INTERREG Bayern Förderung: Grenzüberschreitende Projekte
INTERREG Bayern Förderung: Wer bekommt was?
Die Europäische territoriale Zusammenarbeit (INTERREG) fördert die regionale Vernetzung und grenzüberschreitende Entwicklung im Freistaat Bayern. Das Programm wendet sich an Unternehmen aller Größenklassen – von Kleinstunternehmen und KMU bis hin zu Großunternehmen – sowie an Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen und Verbände.
Die Unterstützung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Da die konkrete Zuwendungshöhe und die maximal förderfähigen Kosten von den jeweiligen bereichsspezifischen Förderaufrufen abhängen, sind genaue finanzielle Rahmendaten der offiziellen Förderrichtlinie zu entnehmen.
- Sie ein grenzüberschreitendes Projekt mit Partnern aus Bayern und Nachbarregionen planen.
- Ihr Vorhaben Themen wie Innovation, Umwelt, Energieeffizienz oder Regionalentwicklung adressiert.
- Sie als Unternehmen, Forschungseinrichtung oder kommunaler Akteur in Bayern ansässig sind.
- Es sich um ein rein lokales Projekt ohne grenzüberschreitenden Kooperationspartner handelt.
- Die Maßnahme vor der offiziellen Antragstellung bzw. Bewilligung bereits begonnen wurde.
- Reine Regelaufgaben der öffentlichen Verwaltung finanziert werden sollen.
Förderfähige Kosten und Aktivitäten
Im Rahmen von INTERREG V in Bayern können vielfältige Projektausgaben bezuschusst werden, sofern sie direkt zur Umsetzung des grenzüberschreitenden Vorhabens erforderlich sind. Hierzu zählen in der Regel Personalaufwendungen, Reise- und Unterbringungskosten, externe Expertise und Dienstleistungen sowie spezifische Ausrüstungsgegenstände und Investitionen gemäß den Vorgaben des jeweiligen Aufrufs.
So läuft der Antrag bei der INTERREG Bayern Förderung
- Projektsuche und Partnersuche: Definition der grenzüberschreitenden Projektidee und Einbindung der erforderlichen Projektpartner in den Fördergebieten.
- Prüfung der Förderaufrufe: Abstimmung mit den zuständigen Verwaltungsbehörden bzw. Gemeinsamen Sekretariaten und Erstellung der Antragsunterlagen.
- Formaler Antrag auf Einreichung: Fristgerechte Übermittlung des Projektantrags gemäß den Vorgaben des spezifischen Aufrufs.
- Bewilligung und Umsetzung: Nach positiver Entscheidung und Zusage durch das Begleitgremium erfolgt die Projektumsetzung nebst Nachweisführung.
Eckdaten des Förderprogramms
| Förderart | Zuschuss (nicht rückzahlbar) |
| Förderquote | je nach Modul/Aufruf unterschiedlich – siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | je nach Modul/Aufruf unterschiedlich – siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie / EU |
| Region | Bayern (grenzüberschreitend) |
| Status | laufend prüfen (aufrufgebunden) |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.
Häufige Fragen zur INTERREG Bayern Förderung
Wer kann Anträge im Rahmen von INTERREG V in Bayern stellen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Unternehmensgrößen (Kleinstunternehmen, KMU, Großunternehmen), Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kommunen, öffentliche Einrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen mit Sitz oder Vorhabenbezug in der Förderregion.
Welche Themenbereiche werden gefördert?
Die Unterstützung umfasst Schwerpunkte wie Energieeffizienz, erneuerbare Energien, umwelt- und naturschutzbezogene Maßnahmen, themenoffene Forschung und Innovation, Regionalförderung sowie Unternehmensfinanzierung im Kontext grenzüberschreitender Kooperationen.
Wie hoch ist die finanzielle Förderung?
Die genaue Förderquote sowie minimale und maximale Förderbeträge sind nicht starr vorgegeben, sondern variieren je nach spezifischem Aufruf und Teilmodul – Einzelheiten entnehmen Sie der offiziellen Richtlinie.
Können Vorhaben auch ohne grenzüberschreitende Partner gefördert werden?
Nein. Ein Kernelement der europäischen territorialen Zusammenarbeit ist die partnerschaftliche Durchführung von Vorhaben mit Akteuren aus den angrenzenden Programmgebieten.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 03.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.
<h2 style="color:#16242E;border-bottom:3px solid #C17D2Ähnliche Förderprogramme
Weitere Informationen zu verwandten Förderprogrammen im Bereich Regionalförderung, Umwelt und Innovation finden Sie in unserem Verzeichnis.