Landesbürgschaft Bremen: Bürgschaften der Hansestadt
Wer bekommt wie die Förderung?
Mit den Landesbürgschaften übernimmt die Freie Hansestadt Bremen Ausfallbürgschaften für gewerbliche Kredite. Ziel ist es, wirtschaftlich tragfähige Vorhaben von Unternehmen und Existenzgründenden zu ermöglichen, die der Hausbank nicht ausreichend eigene Sicherheiten stellen können. Die Bürgschaft sichert einen Teil des Ausfallrisikos der kreditgebenden Bank ab und erleichtert so den Zugang zu notwendigen Fremdmitteln.
- Sie ein Unternehmen, eine Existenzgründung oder eine Vereinigung im Land Bremen finanzieren wollen.
- Ihr Vorhaben wirtschaftlich tragfähig ist, aber ausreichende Bankbanksicherheiten fehlen.
- Der Kredit über eine Geschäftsbank oder Förderbank abgewickelt wird.
- Ihr Betriebssitz beziehungsweise Investitionsort außerhalb des Landes Bremen liegt.
- Das Unternehmen als Sanierungsfall gilt oder keine nachhaltige Tragfähigkeit nachweisen kann.
- Der Kreditvertrag bereits ohne Vorbehalt unterzeichnet wurde.
Förderfähige Vorhaben und Zwecke
Gefördert werden Finanzierungsmaßnahmen im Rahmen der Unternehmensfinanzierung sowie der Festigung und Gründung von Unternehmen im Land Bremen. Dazu zählen insbesondere Investitionskredite, Betriebsmittelkredite sowie Finanzierungen für Übernahmen oder Festigungsmaßnahmen.
So beantragen Sie die Landesbürgschaft Bremen
- Kreditbedarf ermitteln: Erstellen Sie einen Businessplan beziehungsweise Investitions- und Finanzierungsplan für Ihr Vorhaben in Bremen.
- Hausbank kontaktieren: Besprechen Sie das Finanzierungsvorhaben mit Ihrer Hausbank oder einem Kreditinstitut.
- Bürgschaftsantrag einreichen: Die Hausbank stellt den Antrag auf Landesbürgschaft gemeinsam mit Ihnen bei den zuständigen Stellen des Landes Bremen beziehungsweise der Bürgschaftsbank.
- Bewilligung und Kreditabschluss: Nach Prüfung und Zusage durch das Land wird der Kreditvertrag final geschlossen und ausbezahlt.
| Förderart | Bürgschaft (Ausfallbürgschaft) |
| Förderbereich | Unternehmensfinanzierung, Existenzgründung & Festigung |
| Förderquote | je nach Modul – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | je nach Einzelfall – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Freie Hansestadt Bremen |
| Region | Bremen (Freie Hansestadt Bremen) |
| Zielgruppe | Kleinst-, kleine, mittlere & große Unternehmen, Existenzgründende, Vereine |
| Status | antragsoffen |
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Häufige Fragen zur Landesbürgschaft Bremen
Wer kann eine Landesbürgschaft in Bremen beantragen?
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine, mittlere und große Unternehmen sowie Existenzgründende, Verbände und Vereinigungen mit wirtschaftlich tragfähigen Vorhaben im Land Bremen.
Welche Branchen werden gefördert?
Die Unterstützung steht allen wesentlichen Branchen offen, darunter Dienstleistungen, Handwerk, Handel, freie Berufe, Gastgewerbe und Tourismus, Kultur- und Kreativwirtschaft, produzierendes Gewerbe sowie Land-, Forst- und Fischwirtschaft.
Wie hoch sind Förderhöhe und Förderquote?
Konkrete Höchstbeträge und Bürgschaftsquoten sind im amtlichen Datensatz nicht fixiert, sondern richten sich je nach Vorhaben und Modul nach der jeweiligen Förderrichtlinie.
Wo wird der Antrag auf Landesbürgschaft gestellt?
Die Beantragung erfolgt vor Abschluss des Kreditvertrages gemeinsam mit Ihrer finanzierenden Hausbank oder Förderbank bei den zuständigen Stellen des Landes Bremen.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 15.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.