KfW antragsoffen

KfW Förderkredit großer Mittelstand: Kredit für Unternehmen

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Darlehen
Region
Bund
Zielgruppe
Existenzgründung
Das Wichtigste in Kürze
Der KfW Förderkredit großer Mittelstand bietet bundesweit zinsgünstige Kredite für die Festigung von Existenzgründungen sowie für die allgemeine Unternehmensfinanzierung. Antragsberechtigt sind große Unternehmen, Gründerinnen und mittelständische Betriebe fast aller Branchen. Die genaue Förderhöhe und Zinskonditionen hängen vom jeweiligen Vorhaben ab – siehe Förderrichtlinie.

Wer bekommt was beim KfW Förderkredit großer Mittelstand?

Dieses Förderprogramm richtet sich an gewerbliche Unternehmen, Freiberufler sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer mit Betriebsstätte in Deutschland. Ziel ist die Unterstützung bei Investitionen und Betriebsmitteln zur Festigung des Unternehmens. Höchstbeträge und Zinssätze richten sich nach der Bonität und der gewählten Laufzeitvariante – siehe Förderrichtlinie. Detaillierte Angaben finden Sie auch direkt auf der offiziellen Seite in der Förderdatenbank des Bundes.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie als großes Unternehmen oder Gründer ein Vorhaben in Deutschland finanzieren möchten.
  • Sie eine zinsgünstige Fremdkapitalfinanzierung über Ihre Hausbank suchen.
  • Ihr Vorhaben in den Bereichen Dienstleistungen, Handwerk, Handel oder Produktion liegt.
✗ Eher nicht, wenn
  • Sie nach einem reinen, nicht rückzahlbaren Zuschuss suchen.
  • Das Vorhaben bereits vollständig umgesetzt oder finanziert ist.
  • Ihr Unternehmen von Förderprogrammen aufgrund behördlicher Vorgaben ausgeschlossen ist.

Förderfähige Vorhaben und Kosten

Gefördert werden im Rahmen der Unternehmensfinanzierung wesentliche Anschaffungen und Maßnahmen. Dazu zählen Investitionen in Maschinen, Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden. Ebenso können Betriebsmittel zur Konsolidierung und Existenzgründung unterstützt werden. Genaue Details zu einzelnen Kostenarten entnehmen Sie der offiziellen Förderrichtlinie.

So läuft die Antragstellung

  1. Finanzierungskonzept erstellen: Stellen Sie Investitionssummen, Eigenkapital und den Fremdkapitalbedarf zusammen.
  2. Hausbank kontaktieren: Die Beantragung erfolgt nach dem Hausbankprinzip vor Beginn des Vorhabens über Kreditinstitute.
  3. Antrag einreichen: Die Hausbank prüft Unterlagen sowie Sicherheiten und leitet den Antrag an die KfW weiter.
  4. Zusage und Auszahlung: Nach positiver Zusage erfolgt die Kreditgewährung und Auszahlung der Mittel.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Der Kreditantrag muss zwingend vor Beginn der Investitionsmaßnahme oder Bestellung bei der Hausbank eingereicht werden. Bereits unterschriebene Verträge gelten förderrechtlich als Beginn und verhindern in der Regel eine Förderung.

Eckdaten zum KfW Förderkredit großer Mittelstand

Förderart Kredit
Förderbereich Existenzgründung Festigung, Unternehmensfinanzierung
Förderhöhe / Quote je nach Modul – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber KfW / BMWE
Region Bundesweit (Bund)
Zielgruppe Großunternehmen, Gründerinnen, Unternehmen
Status laufend / antragsoffen
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zum KfW Förderkredit großer Mittelstand

Wer ist für den KfW Förderkredit großer Mittelstand antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind etablierte mittelständische Betriebe, große Unternehmen sowie Existenzgründerinnen in Deutschland aus allen berechtigten Wirtschaftsbereichen wie Handwerk, Handel, Dienstleistungen oder Produzierendes Gewerbe.

Wie hoch ist die maximale Förderhöhe beim KfW Förderkredit großer Mittelstand?

Eine feste Kredithöchstsumme ist im amtlichen Datensatz nicht definiert – die Konditionen werden je nach Vorhaben und Bonität ermittelt (siehe Förderrichtlinie).

Wann muss der Antrag eingereicht werden?

Der Förderantrag muss zwingend vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank gestellt werden, da ein vorzeitiger Maßnahmebeginn den Förderanspruch ausschließt.

Lässt sich der Kredit mit anderen Fördermitteln kombinieren?

Eine Kombination mit weiteren Programmen ist unter Einhaltung der geltenden EU-Beihilfegrenzen grundsätzlich möglich – siehe Förderrichtlinie.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 20.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.