Landesförderprogramm REGIO: Zuschuss Rheinland-Pfalz
Wer bekommt was? Die Einordnung der Redaktion
Das Förderprogramm richtet sich an wirtschaftlich tätige Unternehmen in Rheinland-Pfalz, die in strukturschwachen Regionen investieren oder Arbeitsplätze sichern und schaffen wollen. Zu den antragsberechtigten Unternehmensgrößen gehören Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form eines Zuschusses. Da die genaue Förderhöhe sowie spezifische Förderquoten je nach Förderaufruf und Modul variieren, sind die konkreten Konditionen direkt der aktuellen Förderrichtlinie des Landes Rheinland-Pfalz zu entnehmen.
- Sie als Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen in Rheinland-Pfalz ansässig sind.
- Ihr Projekt in einer als strukturschwach eingestuften Region durchgeführt wird.
- Ihr Betrieb in Branchen wie Handwerk, Dienstleistungen, Produzierendem Gewerbe, Tourismus oder Kultur- und Kreativwirtschaft tätig ist.
- Sie ein Großunternehmen sind.
- Das Vorhaben außerhalb des festgelegten Fördergebiets in Rheinland-Pfalz umgesetzt wird.
- Der Maßnahmebeginn bereits vor der Antragstellung erfolgt ist.
Förderungsdetails und Eckdaten zum Landesförderprogramm REGIO
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergebiet | Rheinland-Pfalz |
| Zielgruppe | Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) |
| Status | laufend prüfen |
So läuft der Antrag
- Vorbereitung & Prüfung: Stellen Sie fest, ob Ihr Standort im Fördergebiet liegt und welche spezifischen Förderkriterien Ihr Projekt erfüllen muss.
- Antragstellung: Reichen Sie den Förderantrag vor Beginn der geplanten Investition bei der zuständigen Stelle des Landes Rheinland-Pfalz ein.
- Bewilligung & Umsetzung: Nach Erhalt des Bewilligungsbescheids starten Sie mit der Durchführung und schließen verbindliche Verträge ab.
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.
Häufige Fragen zum Landesförderprogramm REGIO
Wer ist für das Landesförderprogramm REGIO antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Kleinstunternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, die den zugelassenen Branchen angehören.
Wie hoch ist die Förderquote?
Die konkreten Förderquoten und Maximalbeträge hängen von den spezifischen Vorgaben der aktuellen Richtlinie ab – siehe Förderrichtlinie.
Gilt das Landesförderprogramm REGIO in ganz Rheinland-Pfalz?
Nein, die Förderung konzentriert sich gezielt auf als strukturschwach eingestufte Regionen innerhalb des Bundeslandes.
Darf mit dem Projekt vor der Genehmigung begonnen werden?
Nein. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme (Vorab-Vertragsabschlüsse) eingereicht und genehmigt werden.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 26.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.