Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) laufend prüfen

KMU-innovativ Materialforschung: BMBF-Förderung für KMU

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Bund
Zielgruppe
forschungseinrichtung
Das Wichtigste in Kürze
Das BMBF-Förderprogramm KMU-innovativ Materialforschung unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Partner aus der Forschung bei risikoreichen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich moderner Materialien. Gefördert werden Verbundprojekte und Einzelvorhaben über nicht rückzahlbare Zuschüsse – Details zu Quoten und Maximalsummen siehe Förderrichtlinie.

Förderung durch KMU-innovativ Materialforschung: Wer wird gefördert?

Das Programm richtet sich an wirtschaftsnahe Forschungsakteure und Unternehmen. Ziel ist es, den Technologietransfer aus der Wissenschaft in die industrielle Anwendung bei neuartigen Werkstoffen und Materialtechnologien zu beschleunigen. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie unter bestimmten Bedingungen auch Großunternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe und Dienstleistungen), Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie als KMU ein risikoreiches Forschungs- und Entwicklungsprojekt im Bereich Werkstoffe planen.
  • Sie in Kooperation mit Forschungseinrichtungen oder Hochschulen neue Technologien zur Marktreife bringen wollen.
  • Ihr Vorhaben bundesweit umgesetzt wird.
✗ Eher nicht, wenn
  • Es sich um reine Markteinführungen oder kommerzielle Serienfertigung ohne Forschungsanteil handelt.
  • Das Vorhaben vor der offiziellen Antragstellung bereits begonnen wurde.

Förderfähige Aufwendungen

Im Rahmen der Richtlinie können projektbezogene Personalkosten, Materialaufwendungen, Fremdleistungen sowie anteilige Betriebsausgaben bezuschusst werden. Konkrete Details zu förderfähigen Ausgabenkategorien – siehe Förderrichtlinie.

So läuft der Antrag

  1. Skizzeneinreichung: Vorlage einer strukturierten Projektskizze beim zuständigen Projektträger.
  2. Bewertung & Aufforderung: Nach positiver Begutachtung erfolgt die Aufforderung zur formalen Antragstellung.
  3. Bewilligung: Prüfung der Antragsunterlagen und Erlass des Zuwendungsbescheids.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag beziehungsweise reichen Sie die Skizze ein und beachten Sie die formalen Vorgaben des Fördergebers vor Beginn des Vorhabens. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag vor der Genehmigung kann zum Ausschluss der Förderung führen.

Eckdaten des Förderprogramms

Förderart Zuschuss
Förderquote je nach Modul/Aufruf unterschiedlich – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag je nach Projekt – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Region Bundesweit
Status laufend prüfen / stichtagsbezogen
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zu KMU-innovativ Materialforschung

Wer darf Anträge im Programm KMU-innovativ Materialforschung stellen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch Großunternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland.

Welche Schwerpunkte stehen bei ProMat_KMU im Fokus?

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich der Materialforschung und Werkstofftechnologien sowie angrenzenden Anwendungsfeldern wie Mobilität und produzierendes Gewerbe.

Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung?

Die konkreten Förderquoten und Höchstsummen sind im amtlichen Datensatz nicht fixiert und richten sich nach dem jeweiligen Aufruf und den beihilferechtlichen Voraussetzungen – siehe Förderrichtlinie.

Wann muss der Antrag eingereicht werden?

Die Stichtage zur Einreichung von Projektskizzen entnehmen Sie bitte direkt der aktuellen Richtlinie des Fördergebers.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 11.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.