Eisenbahn-Bundesamt / BMDV laufend prüfen

Lärmsanierung Schienenwege: Bund-Förderung im Überblick

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Bund
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Die bundesweite Förderung für Lärmsanierung Schienenwege unterstützt den freiwilligen Bau von Lärmschutzwänden und passiven Schutzmaßnahmen an bestehenden Eisenbahnstrecken des Bundes. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen sowie Privatpersonen. Die genaue Förderhöhe und Quote richten sich nach der jeweiligen Einzelmaßnahme gemäß der aktuellen Förderrichtlinie.

Lärmsanierung Schienenwege: Wer bekommt was?

Mit dem Förderprogramm zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes investiert der Bund in die Reduzierung von Schienenverkehrslärm. Gefördert werden sowohl aktive Maßnahmen wie Schallschutzwände als auch passive Maßnahmen an Wohngebäuden, etwa der Einbau von Schallschutzfenstern. Die Mittel stehen bundesweit zur Verfügung und richten sich an betroffene Anwohner, Kommunen und Infrastrukturträger.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie Anwohner, Kommune oder Unternehmen an einer bestehenden Eisenbahnstrecke des Bundes sind.
  • Sie Lärmschutzmaßnahmen wie Schallschutzfenster oder Lärmschutzwände an belasteten Streckenabschnitten umsetzen möchten.
✗ Eher nicht, wenn
  • Es sich um Neu- oder Ausbaustrecken der Bahn handelt (hier greift die gesetzliche Lärmvorsorge).
  • Die Maßnahme bereits vor Antragstellung begonnen wurde.

Förderfähige Maßnahmen und Kosten

Die Förderung erstreckt sich auf zwei Hauptbereiche:

  • Aktive Lärmsanierung: Errichtung von Lärmschutzwänden entlang hochbelasteter Schienenstrecken.
  • Passive Lärmsanierung: Schalldämmung an Gebäuden (z. B. Einbau von Schallschutzfenstern und Lüftern) für betroffene Eigentümer.

Die genaue Kostenübernahme und Förderquote sind abhängig vom jeweiligen Streckenabschnitt und den Förderbestimmungen – siehe Förderrichtlinie.

So läuft der Antrag auf Lärmsanierung

  1. Prüfung der Betroffenheit: Klärung, ob das Gebäude oder der Streckenabschnitt im Lärmsanierungsprogramm des Bundes enthalten ist.
  2. Antragstellung: Einreichen der erforderlichen Unterlagen vor Beginn der Maßnahme.
  3. Bewilligung & Umsetzung: Nach Erhalt des Bescheids werden die Schallschutzmaßnahmen fachgerecht umgesetzt.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag unbedingt vor Beginn der Bau- oder Sanierungsarbeiten. Bereits geschlossene Liefer- oder Werkverträge gelten förderrechtlich als Maßnahmebeginn und führen zum Verlust des Förderanspruchs.
Förderart Zuschuss
Förderquote – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Bund / Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
Region Bundesweit
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Häufige Fragen zur Lärmsanierung an Schienenwegen

Wer ist für die Lärmsanierung Schienenwege antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen sowie Unternehmen, die Eigentümer von Gebäuden oder Grundstücken an Lärmsanierungsstrecken des Bundes sind.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden aktive Schutzmaßnahmen wie Schallschutzwände sowie passive Schutzmaßnahmen an Gebäuden, etwa Schallschutzfenster und Schalldämm lüfter.

Wie hoch ist die Förderquote?

Die Förderhöhen und Quoten sind je nach Maßnahme und Standort unterschiedlich – nähere Informationen entnehmen Sie der offiziellen Förderrichtlinie.

Muss der Antrag vor Beginn der Arbeiten gestellt werden?

Ja, der Antrag muss zwingend vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden. Bereits beauftragte Arbeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 18.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.