WIBank (Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen) ausgelaufen

Innovationskredit Hessen: Förderung für Unternehmen in 2023

Geprüft am 16.06.2026
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Darlehen
Region
Hessen
Zielgruppe
Existenzgründung
Das Wichtigste in Kürze
Der Innovationskredit Hessen unterstützte Unternehmen und Existenzgründer in Hessen im Jahr 2023 bei der Finanzierung von innovativen Vorhaben, Digitalisierungsprojekten und allgemeinen Investitionen. Als zinsgünstiger Kredit der WIBank war er branchenübergreifend verfügbar. Das Programm ist für 2023 ausgelaufen, jedoch sind oft Nachfolgeprogramme oder ähnliche Förderungen verfügbar.

Wer bekam den Innovationskredit Hessen?

Der Innovationskredit Hessen richtete sich an eine breite Palette von Unternehmen und Existenzgründerinnen und -gründern mit Sitz in Hessen. Er diente der Finanzierung von Vorhaben, die Innovationen vorantreiben, die Digitalisierung im Unternehmen stärken oder allgemeine Unternehmensinvestitionen sichern sollten. Die Förderung war branchenoffen und umfasste das produzierende Gewerbe, Dienstleistungsunternehmen, Freie Berufe sowie die Kultur- und Kreativwirtschaft.

Gerade für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Kleinstunternehmen und auch Großunternehmen stellte dieser Kredit eine wichtige Säule zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit dar. Da es sich um einen Kredit handelte, war eine gute Bonität des antragstellenden Unternehmens eine grundlegende Voraussetzung.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Ihr Unternehmen oder Ihre Gründung in Hessen ansässig ist.
  • Sie innovative Projekte, Digitalisierungsvorhaben oder andere Investitionen planen.
  • Sie die Bonitätsanforderungen für einen Kredit erfüllen.
  • Ihr Vorhaben in das produzierende Gewerbe, den Dienstleistungssektor, die Freien Berufe oder die Kultur- und Kreativwirtschaft fällt.
✗ Eher nicht, wenn
  • Ihr Unternehmen außerhalb Hessens liegt.
  • Sie keine Kreditfinanzierung, sondern einen reinen Zuschuss suchen.
  • Ihr Vorhaben bereits begonnen wurde, bevor der Antrag gestellt wurde.
  • Ihre Bonität für eine Kreditaufnahme nicht ausreichend ist.

Welche Kosten waren förderfähig?

Der Innovationskredit Hessen war auf die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln ausgerichtet, die im Rahmen der geförderten Vorhaben anfielen. Dazu zählten in der Regel:

  • Investitionen in Sachanlagen (z. B. Maschinen, Anlagen, Hard- und Software für Digitalisierung).
  • Kosten für die Entwicklung neuer Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren.
  • Ausgaben für Patente, Lizenzen und Know-how.
  • Bestimmte Betriebsmittelkosten, die im direkten Zusammenhang mit dem Innovationsvorhaben standen.

Die genaue Definition der förderfähigen Kosten sowie etwaige Obergrenzen waren in den detaillierten Förderrichtlinien festgelegt. Es war stets ratsam, diese vor Antragstellung genau zu prüfen.

So lief der Antrag für den Innovationskredit Hessen

Der Antrag für den Innovationskredit Hessen erfolgte in der Regel über die Hausbank des Unternehmens, die als erster Ansprechpartner fungierte. Die Hausbank leitete den Antrag dann an die zuständige Förderbank weiter. Hier eine typische Schrittfolge:

  1. Beratung und Vorbereitung – Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Hausbank auf und besprechen Sie Ihr Vorhaben sowie die Anforderungen des Innovationskredits. Sammeln Sie alle notwendigen Unterlagen (Businessplan, Finanzierungsplan, Bilanzen etc.).
  2. Antragstellung bei der Hausbank – Ihre Hausbank prüft die Unterlagen und Ihre Bonität, bevor sie den Förderantrag im Rahmen des Innovationskredits bei der WIBank einreicht.
  3. Prüfung durch die Förderbank – Die WIBank prüft den Antrag auf Förderfähigkeit und beihilferechtliche Aspekte.
  4. Kreditbewilligung und Auszahlung – Bei positiver Prüfung erhalten Sie einen Kreditvertrag. Die Auszahlung erfolgt nach den vereinbarten Konditionen, oft in Tranchen.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie das Vorhaben beginnen. Bereits ein verbindlicher Liefer- oder Leistungsvertrag gilt förderrechtlich als Maßnahmebeginn und kann den Förderanspruch ausschließen.

Eckdaten zum Innovationskredit Hessen

Förderart Kredit
Förderquote siehe Förderrichtlinie
Höchstbetrag siehe Förderrichtlinie
Fördergeber WIBank (Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen)
Region Hessen
Status ausgelaufen (für 2023)
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zum Innovationskredit Hessen

Wer konnte den Innovationskredit Hessen beantragen?

Antragsberechtigt waren Unternehmen aller Größen (Kleinstunternehmen, kleine, mittlere und Großunternehmen) sowie Existenzgründerinnen und -gründer mit Betriebsstätte in Hessen, die innovative Projekte, Digitalisierungsmaßnahmen oder andere Investitionen planten. Die Branchen Dienstleistungen, Freie Berufe, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie das Produzierende Gewerbe waren abgedeckt.

Welche Art von Projekten wurde gefördert?

Der Innovationskredit Hessen unterstützte Vorhaben in den Bereichen Existenzgründung und -festigung, Forschung und Innovation (themenoffen), Unternehmensfinanzierung und Digitalisierung. Konkrete Beispiele waren Investitionen in neue Maschinen, Softwarelösungen, Produktentwicklungen oder die Erweiterung der Geschäftstätigkeit.

Wie hoch waren die Förderkonditionen?

Die genaue Förderhöhe und die Kreditkonditionen (Zinssätze, Laufzeiten) hingen von den individuellen Projektmerkmalen, der Bonität des Antragstellers und der jeweils gültigen Förderrichtlinie ab. Der amtliche Datensatz enthielt hierzu keine spezifischen Angaben, daher ist die Prüfung der detaillierten Richtlinie unerlässlich gewesen.

Ist der Innovationskredit Hessen noch verfügbar?

Der hier beschriebene Innovationskredit Hessen mit Bezug auf das Jahr 2023 ist in dieser Form ausgelaufen. Es ist jedoch üblich, dass Förderbanken wie die WIBank regelmäßig neue oder angepasste Programme auflegen, um Innovationen und die Wirtschaft in Hessen zu unterstützen. Es empfiehlt sich, die aktuellen Angebote der WIBank oder der Förderdatenbank des Bundes zu prüfen.

Kann der Kredit mit anderen Förderungen kombiniert werden?

Die Kumulierung des Innovationskredits mit anderen Förderprogrammen war in der Regel unter Beachtung der jeweils geltenden beihilferechtlichen Vorschriften (z. B. De-minimis-Verordnung, AGVO) möglich. Eine genaue Prüfung der Kumulierungsregeln in den jeweiligen Förderrichtlinien war zwingend erforderlich, um eine Überförderung auszuschließen.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 16.06.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.

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