Landesbürgschaft Rheinland-Pfalz: Finanzierung für Unternehmen sichern
Das Landesbürgschaftsprogramm in Rheinland-Pfalz ist ein zentrales Instrument, um die Kreditvergabe an Unternehmen zu erleichtern. Es richtet sich an alle Unternehmensgrößen – vom Kleinstunternehmen bis zum Großunternehmen – sowie an Verbände und Vereinigungen. Ziel ist es, Investitionen zu ermöglichen und die Liquidität zu sichern, insbesondere wenn Unternehmen nicht über ausreichende bankübliche Sicherheiten verfügen. Die Bürgschaft wird dabei nicht direkt vom Land, sondern über die Hausbank bei der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz beantragt.
- Ihr Unternehmen oder Verband seinen Sitz in Rheinland-Pfalz hat.
- Sie eine Finanzierung für Investitionen oder Betriebsmittel benötigen.
- Ihrer Hausbank die Sicherheiten für einen benötigten Kredit nicht ausreichen.
- Sie in den Branchen Dienstleistung, Freie Berufe, Gastgewerbe, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft, Land-/Forst-/Fischwirtschaft oder Produzierendes Gewerbe tätig sind.
- Sie einen direkten Zuschuss statt einer Kreditsicherung suchen.
- Ihr Vorhaben bereits begonnen oder der Kredit bereits ausgezahlt wurde.
- Ihr Unternehmenssitz außerhalb von Rheinland-Pfalz liegt.
- Ihr Finanzierungsvorhaben nicht bankfähig ist.
Was die Landesbürgschaft Rheinland-Pfalz absichert
Die Landesbürgschaft Rheinland-Pfalz dient als Sicherheit für verschiedene Arten von Krediten. Dazu gehören in der Regel Investitionskredite, die für den Erwerb von Maschinen, Anlagen, Gebäuden oder die Erweiterung von Betriebsstätten benötigt werden. Ebenso können Betriebsmittelkredite abgesichert werden, die zur Deckung des laufenden Geschäftsbedarfs oder zur Vorfinanzierung von Aufträgen dienen. Die konkreten förderfähigen Vorhaben und die maximal mögliche Bürgschaftshöhe sind in den detaillierten Richtlinien des Programms festgelegt.
So läuft der Antrag für eine Landesbürgschaft
- Gespräch mit der Hausbank: Wenden Sie sich zunächst an Ihre Hausbank und besprechen Sie Ihr Finanzierungsvorhaben. Wenn die Bank zusätzliche Sicherheiten benötigt, kann sie die Beantragung einer Landesbürgschaft vorschlagen.
- Antragstellung durch die Bank: Ihre Hausbank bereitet den Bürgschaftsantrag vor und reicht diesen bei der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz (BBH) ein. Dies beinhaltet die Einreichung aller relevanten Unterlagen zu Ihrem Unternehmen und dem Vorhaben.
- Prüfung und Entscheidung: Die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz prüft den Antrag und entscheidet über die Gewährung der Bürgschaft. Bei positiver Entscheidung erhalten Sie und Ihre Hausbank eine entsprechende Zusage.
- Kreditauszahlung: Nach der Bürgschaftszusage kann Ihre Hausbank den Kredit auszahlen, und Ihr Vorhaben kann starten.
Eckdaten der Landesbürgschaft Rheinland-Pfalz
| Förderart | Bürgschaft |
| Förderquote | – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Land Rheinland-Pfalz / Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz |
| Region | Rheinland-Pfalz |
| Status | laufend |
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Häufige Fragen zur Landesbürgschaft Rheinland-Pfalz
Wer kann eine Landesbürgschaft in Rheinland-Pfalz beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größen (Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großunternehmen) sowie Verbände und Vereinigungen mit Sitz in Rheinland-Pfalz. Dies umfasst ein breites Spektrum an Branchen, darunter Dienstleistungen, Handel, Handwerk, Produzierendes Gewerbe und weitere.
Welche Vorhaben werden durch die Bürgschaft abgesichert?
Die Landesbürgschaft Rheinland-Pfalz sichert in der Regel Kredite für Investitionen (z. B. Maschinen, Gebäudeerweiterungen) und Betriebsmittel (z. B. Warenlager, Liquiditätssicherung) ab. Die genauen Details zu den förderfähigen Vorhaben finden Sie in der offiziellen Förderrichtlinie.
Wie hoch ist die Landesbürgschaft und welche Konditionen gelten?
Die konkrete Höhe der Bürgschaft und die spezifischen Konditionen sind individuell und hängen vom Einzelfall sowie der aktuellen Förderrichtlinie ab. Im amtlichen Datensatz werden keine pauschalen Quoten oder Höchstbeträge genannt. Ihre Hausbank kann Sie hierzu beraten und die Möglichkeiten prüfen.
Wie beantrage ich eine Landesbürgschaft in Rheinland-Pfalz?
Der Antrag erfolgt nicht direkt beim Land, sondern immer über Ihre Hausbank. Ihre Bank ist Ihr erster Ansprechpartner und reicht die erforderlichen Unterlagen bei der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz ein, die die Bürgschaft im Auftrag des Landes verwaltet.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.
Ähnliche Förderprogramme für Ihr Unternehmen
Neben der Landesbürgschaft Rheinland-Pfalz gibt es weitere Möglichkeiten, Ihre Unternehmensfinanzierung zu sichern oder Investitionen zu fördern. Prüfen Sie auch folgende Programme und Themenbereiche:
- KfW Unternehmerkredit (Bundesprogramm für Investitionen und Betriebsmittel)
- Bürgschaftsprogramme in Deutschland (Überblick über weitere Bürgschaftsangebote)
- Investitionszuschüsse in Rheinland-Pfalz (Direkte Zuschüsse für bestimmte Vorhaben)
- Finanzierungshilfen für den Mittelstand (Allgemeine Informationen und weitere Förderoptionen)