Land Sachsen laufend prüfen

Konsortialkredite in Sachsen: Finanzierung für Unternehmen

Geprüft am 2026-06-16
Darlehen bis
individuell
Laufzeit
siehe Förderrichtlinie
Zinssatz
siehe Förderrichtlinie
Förderart
Darlehen
Region
Sachsen
Zielgruppe
grosses_unternehmen
Das Wichtigste in Kürze
Konsortialkredite in Sachsen bieten eine finanzielle Unterstützung für Unternehmen aller Größenklassen sowie für Kommunen. Gefördert werden Vorhaben in den Bereichen Unternehmensfinanzierung, Infrastruktur, Mobilität und ländliche Entwicklung. Die genauen Finanzierungskonditionen und Darlehenshöhen sind im Einzelnen geregelt – siehe Förderrichtlinie.

Das Land Sachsen stellt mit dem Programm für Konsortialkredite eine verlässliche Finanzierungsgrundlage für mittelständische Unternehmen, Großunternehmen und kommunale Träger bereit. Ziel ist es, gewerbliche Investitionen sowie wegweisende Infrastrukturprojekte im Freistaat durch gezielte Kreditfinanzierungen zu ermöglichen und das finanzielle Risiko auf mehrere Partner aufzuteilen. Ob Handwerk, Dienstleistungen, Industrie oder Landwirtschaft: Antragsberechtigte Betriebe können damit komplexe Vorhaben realisieren.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie als Unternehmen oder Kommune in Sachsen ein Vorhaben planen.
  • Sie Finanzierungen in den Bereichen Infrastruktur, Mobilität, Landwirtschaft oder Unternehmensfinanzierung benötigen.
✗ Eher nicht, wenn
  • Das Investitionsvorhaben außerhalb des Freistaates Sachsen realisiert wird.
  • Der Maßnahmebeginn bereits vor der Antragstellung erfolgt ist.

Eckdaten der Konsortialkredite

Förderart Kredit
Förderbereich Unternehmensfinanzierung, Infrastruktur, Landwirtschaft, Mobilität
Region Sachsen
Zielgruppe Kleinstunternehmen, KMU, Großunternehmen, Kommunen
Zinssatz & Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Status laufend prüfen

So läuft die Antragstellung für Konsortialkredite

  1. Vorhaben mit Hausbank strukturieren – Ermitteln Sie Ihren Kapitalbedarf für das Vorhaben in Sachsen.
  2. Antragstellung vor Maßnahmebeginn – Reichen Sie den Förderantrag vor Beginn der Arbeiten oder Vertragsabschlüssen ein.
  3. Konsortialprüfung und Zusage – Nach formaler und inhaltlicher Prüfung wird die Kreditfinanzierung gewährt.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.
Förderfähigkeit prüfen

Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?

Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.

Kostenlose Ersteinschätzung →

Häufige Fragen zu Konsortialkrediten in Sachsen

Wer ist für Konsortialkredite in Sachsen antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Unternehmensgrößen (Kleinstunternehmen, kleine, mittlere und große Unternehmen) sowie Kommunen im Freistaat Sachsen.

Welche Branchen werden gefördert?

Gefördert werden Projekte aus den Bereichen Dienstleistungen, freie Berufe, Gastgewerbe/Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft, Land-/Forst- und Fischwirtschaft sowie produzierendes Gewerbe.

Wie hoch sind Zinssätze und Darlehenshöchstbeträge?

Die genauen Kredithöhen, Zinssätze und Laufzeiten richten sich nach dem konkreten Investitionsvorhaben – siehe Förderrichtlinie.

Wann muss der Antrag für Konsortialkredite eingereicht werden?

Der Antrag muss zwingend vor Beginn der jeweiligen Maßnahme bzw. vor Abschluss rechtsverbindlicher Verträge eingereicht werden.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 06.11.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.