiterung und Modernisierung von Betriebsgebäuden.

Wie hoch ist die Förderung im Landesprogramm Wirtschaft Schleswig-Holstein?

Die genaue Förderhöhe und -quote sind nicht pauschal festgelegt, sondern hängen vom spezifischen Investitionsvorhaben, der Unternehmensgröße und den jeweiligen Programmmodulen ab. Verbindliche Angaben finden Sie in der aktuellen Förderrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein.

Was ist vor Antragstellung zu beachten?

Es ist entscheidend, den Antrag unbedingt vor dem offiziellen „Maßnahmebeginn“ zu stellen. Dies bedeutet, dass Sie noch keine verbindlichen Bestellungen aufgegeben oder Verträge unterschrieben haben dürfen, die das Vorhaben betreffen. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Bewilligungsstelle oder einem Förderberater wird dringend empfohlen.

Kann ich die Förderung mit anderen Programmen kombinieren?

Die Kumulierung von Fördermitteln aus verschiedenen Programmen ist grundsätzlich möglich, unterliegt jedoch strengen beihilferechtlichen Regeln, insbesondere der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und den De-minimis-Regeln. Prüfen Sie die jeweiligen Förderrichtlinien sorgfältig oder lassen Sie sich beraten, um eine korrekte Kumulierung sicherzustellen und Rückforderungen zu vermeiden.

Ähnliche Förderprogramme für Ihr Unternehmen

Neben dem Landesprogramm Wirtschaft Schleswig-Holstein gibt es weitere Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen in der Region und bundesweit. Prüfen Sie auch folgende Programme:

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2024. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.