Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie laufend prüfen

INTERREG Bayern Förderung: Grenzüberschreitende Projekte

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Bayern
Zielgruppe
forschungseinrichtung
Das Wichtigste in Kürze
Die INTERREG Bayern Förderung unterstützt grenzüberschreitende Kooperationsprojekte zwischen bayerischen Akteuren und Partnern in Nachbarregionen. Gefördert werden Vorhaben in Bereichen wie Innovation, Energieeffizienz und Umwelt als Zuschuss. Die konkreten Förderquoten und Maximalbeträge richten sich nach den jeweiligen Förderaufrufen und Modulen der Förderrichtlinie.

INTERREG Bayern Förderung: Wer bekommt was?

Die Europäische territoriale Zusammenarbeit (INTERREG) fördert die regionale Vernetzung und grenzüberschreitende Entwicklung im Freistaat Bayern. Das Programm wendet sich an Unternehmen aller Größenklassen – von Kleinstunternehmen und KMU bis hin zu Großunternehmen – sowie an Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen und Verbände.

Die Unterstützung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Da die konkrete Zuwendungshöhe und die maximal förderfähigen Kosten von den jeweiligen bereichsspezifischen Förderaufrufen abhängen, sind genaue finanzielle Rahmendaten der offiziellen Förderrichtlinie zu entnehmen.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie ein grenzüberschreitendes Projekt mit Partnern aus Bayern und Nachbarregionen planen.
  • Ihr Vorhaben Themen wie Innovation, Umwelt, Energieeffizienz oder Regionalentwicklung adressiert.
  • Sie als Unternehmen, Forschungseinrichtung oder kommunaler Akteur in Bayern ansässig sind.
✗ Eher nicht, wenn
  • Es sich um ein rein lokales Projekt ohne grenzüberschreitenden Kooperationspartner handelt.
  • Die Maßnahme vor der offiziellen Antragstellung bzw. Bewilligung bereits begonnen wurde.
  • Reine Regelaufgaben der öffentlichen Verwaltung finanziert werden sollen.

Förderfähige Kosten und Aktivitäten

Im Rahmen von INTERREG V in Bayern können vielfältige Projektausgaben bezuschusst werden, sofern sie direkt zur Umsetzung des grenzüberschreitenden Vorhabens erforderlich sind. Hierzu zählen in der Regel Personalaufwendungen, Reise- und Unterbringungskosten, externe Expertise und Dienstleistungen sowie spezifische Ausrüstungsgegenstände und Investitionen gemäß den Vorgaben des jeweiligen Aufrufs.

So läuft der Antrag bei der INTERREG Bayern Förderung

  1. Projektsuche und Partnersuche: Definition der grenzüberschreitenden Projektidee und Einbindung der erforderlichen Projektpartner in den Fördergebieten.
  2. Prüfung der Förderaufrufe: Abstimmung mit den zuständigen Verwaltungsbehörden bzw. Gemeinsamen Sekretariaten und Erstellung der Antragsunterlagen.
  3. Formaler Antrag auf Einreichung: Fristgerechte Übermittlung des Projektantrags gemäß den Vorgaben des spezifischen Aufrufs.
  4. Bewilligung und Umsetzung: Nach positiver Entscheidung und Zusage durch das Begleitgremium erfolgt die Projektumsetzung nebst Nachweisführung.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt und bewilligt werden. Vorzeitige Liefer- oder Leistungsverträge können zum Ausschluss der Förderung führen.

Eckdaten des Förderprogramms

Förderart Zuschuss (nicht rückzahlbar)
Förderquote je nach Modul/Aufruf unterschiedlich – siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag je nach Modul/Aufruf unterschiedlich – siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie / EU
Region Bayern (grenzüberschreitend)
Status laufend prüfen (aufrufgebunden)
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zur INTERREG Bayern Förderung

Wer kann Anträge im Rahmen von INTERREG V in Bayern stellen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Unternehmensgrößen (Kleinstunternehmen, KMU, Großunternehmen), Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen mit Sitz oder Vorhabenbezug in der Förderregion.

Welche Themenbereiche werden gefördert?

Die Unterstützung umfasst Schwerpunkte wie Energieeffizienz, erneuerbare Energien, umwelt- und naturschutzbezogene Maßnahmen, themenoffene Forschung und Innovation, Regionalförderung sowie Unternehmensfinanzierung im Kontext grenzüberschreitender Kooperationen.

Wie hoch ist die finanzielle Förderung?

Die genaue Förderquote sowie minimale und maximale Förderbeträge sind nicht starr vorgegeben, sondern variieren je nach spezifischem Aufruf und Teilmodul – Einzelheiten entnehmen Sie der offiziellen Richtlinie.

Können Vorhaben auch ohne grenzüberschreitende Partner gefördert werden?

Nein. Ein Kernelement der europäischen territorialen Zusammenarbeit ist die partnerschaftliche Durchführung von Vorhaben mit Akteuren aus den angrenzenden Programmgebieten.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 03.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.

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