Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) laufend prüfen

INSIGHT II Förderung: Forschung zu disruptiven Innovationen

Geprüft am 2026-06-16
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Bund
Zielgruppe
forschungseinrichtung
Das Wichtigste in Kürze
Die INSIGHT II Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt interdisziplinäre Forschungsvorhaben zu disruptiven Innovationen. Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die Förderung erfolgt als Zuschuss – konkrete Quoten und Höchstbeträge richten sich nach der jeweiligen Bekanntmachung.

Wer bekommt was bei der INSIGHT II Förderung?

Das BMBF-Programm INSIGHT II adressiert die interdisziplinäre Erforschung von disruptiven Innovationen und deren Auswirkungen auf Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur. Gefördert werden Verbund- und Einzelvorhaben, die technologische und gesellschaftliche Umbrüche vorausschauend analysieren. Antragsberechtigt sind wissenschaftliche Einrichtungen sowie kleine und mittlere Unternehmen. Die finanzielle Unterstützung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt, dessen genaue Förderhöhe und Quote der Förderrichtlinie beziehungsweise den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen sind.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie interdisziplinäre Forschung zu neuen Technologien planen
  • Ihr Vorhaben als KMU, Hochschule oder Forschungseinrichtung erfolgt
  • Sie gesellschaftliche und ethische Perspektiven disruptiver Trends untersuchen
✗ Eher nicht, wenn
  • Es sich um ein Großunternehmen ohne KMU-Status handelt
  • Rein kommerzielle Produktentwicklungen ohne Forschungsanteil vorliegen
  • Kein Bezug zu disruptiven Innovationen gegeben ist

Förderfähige Vorhaben und Kostenstellen

Im Fokus der Förderung stehen Forschungsleistungen, die Chancen und Herausforderungen radikaler Innovationen beleuchten. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen in der Regel Personalkosten für wissenschaftliches Personal, Sachmittel sowie projektbezogene Reise- und Dokumentationskosten. Detaillierte Vorgaben zur Ausgabenstruktur sind der aktuellen Förderrichtlinie zu entnehmen.

So läuft der Antrag ab

  1. Projektskizze einreichen: Einreichung einer mehrseitigen Projektskizze gemäß den Vorgaben des Projektträgers.
  2. Förmlicher Förderantrag: Nach positiver Bewertung der Skizze Aufforderung zur Einreichung des vollständigen Antrags.
  3. Bewilligung und Bescheid: Prüfung des Antrags und Erteilung des Zuwendungsbescheids.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag stets vor dem offiziellen Maßnahmebeginn. Der vorzeitige Vorhabenbeginn vor Erteilung des Zuwendungsbescheids oder einer ausdrücklichen Genehmigung führt in der Regel zum Verlust des Förderanspruchs.

Eckdatenübersicht zur INSIGHT II Förderung

Förderart Zuschuss
Förderbereich Forschung, Innovation, Kultur, Medien, Sport
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergeber Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Region Bundesweit (Bund)
Zielgruppe KMU, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Verbände
Status laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zur INSIGHT II Förderung

Wer ist für die INSIGHT II Förderung antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Verbände beziehungsweise Vereinigungen mit Sitz oder Betriebsstätte in Deutschland.

Wie hoch ist die Förderquote?

Die genaue Förderquote wird nicht in der allgemeinen Übersicht genannt, sondern unterscheidet sich je nach Modul und Antragstellerkategorie. Sie entnehmen die Details direkt der offiziellen Förderrichtlinie.

Welche Themenfelder werden gefördert?

Das Programm fokussiert interdisziplinäre Perspektiven auf disruptive Innovationen. Gefördert werden Vorhaben an der Schnittstelle von Forschung, Innovation sowie gesellschaftlichen und kulturellen Fragestellungen.

Wann muss der Förderantrag gestellt werden?

Der Antrag beziehungsweise die Projektskizze muss zwingend vor dem offiziellen Beginn des Forschungsvorhabens eingereicht werden. Bereits begonnene Projekte können nicht rückwirkend gefördert werden.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 08.11.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.