L-Bank Allgemeine Bürgschaft: Kreditsicherheiten in BW
Fehlende Kreditsicherheiten gehören zu den häufigsten Hürden bei der Finanzierung von Unternehmensinvestitionen und Nachfolgen. Mit der L-Bank Allgemeinen Bürgschaft ermöglicht das Land Baden-Württemberg tragfähige Vorhaben auch dann, wenn die bestehenden Bankbesicherungen der Antragstellenden nicht ausreichen.
- Sie ein Vorhaben in Baden-Württemberg planen.
- Ihr Geschäftsmodell tragfähig ist, aber Kreditsicherheiten fehlen.
- Sie Existenzgründerin, Gründer oder etabliertes Unternehmen sind.
- Ihr Betriebssitz außerhalb von Baden-Württemberg liegt.
- Sie einen direkten Zuschuss ohne Kreditbedarf suchen.
- Das Vorhaben wirtschaftlich nicht tragfähig ist.
Was bietet die L-Bank Allgemeine Bürgschaft?
Das Bürgschaftsprogramm richtet sich an Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Großunternehmen und Existenzgründende aller Branchen in Baden-Württemberg. Dazu zählen das Produzierende Gewerbe, Handwerk, Handel, Dienstleistungen, Gastgewerbe, Freie Berufe und die Kultur- und Kreativwirtschaft.
Gefördert werden Vorhaben der Existenzgründung, Festigung und allgemeinen Unternehmensfinanzierung. Die genauen Quoten, Kredithöchstbeträge und Konditionen sind je nach Finanzierungsanlass im Einzelnen geregelt – konkrete Werte siehe Förderrichtlinie.
So läuft die Antragstellung
- Hausbank kontaktieren: Das Bürgschaftsverfahren wird nach dem Hausbankprinzip abgewickelt. Besprechen Sie Ihr Finanzierungsvorhaben zuerst mit Ihrer Bank.
- Antrag einreichen: Die Hausbank reicht den Antrag auf die Bürgschaft direkt bei der L-Bank ein.
- Bewilligung und Kreditabschluss: Nach positiver Prüfung durch die L-Bank stellt die Hausbank die Finanzierung bereit.
Eckdaten des Förderprogramms
| Förderart | Bürgschaft |
| Förderquote | siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | L-Bank (Landeskreditbank Baden-Württemberg) |
| Region | Baden-Württemberg |
| Status | laufend prüfen |
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Häufige Fragen (FAQ)
Wer kann die L-Bank Allgemeine Bürgschaft beantragen?
Antragsberechtigt sind Existenzgründende sowie Kleinstunternehmen, kleine, mittlere und große Unternehmen mit Betriebsstätte oder Vorhaben in Baden-Württemberg.
Welche Finanzierungsanlässe werden unterstützt?
Abgedeckt werden Kredite für Existenzgründungen, Unternehmensfestigungen sowie allgemeine Unternehmensfinanzierungen und Investitionen.
Wie hoch ist der Bürgschaftsanteil?
Die genaue Bürgschaftsquote und Obergrenzen hängen vom jeweiligen Modul und Finanzierungsbedarf ab – Einzelheiten entnehmen Sie der offiziellen Förderrichtlinie.
Wie beantrage ich die Bürgschaft?
Der Antrag erfolgt direkt über Ihre Hausbank vor Abschluss der Kreditvereinbarung oder Beginn der Maßnahme.
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Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 24.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.