INSIGHT II Forschungsvorhaben: Förderung für disruptive Innovationen
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt mit dem Programm „INSIGHT II – Interdisziplinäre Perspektiven auf disruptive Innovationen“ Forschungsvorhaben, die sich mit den gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ethischen Auswirkungen disruptiver Technologien auseinandersetzen. Ziel ist es, frühzeitig Chancen und Risiken zu erkennen und fundierte Handlungsempfehlungen für Politik und Gesellschaft zu entwickeln. Das Programm richtet sich an ein breites Spektrum von Akteuren, um eine umfassende interdisziplinäre Perspektive zu gewährleisten.
- Ihr Unternehmen als KMU oder Ihre Einrichtung (Hochschule, Forschungseinrichtung, Verband) bundesweit ansässig ist.
- Sie interdisziplinäre Forschung zu disruptiven Innovationen betreiben möchten.
- Ihr Vorhaben die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen oder ethischen Dimensionen neuer Technologien beleuchtet.
- Sie einen Zuschuss für Ihr Forschungsprojekt suchen und die Förderrichtlinie des BMBF beachten.
- Ihr Forschungsvorhaben rein anwendungsbezogen ist und keine interdisziplinären Perspektiven auf disruptive Innovationen bietet.
- Sie ein Großunternehmen sind, da das Programm auf KMU und Forschungseinrichtungen abzielt.
- Sie bereits vor der Antragstellung mit Ihrem Vorhaben begonnen haben.
- Sie keine umfassende Auseinandersetzung mit den Folgen disruptiver Innovationen planen.
Förderfähige Kosten und Inhalte für INSIGHT II Forschungsvorhaben
Im Rahmen der **INSIGHT II Forschungsvorhaben** können projektbezogene Ausgaben gefördert werden, die direkt mit der Durchführung des interdisziplinären Forschungsprojekts in Verbindung stehen. Dazu gehören in der Regel Personalkosten für wissenschaftliches und technisches Personal, Sachkosten für Material und Geräte, Kosten für Reisen im Projektkontext sowie Ausgaben für die Beauftragung von Dritten, falls für das Forschungsvorhaben notwendig. Die genauen förderfähigen Kostenarten sowie deren Anerkennung sind detailliert in der jeweiligen Bekanntmachung und den zugehörigen Förderrichtlinien des BMBF beschrieben. Es ist entscheidend, dass alle Ausgaben transparent dokumentiert und dem Projekt klar zugeordnet werden können.
So läuft der Antrag für INSIGHT II
- Bekanntmachung prüfen – Informieren Sie sich über die aktuelle Bekanntmachung und die spezifischen Schwerpunkte der jeweiligen Förderrunde von INSIGHT II.
- Skizze einreichen – Erstellen Sie eine Projektskizze, die Ihr Forschungsvorhaben, die interdisziplinäre Ausrichtung und die Relevanz für disruptive Innovationen detailliert darstellt.
- Begutachtung und Aufforderung – Ihre Skizze wird begutachtet. Bei positivem Ergebnis werden Sie zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags aufgefordert.
- Förmlichen Antrag stellen – Erarbeiten Sie den vollständigen Förderantrag unter Beachtung aller Formvorschriften und reichen Sie diesen fristgerecht ein.
- Bewilligung und Zuwendungsbescheid – Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid, der die genauen Förderkonditionen festlegt.
Eckdaten des Förderprogramms „INSIGHT II Forschungsvorhaben“
| Offizieller Programmname | Förderung von Forschungsvorhaben im Rahmen von INSIGHT II Interdisziplinäre Perspektiven auf disruptive Innovationen |
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) |
| Region | Bund (bundesweit) |
| Zielgruppe | Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbände/Vereinigungen |
| Status | antragsoffen (Bekanntmachungen beachten) |
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
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Häufige Fragen zu INSIGHT II Forschungsvorhaben
Wer ist für die INSIGHT II Forschungsvorhaben antragsberechtigt?
Antragsberechtigt für **INSIGHT II Forschungsvorhaben** sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen mit Sitz in Deutschland. Großunternehmen sind explizit nicht als primäre Zielgruppe genannt.
Wie hoch ist die Förderung für INSIGHT II?
Die genaue Förderhöhe und -quote für **INSIGHT II Forschungsvorhaben** sind im amtlichen Datensatz nicht pauschal beziffert. Sie hängen von der jeweiligen Bekanntmachung und den spezifischen Modulen des Programms ab. Detaillierte Informationen dazu finden Sie in der aktuellen Förderrichtlinie des BMBF.
Was gilt als Maßnahmebeginn bei INSIGHT II?
Als Maßnahmebeginn gilt, sobald Sie einen verbindlichen Vertrag (z. B. Liefer- oder Leistungsvertrag) für Ihr Forschungsvorhaben abschließen oder mit der Ausführung des Projekts beginnen. Der Antrag für **INSIGHT II Forschungsvorhaben** muss zwingend vor diesem Zeitpunkt gestellt werden, um den Förderanspruch nicht zu verlieren.
Können INSIGHT II Forschungsvorhaben mit anderen Programmen kombiniert werden?
Die Kumulierung von Fördermitteln ist grundsätzlich möglich, unterliegt jedoch den beihilferechtlichen Regeln der Europäischen Union (z. B. AGVO, De-minimis-Verordnung). Für **INSIGHT II Forschungsvorhaben** sollten Sie stets die spezifischen Kumulierungsvorschriften in der Förderrichtlinie prüfen und dies bei der Antragstellung transparent angeben.
Was sind typische Ablehnungsgründe für INSIGHT II Anträge?
Häufige Ablehnungsgründe für **INSIGHT II Forschungsvorhaben** sind ein nicht ausreichend interdisziplinärer Ansatz, mangelnde Relevanz für disruptive Innovationen, ein unzureichendes Konzept zur Folgenabschätzung oder die Nichteinhaltung der formellen Fristen und Voraussetzungen. Ein sehr häufiger Fehler ist auch der vorzeitige Maßnahmebeginn vor der offiziellen Antragsbewilligung.
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Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.