INSIGHT II Förderung: Forschung zu disruptiven Innovationen
Wer bekommt was bei der INSIGHT II Förderung?
Das BMBF-Programm INSIGHT II adressiert die interdisziplinäre Erforschung von disruptiven Innovationen und deren Auswirkungen auf Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur. Gefördert werden Verbund- und Einzelvorhaben, die technologische und gesellschaftliche Umbrüche vorausschauend analysieren. Antragsberechtigt sind wissenschaftliche Einrichtungen sowie kleine und mittlere Unternehmen. Die finanzielle Unterstützung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt, dessen genaue Förderhöhe und Quote der Förderrichtlinie beziehungsweise den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen sind.
- Sie interdisziplinäre Forschung zu neuen Technologien planen
- Ihr Vorhaben als KMU, Hochschule oder Forschungseinrichtung erfolgt
- Sie gesellschaftliche und ethische Perspektiven disruptiver Trends untersuchen
- Es sich um ein Großunternehmen ohne KMU-Status handelt
- Rein kommerzielle Produktentwicklungen ohne Forschungsanteil vorliegen
- Kein Bezug zu disruptiven Innovationen gegeben ist
Förderfähige Vorhaben und Kostenstellen
Im Fokus der Förderung stehen Forschungsleistungen, die Chancen und Herausforderungen radikaler Innovationen beleuchten. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen in der Regel Personalkosten für wissenschaftliches Personal, Sachmittel sowie projektbezogene Reise- und Dokumentationskosten. Detaillierte Vorgaben zur Ausgabenstruktur sind der aktuellen Förderrichtlinie zu entnehmen.
So läuft der Antrag ab
- Projektskizze einreichen: Einreichung einer mehrseitigen Projektskizze gemäß den Vorgaben des Projektträgers.
- Förmlicher Förderantrag: Nach positiver Bewertung der Skizze Aufforderung zur Einreichung des vollständigen Antrags.
- Bewilligung und Bescheid: Prüfung des Antrags und Erteilung des Zuwendungsbescheids.
Eckdatenübersicht zur INSIGHT II Förderung
| Förderart | Zuschuss |
| Förderbereich | Forschung, Innovation, Kultur, Medien, Sport |
| Förderquote | siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) |
| Region | Bundesweit (Bund) |
| Zielgruppe | KMU, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbände |
| Status | laufend prüfen |
Unsicher, ob Ihr Forschungsvorhaben förderfähig ist?
Nutzen Sie unsere unverbindliche Ersteinschätzung. Wir prüfen die Förderfähigkeit Ihres Projekts und begleiten Sie auf dem Weg zum passenden Förderprogramm.
Häufige Fragen zur INSIGHT II Förderung
Wer ist für die INSIGHT II Förderung antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Verbände beziehungsweise Vereinigungen mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland.
Wie hoch ist die Förderquote?
Die genaue Förderquote wird nicht in der allgemeinen Übersicht genannt, sondern unterscheidet sich je nach Modul und Antragstellerkategorie. Sie entnehmen die Details direkt der offiziellen Förderrichtlinie.
Welche Themenfelder werden gefördert?
Das Programm fokussiert interdisziplinäre Perspektiven auf disruptive Innovationen. Gefördert werden Vorhaben an der Schnittstelle von Forschung, Innovation sowie gesellschaftlichen und kulturellen Fragestellungen.
Wann muss der Förderantrag gestellt werden?
Der Antrag beziehungsweise die Projektskizze muss zwingend vor dem offiziellen Beginn des Forschungsvorhabens eingereicht werden. Bereits begonnene Projekte können nicht rückwirkend gefördert werden.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 08.11.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.