Kombi-Programm Bürgschaft plus Beteiligung SH: Finanzierung für Ihr Unternehmen
Das Kombi-Programm Bürgschaft plus Beteiligung in Schleswig-Holstein ist ein flexibles Finanzierungsinstrument für Existenzgründer und etablierte Unternehmen. Es richtet sich an Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus einer Vielzahl von Branchen, die Kapital für Wachstum, Investitionen oder die Festigung ihrer Geschäftstätigkeit benötigen. Durch die Kombination von Bürgschaften und Beteiligungen werden Finanzierungslücken geschlossen, die von Hausbanken oft nicht vollständig abgedeckt werden können. Ziel ist es, die Eigenkapitalbasis zu stärken und den Zugang zu Fremdkapital zu erleichtern.
- Sie Existenzgründer sind oder ein kleines/mittleres Unternehmen führen.
- Ihr Unternehmen seinen Sitz in Schleswig-Holstein hat.
- Sie eine Finanzierung für Investitionen oder Betriebsmittel benötigen.
- Ihre Hausbank zusätzliche Sicherheiten oder eine Eigenkapitalstärkung verlangt.
- Ihr Vorhaben aus den Branchen Dienstleistungen, Gastgewerbe, Handel, Handwerk, Kultur- & Kreativwirtschaft oder Produzierendes Gewerbe stammt.
- Ihr Unternehmen als Großunternehmen eingestuft wird.
- Ihr Firmensitz außerhalb von Schleswig-Holstein liegt.
- Sie bereits vor Antragstellung mit dem Vorhaben begonnen haben.
- Sie eine reine Zuschussförderung ohne Rückzahlung suchen.
Was wird gefördert?
Das Kombi-Programm Bürgschaft plus Beteiligung zielt darauf ab, die Gesamtfinanzierung von Unternehmen zu sichern. Förderfähig sind in der Regel Investitionen in Anlagevermögen (z. B. Maschinen, Gebäude) sowie notwendige Betriebsmittel zur Stärkung der Liquidität. Die genauen förderfähigen Kosten und Bedingungen sind den detaillierten Richtlinien des Programms zu entnehmen. Die Kombination aus Bürgschaft und Beteiligung ermöglicht es, auch Vorhaben mit höherem Risiko oder geringerer Eigenkapitalausstattung zu realisieren.
So läuft der Antrag
- Beratung und Vorbereitung – Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Hausbank auf, um Ihr Finanzierungsvorhaben zu besprechen und die benötigten Unterlagen zusammenzustellen.
- Antragstellung über die Hausbank – Ihre Hausbank reicht den Antrag für das Kombi-Programm Bürgschaft plus Beteiligung bei der zuständigen Förderinstitution in Schleswig-Holstein ein.
- Prüfung und Bewilligung – Die Förderinstitution prüft Ihren Antrag und entscheidet über die Gewährung der Bürgschaft und/oder Beteiligung.
- Auszahlung der Mittel – Nach positiver Prüfung und Bewilligung werden die Finanzierungsmittel über Ihre Hausbank bereitgestellt.
Eckdaten zum Programm
| Förderart | Beteiligung, Bürgschaft |
| Förderquote | siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein, MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein |
| Region | Schleswig-Holstein |
| Status | antragsoffen |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.
Häufige Fragen zum Kombi-Programm Bürgschaft plus Beteiligung
Wer kann das Kombi-Programm Bürgschaft plus Beteiligung beantragen?
Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Schleswig-Holstein. Dies umfasst eine breite Palette von Branchen, darunter Dienstleistungen, Gastgewerbe, Handel, Handwerk, Kultur- & Kreativwirtschaft und das Produzierende Gewerbe.
Wie hoch ist die Förderung im Rahmen dieses Programms?
Die konkrete Höhe der Bürgschaft und die Beteiligungssumme sowie die damit verbundenen Konditionen sind nicht pauschal festgelegt. Sie richten sich nach dem individuellen Finanzierungsbedarf des Unternehmens und den jeweiligen Modulen des Programms. Detaillierte Informationen finden Sie in der aktuellen Förderrichtlinie.
Welche Finanzierungsformen werden kombiniert?
Das Programm kombiniert eine klassische Bürgschaft mit einer stillen oder offenen Beteiligung. Die Bürgschaft dient der Absicherung von Krediten bei Ihrer Hausbank, während die Beteiligung die Eigenkapitalbasis Ihres Unternehmens stärkt, ohne dass Sie Sicherheiten stellen müssen.
Kann das Programm mit anderen Förderungen kombiniert werden?
Grundsätzlich ist eine Kumulierung mit anderen Förderprogrammen möglich, sofern die beihilferechtlichen Vorgaben eingehalten werden und es in den jeweiligen Förderrichtlinien nicht explizit ausgeschlossen ist. Eine individuelle Prüfung im Einzelfall durch Ihre Hausbank oder einen Förderberater ist hier ratsam.
Was ist der häufigste Stolperstein bei der Antragstellung?
Der häufigste Ablehnungsgrund ist der sogenannte „Maßnahmebeginn vor Antragstellung“. Wer mit dem Vorhaben (z. B. durch Bestellung einer Maschine oder Unterschrift unter einen Liefervertrag) beginnt, bevor der Antrag bewilligt wurde, verliert in der Regel den Anspruch auf Förderung. Stellen Sie den Antrag daher immer rechtzeitig.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.