Integrationsrichtlinie Thüringen: Förderung für Arbeit & Bildung
Wer bekommt was durch die Integrationsrichtlinie Thüringen?
Die Integrationsrichtlinie Thüringen ist ein Förderprogramm des Freistaats, das darauf abzielt, die soziale und berufliche Integration von Menschen in Thüringen zu unterstützen. Antragsberechtigt sind dabei eine breite Palette von Akteuren, darunter Unternehmen jeder Größe – von Kleinstunternehmen bis zu Großunternehmen – sowie öffentliche Einrichtungen, Bildungseinrichtungen und Verbände bzw. Vereinigungen. Gefördert werden im Wesentlichen Projekte und Maßnahmen in den Bereichen Arbeit, Aus- und Weiterbildung, die zur Integration beitragen.
- Sie als Unternehmen, öffentliche Einrichtung oder Verband in Thüringen Projekte zur Integration durchführen.
- Ihr Vorhaben die Teilhabe am Arbeitsmarkt oder in der Bildung fördert.
- Sie Zuschüsse für Maßnahmen im Bereich Arbeit, Aus- oder Weiterbildung suchen.
- Ihr Unternehmen außerhalb Thüringens ansässig ist.
- Ihr Projekt keine direkte Integrationswirkung im Bereich Arbeit oder Bildung hat.
- Sie nach einer Förderung für reine Investitionen in Sachanlagen suchen.
Förderfähige Kosten und Projektumfang
Da die Integrationsrichtlinie Thüringen keine pauschalen Angaben zu Förderhöhen oder -quoten im amtlichen Datensatz macht, richten sich die förderfähigen Kosten und der genaue Umfang der Unterstützung nach den spezifischen Modulen und Aufrufen der Richtlinie. Typischerweise werden Personalkosten, Sachkosten für die Durchführung der Maßnahmen, Reisekosten und ggf. Kosten für externe Dienstleistungen als förderfähig anerkannt. Es ist entscheidend, dass alle Kosten direkt dem Integrationsprojekt zuzuordnen und notwendig sind. Eine detaillierte Aufstellung und die genauen Konditionen finden Sie in der jeweils aktuellen Förderrichtlinie.
So läuft der Antrag für die Integrationsrichtlinie Thüringen
- Informationsbeschaffung – Prüfen Sie die aktuelle Förderrichtlinie und die spezifischen Aufrufe, um die genauen Voraussetzungen und Fristen für Ihr Vorhaben zu verstehen.
- Konzeptentwicklung – Erarbeiten Sie ein detailliertes Projektkonzept, das die Integrationsziele, die geplanten Maßnahmen, den Zeitplan und den Kosten- und Finanzierungsplan klar darlegt.
- Antragstellung – Reichen Sie den vollständigen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen fristgerecht bei der zuständigen Bewilligungsstelle ein. Achten Sie auf formale Korrektheit und Vollständigkeit.
- Bewilligung und Durchführung – Nach positiver Prüfung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Erst danach dürfen Sie mit der Durchführung Ihres Projekts beginnen und die bewilligten Mittel abrufen.
- Verwendungsnachweis – Nach Abschluss des Projekts ist ein detaillierter Verwendungsnachweis einzureichen, der die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel belegt.
Eckdaten zur Integrationsrichtlinie Thüringen
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Land Thüringen |
| Region | Thüringen |
| Status | antragsoffen |
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Häufige Fragen zur Integrationsrichtlinie Thüringen (FAQ)
Wer ist antragsberechtigt für die Integrationsrichtlinie Thüringen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Größe (Kleinst-, Klein-, Mittel- und Großunternehmen), öffentliche Einrichtungen, Bildungseinrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen, die ihren Sitz in Thüringen haben und Integrationsprojekte umsetzen möchten.
Wie hoch ist die Förderung durch die Integrationsrichtlinie?
Die genaue Förderhöhe und -quote sind nicht pauschal festgelegt, da sie von den spezifischen Projektmodulen und den jeweiligen Förderaufrufen abhängen. Für detaillierte Informationen müssen Sie die aktuelle Förderrichtlinie konsultieren.
Was gilt als Maßnahmebeginn bei dieser Förderung?
Der Maßnahmebeginn ist ein kritischer Punkt. Als begonnen gilt ein Vorhaben in der Regel, sobald Liefer- oder Leistungsverträge für das Projekt unterzeichnet wurden oder andere verbindliche Verpflichtungen eingegangen sind. Der Antrag muss zwingend vor diesem Zeitpunkt gestellt werden, um den Förderanspruch nicht zu verlieren.
Kann die Integrationsrichtlinie mit anderen Förderungen kombiniert werden?
Die Kumulierung mit anderen Förderprogrammen ist prinzipiell möglich, unterliegt aber den beihilferechtlichen Vorgaben und den spezifischen Regelungen der Integrationsrichtlinie. Es ist ratsam, dies im Vorfeld mit der Bewilligungsstelle abzuklären, um eine Überförderung zu vermeiden.
Welche Branchen werden durch die Integrationsrichtlinie hauptsächlich gefördert?
Die Integrationsrichtlinie Thüringen richtet sich explizit an Dienstleistungsunternehmen und Organisationen, die im Bereich der Integration und sozialen Teilhabe aktiv sind. Es geht primär um die Förderung von Projekten und Maßnahmen und weniger um branchenspezifische Investitionen.
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Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.