Land Mecklenburg-Vorpommern laufend prüfen

Kleinstunternehmen Förderung MV: Zuschuss für Gründung & Entwicklung im ländlichen Raum

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Mecklenburg-Vorpommern
Zielgruppe
Existenzgründung
Das Wichtigste in Kürze
Die Kleinstunternehmen Förderung MV unterstützt Existenzgründerinnen, Gründer sowie bestehende Kleinstbetriebe im ländlichen Raum von Mecklenburg-Vorpommern durch finanzielle Zuschüsse für Gründung und Unternehmensentwicklung in Handel, Handwerk, Dienstleistung und Gewerbe.

Wer bekommt was? Redaktionelle Einordnung

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert mit dieser Maßnahme die wirtschaftliche Entwicklung in ländlichen Regionen. Ziel ist es, die Existenzgründung und die Festigung bestehender Kleinstunternehmen nachhaltig zu stärken. Die Förderung erfolgt in Form eines Investitionszuschusses. Gefördert werden Vorhaben in den Branchen Handwerk, Handel, Dienstleistungen, produzierendes Gewerbe sowie Kultur- und Kreativwirtschaft.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie als Kleinstunternehmen oder Existenzgründerin im ländlichen Raum von Mecklenburg-Vorpommern ansässig sind.
  • Sie ein Vorhaben in den Bereichen Handwerk, Handel, Dienstleistungen, Produktion oder Kreativwirtschaft planen.
  • Das Projekt noch nicht begonnen wurde.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Betrieb nicht als Kleinstunternehmen einzustufen ist.
  • Der Standort außerhalb des definierten ländlichen Raums in Mecklenburg-Vorpommern liegt.
  • Sie Verträge für das Vorhaben bereits vor der Antragstellung unterzeichnet haben.

Förderfähige Kosten und Gegenstände

Die Kleinstunternehmen Förderung MV deckt schwerpunktmäßig Investitionen ab, die zur Neugründung, Übernahme oder Festigung eines Kleinstbetriebs beitragen. Dazu zählen in der Regel die Anschaffung von Maschinen, betrieblicher Ausstattung sowie Aufwendungen zur Festigung der Unternehmensstruktur im ländlichen Raum. Konkrete Details zu förderfähigen Ausgaben und Förderquoten sind der jeweiligen Förderrichtlinie zu entnehmen.

Antragsablauf und wichtige Voraussetzungen

  1. Vorhabensplanung: Erstellen Sie eine detaillierte Beschreibung Ihres Gründungsprojekts oder Investitionsvorhabens.
  2. Antragstellung: Reichen Sie den Förderantrag vollständig bei der zuständigen Stelle in Mecklenburg-Vorpommern ein.
  3. Bewilligung abwarten: Warten Sie den offiziellen Zuwendungsbescheid ab.
  4. Umsetzung: Führen Sie die geplanten Maßnahmen gemäß Förderbescheid durch.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn beachten: Stellen Sie den Antrag zwingend vor Beginn der Maßnahme. Das Eingehen von rechtlich verbindlichen Verpflichtungen oder Kaufverträgen vor Antragstellung führt in der Regel zum Verlust des Förderanspruchs.

Eckdaten des Förderprogramms

Förderart Zuschuss
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Land Mecklenburg-Vorpommern
Region Mecklenburg-Vorpommern (ländlicher Raum)
Zielgruppe Existenzgründerinnen, Gründer, Kleinstunternehmen
Status laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zur Kleinstunternehmen Förderung MV

Wer gilt als Kleinstunternehmen?

Als Kleinstunternehmen gelten gemäß EU-Definition Betriebe, die weniger als 10 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz beziehungsweise eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro aufweisen.

Welche Branchen werden in Mecklenburg-Vorpommern gefördert?

Gefördert werden Vorhaben aus den Bereichen Dienstleistungen, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie produzierendes Gewerbe.

Wie hoch ist die maximale Förderquote?

Konkrete Angaben zu Förderquoten und Höchstbeträgen richten sich nach den Bestimmungen der Förderrichtlinie – siehe Förderrichtlinie.

Kann die Kleinstunternehmen Förderung MV nachträglich beantragt werden?

Nein. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt und bewilligt werden. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ist in der Regel förderschädlich.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 05.11.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.