Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude: Förderkredite für Ihr Projekt
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (KFN) stellt der Bund zinsgünstige Kredite für den Bau und Ersterwerb von neuen, energieeffizienten Wohngebäuden bereit. Das Programm richtet sich an eine breite Zielgruppe, von kleinen und mittleren Unternehmen über Großunternehmen bis hin zu Privatpersonen und öffentlichen Einrichtungen. Der Fokus liegt auf der Erreichung hoher Nachhaltigkeitsstandards und der Reduzierung des Energiebedarfs.
- Sie den Neubau eines Wohngebäudes mit hohen Effizienzstandards planen.
- Ihr Unternehmen in einer der genannten Branchen tätig ist.
- Sie eine langfristige Finanzierung mit attraktiven Konditionen suchen.
- Sie ein Bestandsgebäude sanieren möchten (dafür gibt es andere Programme).
- Sie einen direkten Zuschuss statt eines Kredits suchen.
- Ihr Vorhaben die hohen Nachhaltigkeitskriterien nicht erfüllt.
Förderfähige Kosten
Förderfähig sind in der Regel alle Kosten, die direkt mit dem Bau oder Ersterwerb des klimafreundlichen Neubaus in Verbindung stehen. Dazu gehören unter anderem Baukosten, Kosten für die technische Gebäudeausrüstung, Planungsleistungen und die Kosten für die Nachhaltigkeitszertifizierung. Detaillierte Informationen zu den förderfähigen Kosten entnehmen Sie bitte der aktuellen Förderrichtlinie.
So läuft der Antrag
- Beratung in Anspruch nehmen – Klären Sie frühzeitig die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens mit einem Energieeffizienz-Experten oder einem auf Förderungen spezialisierten Berater.
- Antragstellung – Reichen Sie den Förderantrag über Ihre Hausbank bei der KfW ein, BEVOR Sie mit dem Bau beginnen.
- Zusage und Baubeginn – Nach positiver Prüfung erhalten Sie die Förderzusage und können mit Ihrem Vorhaben starten.
- Nachweisverfahren – Nach Fertigstellung sind die Einhaltung der Effizienzstandards und die Verwendung der Mittel nachzuweisen.
Eckdaten der Förderung
| Förderart | Kredit |
| Förderquote | siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | KfW |
| Region | Bund |
| Status | antragsoffen |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.
Häufige Fragen zur Bundesförderung Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude
Wer kann die Bundesförderung Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen (kleine, mittlere, große), Privatpersonen, Verbände und Vereinigungen sowie öffentliche Einrichtungen, die den Bau oder Ersterwerb eines klimafreundlichen Wohngebäudes planen.
Welche Gebäude werden im Rahmen des KFN Wohngebäude Programms gefördert?
Gefördert werden Neubauten und der Ersterwerb von Wohngebäuden, die hohe energetische Standards erfüllen und gemäß den Kriterien für ein „Klimafreundliches Gebäude“ zertifiziert werden. Dazu gehören unter anderem Effizienzhaus-Standards und die Nutzung erneuerbarer Energien.
Wie hoch ist die Förderung im Programm Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude?
Die genaue Höhe der Förderung und die Kreditkonditionen sind abhängig von der jeweiligen Modulvariante und den aktuellen Zinskonditionen der KfW. Details hierzu finden Sie in der jeweils gültigen Förderrichtlinie und den Produktblättern der KfW.
Kann ich den KFN-Kredit mit anderen Förderungen kombinieren?
Die Kumulierung mit anderen öffentlichen Förderungen ist grundsätzlich möglich, muss jedoch die beihilferechtlichen Vorgaben und die spezifischen Kumulierungsausschlüsse der KFN-Richtlinie beachten. Eine individuelle Prüfung ist hier unerlässlich.
Was bedeutet „Maßnahmebeginn“ bei der KFN Wohngebäude Förderung?
Der Maßnahmebeginn ist der Zeitpunkt, ab dem erste verbindliche Liefer- oder Leistungsverträge für Ihr Bauvorhaben abgeschlossen werden. Der Antrag muss zwingend vor diesem Zeitpunkt gestellt werden, da sonst der Förderanspruch erlischt.
Ähnliche Förderprogramme
Entdecken Sie weitere Programme, die für Ihr Vorhaben im Bereich Energieeffizienz und klimafreundliches Bauen relevant sein könnten:
- Bundesförderung für effiziente-gebaeude-klimafreundlicher-neubau-nichtwohngebaeude/“ rel=“dofollow“>Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude
- Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude Sanierung
- Energieeffizienz-Förderung für den Mittelstand
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.