Landes-Technologieförderung Sachsen: Zuschuss für F&E
Wer erhält die Förderung und was wird unterstützt?
Mit diesem Förderprogramm stärkt der Freistaat Sachsen die Innovationskraft und technologische Substanz der regionalen Wirtschaft. Antragsberechtigt sind sowohl gewerbliche Unternehmen (von Kleinstunternehmen bis hin zu Großunternehmen) als auch Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen. Die finanzielle Unterstützung erfolgt als direkter Zuschuss für Projekte in den Bereichen Forschung, Entwicklung, Innovation und technologieorientierte Beratung.
- Sie ein Projekt zur Steigerung der technologischen Leistungsfähigkeit in Sachsen planen.
- Ihr Vorhaben den Bereichen Forschung, Entwicklung, Innovation oder Technologieberatung zuzuordnen ist.
- Sie vor Beginn der Maßnahme einen formgerechten Antrag stellen.
- Das Projekt bereits vor der offiziellen Antragstellung begonnen wurde.
- Die Maßnahme außerhalb des Freistaates Sachsen umgesetzt wird.
- Es sich um eine rein kommerzielle Standardinvestition ohne technologischen Innovationsgehalt handelt.
Förderfähige Gegenstände und Kostenbereiche
Gefördert werden Vorhaben, die unmittelbar zur Erhöhung der technologischen Leistungsfähigkeit beitragen. Dazu gehören typischerweise Aufwendungen für angewandte Forschung, experimentelle Entwicklung, technologieorientierte Beratung sowie marktnahe Innovationsmaßnahmen. Welche konkreten Ausgaben (z. B. Personalkosten, Sachkosten oder Fremdleistungen) im Einzelnen förderfähig sind, regeln die Bestimmungen der zugrundeliegenden Förderrichtlinie.
Antragstellung bei der Landes-Technologieförderung Sachsen
- Projektkonzeption: Detaillierte Beschreibung des technologischen Vorhabens und Ausarbeitung der Ausgabenplanung.
- Antragseinreichung: Einreichen der Antragsunterlagen bei der zuständigen Bewilligungsstelle vor Projektbeginn.
- Bewilligung und Umsetzung: Nach Prüfung durch den Fördergeber und Erhalt des Zuwendungsbescheides kann das Vorhaben gestartet werden.
Eckdaten des Förderprogramms
| Offizieller Name | Landes-Technologieförderung Förderung von Maßnahmen zur Erhöhung der technologischen Leistungsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft |
| Förderart | Zuschuss |
| Förderbereich | Beratung, Forschung Innovation Themenoffen |
| Förderquote | siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | siehe Förderrichtlinie |
| Region / Geltungsbereich | Sachsen |
| Zielgruppe | Unternehmen (Kleinst-, kleine, mittlere und große Unternehmen), Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen, Verbände & Vereinigungen |
| Branchen | Dienstleistungen, Freie Berufe, Handwerk, Kultur- & Kreativwirtschaft, Produzierendes Gewerbe |
| Status | laufend prüfen |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
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Häufige Fragen zur Landes-Technologieförderung Sachsen
Wer ist bei der Landes-Technologieförderung Sachsen antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen aller Größenklassen (Kleinstunternehmen, kleine, mittlere und große Unternehmen) sowie Forschungseinrichtungen, Hochschulen, öffentliche Einrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden themenoffene Vorhaben in den Bereichen Beratung, Forschung, Entwicklung und Innovation, die zur Erhöhung der technologischen Leistungsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft beitragen.
Wie hoch sind Förderquote und Höchstbetrag?
Förderhöhe und Förderquote sind im amtlichen Stammdatensatz nicht als pauschaler Festwert angegeben – siehe Förderrichtlinie für die jeweiligen projektspezifischen Konditionen.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag muss zwingend vor Beginn der Maßnahme gestellt und von der Bewilligungsstelle bestätigt werden. Vorzeitiger Maßnahmebeginn schließt eine Förderung in der Regel aus.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 01.11.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.