Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) laufend prüfen

KMU-innovativ Zukunft der Wertschöpfung: BMBF-Förderung

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Bund
Zielgruppe
forschungseinrichtung
Das Wichtigste in Kürze
Die Förderung KMU-innovativ Zukunft der Wertschöpfung unterstützt anwendungsorientierte Forschungsprojekte zur nachhaltigen und digitalen Produktionsforschung. Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größenklassen sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen in ganz Deutschland. Die finanzielle Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss – genaue Quoten und Rahmenbedingungen richten sich nach den jeweiligen Förderaufrufen gemäß Förderrichtlinie.

Was bietet die Förderung KMU-innovativ Zukunft der Wertschöpfung?

Das Förderprogramm richtet sich gezielt an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie im Verbund mit Großunternehmen, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Ziel ist es, das Innovationspotenzial des Mittelstandes im Bereich moderner Wertschöpfungssysteme und Produktionstechnologien zu stärken und den Wissenstransfer aus der Forschung in die Praxis zu beschleunigen.

Gefördert werden risikoreiche, industriell geführte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Da die finanziellen Konditionen je nach Themenschwerpunkt und Skalierung variieren, sind konkrete Förderquoten und Höchstsätze direkt der jeweils aktuellen Bekanntmachung zu entnehmen – siehe Förderrichtlinie.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie als KMU oder Verbundpartner neuartige Produktionstechnologien erforschen möchten.
  • Das Vorhaben ein hohes technisches Innovationsrisiko aufweist.
  • Eine Verwertung der Forschungsergebnisse in Deutschland geplant ist.
✗ Eher nicht, wenn
  • Es sich um eine reine Routineentwicklung ohne Forschungscharakter handelt.
  • Das Projekt bereits vor der formalen Antragstellung begonnen wurde.
  • Keine Kooperation oder Verwertungsperspektive darlegbar ist.

Eckdaten des Förderprogramms

Förderart Zuschuss
Förderquote je nach Modul – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag je nach Aufruf – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Region Bundesweit (Bund)
Status laufend prüfen

So läuft die Antragstellung

  1. Projektskizze einreichen: Die Einreichung von Skizzen erfolgt zweistufig über das Portal ptOutline zu den jeweiligen Bewertungsstichtagen.
  2. Förmlicher Antrag: Nach positiver Bewertung der Projektskizze werden die beteiligten Partner aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag einzureichen.
  3. Bewilligung und Projektstart: Nach erfolgreicher Prüfung durch den Projektträger ergeht der Zuwendungsbescheid. Das Vorhaben kann starten.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Reichen Sie Ihren Antrag bzw. Ihre Skizze rechtzeitig ein. Beginnen Sie mit dem Vorhaben erst nach der formalen Genehmigung oder der ausdrücklichen Bewilligung des vorzeitigen Maßnahmebeginns. Vorab geschlossene Verträge führen zum Verlust der Förderfähigkeit.
Förderfähigkeit prüfen

Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?

Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer ist im Programm KMU-innovativ Zukunft der Wertschöpfung antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größenklassen (insbesondere KMU) sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland.

Wie hoch ist die Förderquote?

Eine allgemeine Förderquote ist im amtlichen Datensatz nicht beziffert. Die konkrete Höhe richtet sich nach Unternehmensgröße, Forschungsart und Aufruf – siehe Förderrichtlinie.

Werden Verbundprojekte gefördert?

Ja, gefördert werden vorrangig Verbundvorhaben aus Wirtschaft und Wissenschaft, bei denen die KMU-Beteiligung im Fokus steht.

Wann ist die Antragstellung möglich?

Die Einreichung erfolgt im zweistufigen Verfahren. Geltende Stichtage und Fristen sind dem aktuellen Aufruf der Bekanntmachung zu entnehmen.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 24.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.