Investitionskredit Nachhaltige Mobilität: KfW-Darlehen für Ihr Unternehmen
Wer bekommt den Investitionskredit Nachhaltige Mobilität und wofür?
Mit dem Investitionskredit Nachhaltige Mobilität fördert die KfW deutschlandweit Vorhaben, die zu einer umweltfreundlicheren Gestaltung des Verkehrs beitragen. Das Programm richtet sich an eine breite Palette von Antragstellern, darunter kleine, mittlere und große Unternehmen sowie Kleinstunternehmen, aber auch an öffentliche Einrichtungen, Verbände und Vereinigungen. Unabhängig von Ihrer Branche – ob Dienstleistungen, Freie Berufe, Gastgewerbe, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft oder produzierendes Gewerbe – können Sie von dieser Finanzierungsmöglichkeit profitieren.
Ziel ist es, Investitionen in zukunftsweisende Mobilitätslösungen zu unterstützen, die den CO₂-Ausstoß reduzieren und die Effizienz steigern. Da die genauen Förderhöhen und -quoten nicht pauschal festgelegt sind, empfehlen wir Ihnen, die detaillierten Konditionen der aktuellen Förderrichtlinie zu prüfen.
- Ihr Unternehmen oder Ihre öffentliche Einrichtung in nachhaltige Mobilitätskonzepte investieren möchte.
- Sie Projekte in Bereichen wie Digitalisierung, Energieeffizienz oder Infrastruktur zur Förderung nachhaltiger Mobilität planen.
- Sie eine langfristige und zinsgünstige Finanzierung für Ihre Investitionen suchen.
- Ihr Vorhaben bundesweit in Deutschland umgesetzt wird.
- Sie ausschließlich nach einem direkten Zuschuss suchen (es handelt sich um einen Kredit).
- Ihr Vorhaben keinen Bezug zu nachhaltiger Mobilität oder den genannten Förderbereichen hat.
- Sie bereits vor der Antragstellung mit Ihrem Vorhaben begonnen haben.
Förderfähige Kosten und Maßnahmen
Der Investitionskredit Nachhaltige Mobilität unterstützt eine breite Palette an Investitionen, die zur Transformation des Verkehrssektors beitragen. Dazu gehören:
- Digitalisierung: Investitionen in intelligente Verkehrssysteme, Datenanalysen zur Routenoptimierung oder digitale Plattformen für multimodale Mobilität.
- Energieeffizienz und Erneuerbare Energien: Finanzierung von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität, Nutzung erneuerbarer Energien für den Betrieb von Fahrzeugflotten oder energiesparende Technologien im Transportwesen.
- Smart Cities und Regionen: Projekte, die integrierte Mobilitätskonzepte in Städten und Gemeinden fördern, wie z.B. Sharing-Angebote oder der Ausbau des ÖPNV.
- Infrastruktur: Ausbau und Modernisierung von Verkehrswegen, Bahnhöfen oder Häfen im Sinne der Nachhaltigkeit.
- Mobilität: Anschaffung von emissionsarmen oder -freien Fahrzeugen, Entwicklung neuer Mobilitätsdienste oder die Umstellung auf alternative Antriebsformen.
Die genaue Definition förderfähiger Kosten und Maßnahmen finden Sie in den detaillierten Richtlinien des Programms.
So läuft der Antrag für den Investitionskredit Nachhaltige Mobilität
Der Antrag für den Investitionskredit Nachhaltige Mobilität wird in der Regel über Ihre Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut gestellt. Gehen Sie dabei wie folgt vor:
- Vorgespräch mit Ihrer Bank: Besprechen Sie Ihr Vorhaben mit Ihrer Hausbank. Diese prüft Ihre Bonität und die Förderfähigkeit des Projekts und berät Sie zu den passenden Konditionen.
- Antragstellung über die Bank: Ihre Bank reicht den Förderantrag bei der KfW ein. Sie fungiert dabei als Mittler und übernimmt die Kommunikation mit der Förderbank.
- Prüfung und Zusage: Die KfW prüft den Antrag. Bei positiver Entscheidung erhalten Sie eine Zusage über Ihre Hausbank.
- Auszahlung und Umsetzung: Nach der Zusage erfolgt die Auszahlung des Kredits, und Sie können mit der Umsetzung Ihres nachhaltigen Mobilitätsprojekts beginnen.
Eckdaten des Investitionskredits Nachhaltige Mobilität
| Förderart | Kredit |
| Förderquote | je nach Modul – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | je nach Modul – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | KfW |
| Region | Bund (bundesweit) |
| Zielgruppe | Unternehmen (klein, mittel, groß, Kleinstunternehmen), öffentliche Einrichtungen, Verbände |
| Status | laufend |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.
Häufige Fragen zum Investitionskredit Nachhaltige Mobilität
Was ist der Investitionskredit Nachhaltige Mobilität?
Der Investitionskredit Nachhaltige Mobilität ist ein Förderprogramm der KfW, das zinsgünstige Darlehen für Investitionen in umweltfreundliche und effiziente Mobilitätslösungen bereitstellt. Er richtet sich an Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in ganz Deutschland.
Wer kann den Investitionskredit beantragen?
Antragsberechtigt sind kleine, mittlere, große und Kleinstunternehmen aller Branchen (Dienstleistungen, Freie Berufe, Gastgewerbe, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft, produzierendes Gewerbe) sowie öffentliche Einrichtungen, Verbände und Vereinigungen.
Wie hoch ist die Förderung durch den Investitionskredit?
Die Förderhöhe und die genauen Konditionen des Kredits sind nicht pauschal festgelegt, sondern hängen vom jeweiligen Modul und den individuellen Projektmerkmalen ab. Details finden Sie in der aktuellen Förderrichtlinie der KfW.
Welche Arten von Projekten werden gefördert?
Gefördert werden Investitionen in den Bereichen Digitalisierung, Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Smart Cities und Regionen, Infrastruktur sowie allgemeine Mobilitätslösungen, die einen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten.
Ist eine Kumulierung mit anderen Förderungen möglich?
Grundsätzlich ist eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Förderungen möglich, sofern die beihilferechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Dies sollte jedoch immer im Einzelfall mit Ihrer Hausbank und der KfW abgeklärt werden.
Was ist der häufigste Stolperstein bei der Antragstellung?
Der häufigste Ablehnungsgrund ist der sogenannte „Maßnahmebeginn“. Sie müssen den Antrag stellen, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen. Ein verbindlicher Kaufvertrag oder eine Bestellung gilt bereits als Maßnahmebeginn.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.
Ähnliche Förderprogramme für nachhaltige Mobilität
Neben dem Investitionskredit Nachhaltige Mobilität gibt es weitere Programme, die Ihre umweltfreundlichen Investitionen unterstützen können:
- Bundesförderung Energieeffizienz in der Wirtschaft: Zuschüsse für Investitionen in Energieeffizienztechnologien.
- KfW Umweltprogramm (Kredit): Finanzierung von Umweltvorhaben, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen.
- Förderung Energieberatung Mittelstand: Zuschüsse für professionelle Energieberatungen, die Potenziale für nachhaltige Mobilität aufzeigen können.