Kinoinvestitionsprogramm Film ab! in Mecklenburg-Vorpommern
Wer bekommt was durch das Kinoinvestitionsprogramm „Film ab!“?
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt mit dem „Film ab!“-Programm die Kinolandschaft im Bundesland. Ziel ist es, Kinos bei der Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie zu helfen und zukunftsfähige Investitionen zu ermöglichen. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Verbände, die Kinos in Mecklenburg-Vorpommern betreiben. Die Förderung ist als Zuschuss konzipiert.
- Sie ein Kino in Mecklenburg-Vorpommern betreiben (als Unternehmen oder Verband).
- Sie Investitionen zur Modernisierung oder zum Erhalt Ihres Kinobetriebs planen.
- Ihr Vorhaben der Kultur- und Kreativwirtschaft oder dem Dienstleistungssektor zuzuordnen ist.
- Sie Unterstützung bei der Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie benötigen.
- Ihr Kino außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern liegt.
- Sie keine Investitionen in Sachanlagen oder Modernisierungen planen.
- Ihr Unternehmen keiner der genannten Branchen zugeordnet werden kann.
- Sie bereits vor Antragstellung mit dem Vorhaben begonnen haben.
Förderfähige Kosten und Investitionen
Das Programm zielt auf Investitionen ab, die die Zukunftsfähigkeit der Kinos sichern. Dazu können Maßnahmen wie die Modernisierung der Projektionstechnik, die Verbesserung der Besucherinfrastruktur, energetische Sanierungen oder auch Anpassungen an aktuelle Hygienestandards gehören. Die genauen förderfähigen Kosten und Investitionsbereiche sind in der detaillierten Förderrichtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern beschrieben. Es wird empfohlen, diese sorgfältig zu prüfen, um die Kompatibilität Ihres Vorhabens sicherzustellen.
So läuft der Antrag
- Richtlinie prüfen – Informieren Sie sich detailliert über die aktuelle Förderrichtlinie und die spezifischen Aufrufe des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
- Antrag vorbereiten – Stellen Sie alle notwendigen Unterlagen zusammen, die Ihr Vorhaben beschreiben und die förderfähigen Kosten aufschlüsseln.
- Antrag einreichen – Reichen Sie den vollständigen Antrag fristgerecht bei der zuständigen Stelle in Mecklenburg-Vorpommern ein.
- Bewilligung abwarten – Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid bei positiver Entscheidung.
Eckdaten des Kinoinvestitionsprogramms „Film ab!“
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Land Mecklenburg-Vorpommern |
| Region | Mecklenburg-Vorpommern |
| Zielgruppe | Unternehmen, Verbände und Vereinigungen aller Größenordnungen |
| Status | antragsoffen (Fristen prüfen) |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.
Häufige Fragen zum Kinoinvestitionsprogramm „Film ab!“
Wer ist für das Programm „Film ab!“ antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Unternehmen sowie Verbände und Vereinigungen, die ein Kino in Mecklenburg-Vorpommern betreiben. Dies schließt kleine, mittlere und große Unternehmen ein.
Welche Investitionen werden gefördert?
Gefördert werden Investitionen in die Modernisierung und den Erhalt von Kinos. Die genauen förderfähigen Maßnahmen, wie beispielsweise Technik-Upgrades oder Infrastrukturverbesserungen, sind in der jeweiligen Förderrichtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern detailliert aufgeführt.
Wie hoch ist die Förderung und welche Quote wird geboten?
Die Förderhöhe und die genaue Förderquote des Programms „Film ab!“ sind nicht pauschal festgelegt und variieren je nach Art des Vorhabens und den aktuellen Förderaufrufen. Verbindliche Angaben dazu finden Sie in der aktuellen Förderrichtlinie.
Kann das Programm mit anderen Förderungen kombiniert werden?
Die Kumulierung von Fördermitteln ist grundsätzlich möglich, unterliegt jedoch den beihilferechtlichen Vorgaben und den spezifischen Regeln des „Film ab!“-Programms. Eine Prüfung im Einzelfall und die Beachtung der De-minimis-Regelungen sind hierbei unerlässlich.
Was ist der häufigste Ablehnungsgrund?
Der häufigste Ablehnungsgrund ist der sogenannte „Maßnahmebeginn vor Antragstellung“. Wer mit einem Investitionsvorhaben beginnt – zum Beispiel durch die Bestellung von Equipment oder die Beauftragung von Bauleistungen –, bevor der Förderantrag offiziell eingereicht und bewilligt wurde, verliert in der Regel den Anspruch auf die Förderung.
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Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.