Klimaschutzverträge (CCfD): Förderung für klimafreundliche Industrieprozesse
Die Klimaschutzverträge sind ein zentrales Instrument der Bundesregierung, um die Dekarbonisierung der deutschen Industrie voranzutreiben. Sie richten sich gezielt an Sektoren mit hohen CO₂-Emissionen, die vor großen Herausforderungen beim Umbau ihrer Produktionsprozesse stehen. Ziel ist es, die Wirtschaftlichkeit von Investitionen in klimafreundliche Technologien sicherzustellen, indem die Mehrkosten gegenüber konventionellen, CO₂-intensiven Verfahren ausgeglichen werden.
- Ihr Unternehmen zur energieintensiven Industrie gehört (z. B. Stahl, Zement, Chemie).
- Sie in neue, klimafreundliche Produktionsverfahren investieren möchten.
- Ihre Investition zu einer signifikanten CO₂-Minderung führt.
- Sie bereit sind, sich an einem Gebotsverfahren zu beteiligen.
- Ihr Unternehmen nicht als energieintensive Industrie eingestuft wird.
- Sie lediglich Energieeffizienzmaßnahmen ohne Prozessumstellung planen.
- Sie bereits mit dem Vorhaben begonnen haben (Maßnahmebeginn).
- Sie keine langfristige Verpflichtung zur CO₂-Minderung eingehen möchten.
Die Klimaschutzverträge decken die Differenzkosten ab, die zwischen der Produktion mit einer klimafreundlichen Technologie und der konventionellen, CO₂-intensiven Produktion entstehen. Dies umfasst insbesondere die höheren Betriebs- und Wartungskosten sowie eventuell höhere Kapitalkosten, die durch den Einsatz innovativer, emissionsarmer Verfahren entstehen. Die Höhe des Ausgleichs wird im Rahmen des Gebotsverfahrens ermittelt.
So läuft der Antrag für Klimaschutzverträge
- Gebotsverfahren – Unternehmen reichen Gebote für die Höhe des gewünschten Ausgleichs pro vermiedener Tonne CO₂ ein.
- Bewertung & Auswahl – Die eingereichten Gebote werden nach Wirtschaftlichkeit und Klimaschutzwirkung bewertet. Die besten Gebote erhalten den Zuschlag.
- Vertragsschluss – Nach erfolgreichem Gebot wird ein Klimaschutzvertrag zwischen dem Unternehmen und dem BMWE geschlossen.
- Umsetzung & Monitoring – Das Unternehmen setzt das Vorhaben um und weist die CO₂-Minderungen nach. Die Ausgleichszahlungen erfolgen über die Vertragslaufzeit.
| Förderart | Zuschuss (Differenzvertrag) |
| Förderquote | je nach Gebot und Aufruf |
| Höchstbetrag | individuell im Gebotsverfahren |
| Fördergeber | BMWE |
| Region | Bund (Deutschland) |
| Zielgruppe | Energieintensive Industrie |
| Status | laufend prüfen (Gebotsrunden) |
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Häufige Fragen zu Klimaschutzverträgen
Wer kann Klimaschutzverträge beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der energieintensiven Industrie in Deutschland, die in emissionsarme Produktionstechnologien investieren und damit eine signifikante CO₂-Minderung erzielen möchten.
Wie hoch ist die Förderung durch Klimaschutzverträge?
Die Höhe der Förderung wird individuell im Rahmen eines wettbewerblichen Gebotsverfahrens ermittelt. Sie gleicht die Mehrkosten für klimafreundliche Produktionsverfahren über eine vertraglich festgelegte Laufzeit aus.
Was sind Carbon Contracts for Difference (CCfD)?
Carbon Contracts for Difference sind ein finanzielles Instrument, das Unternehmen einen festen Preis für jede vermiedene Tonne CO₂ garantiert. Dies schafft Planungssicherheit für Investitionen in teurere, aber klimafreundliche Technologien, indem die Preisdifferenz zum CO₂-Preis ausgeglichen wird.
Was ist der Maßnahmebeginn bei Klimaschutzverträgen?
Der Maßnahmebeginn ist der Zeitpunkt, ab dem Sie mit der Umsetzung Ihres Vorhabens beginnen. Eine Antragstellung muss immer vor diesem Zeitpunkt erfolgen. Bereits die Bestellung von Anlagen oder der Abschluss verbindlicher Lieferverträge kann als Maßnahmebeginn gelten und den Förderanspruch ausschließen.
Können Klimaschutzverträge mit anderen Förderungen kombiniert werden?
Die Kumulierung mit anderen Förderungen ist grundsätzlich möglich, muss jedoch beihilferechtlich geprüft werden und ist oft auf bestimmte Höchstgrenzen beschränkt. Details hierzu finden Sie in den jeweiligen Förderrichtlinien des BMWE.
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