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Innovationsförderung Niedersachsen: F&E in Unternehmen

Geprüft am 16.06.2026
Förderhöhe bis
variabel
Förderquote
individuell
Förderart
Zuschuss
Region
Niedersachsen
Zielgruppe
forschungseinrichtung
Das Wichtigste in Kürze
Die Innovationsförderung Niedersachsen unterstützt gewerbliche Unternehmen und Forschungseinrichtungen bei Projekten im Bereich Forschung und Entwicklung. Der Zuschuss deckt förderfähige F&E-Ausgaben im produzierenden Gewerbe und Dienstleistungssektor ab. Förderhöhen und Quoten sind je nach Modul geregelt – siehe Förderrichtlinie. Anträge sind vor Maßnahmebeginn zu stellen.

Wer profitiert von der Innovationsförderung Niedersachsen?

Das Niedersächsische Innovationsförderprogramm für Forschung und Entwicklung in Unternehmen zielt darauf ab, den Technologietransfer sowie die betriebliche Forschungsaktivität in Niedersachsen nachhaltig zu stärken. Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Großunternehmen und Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen.

Gefördert werden Vorhaben der Aus- und Angewandten Forschung sowie der experimentellen Entwicklung. Ziel ist es, marktorientierte Innovationen im produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich zur Marktreife zu führen.

✓ Passt zu Ihnen, wenn
  • Sie als Unternehmen oder Forschungseinrichtung in Niedersachsen ansässig sind.
  • Ihr Projekt dem Bereich Forschung, Entwicklung oder Innovation zuzuordnen ist.
  • Mit dem Vorhaben noch nicht vor der Antragstellung begonnen wurde.
✗ Eher nicht, wenn
  • Es sich um reine Standard-Investitionen ohne F&E-Gehalt handelt.
  • Der maßgebliche Unternehmensstandort außerhalb von Niedersachsen liegt.
  • Verträge für das Projekt bereits verbindlich unterzeichnet wurden.

Förderfähige Bereiche und Kostenstruktur

Das Programm adressiert technologie- und themenoffene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Förderfähig sind typischerweise projektbezogene Personalkosten, Ausgaben für wissenschaftliche Instrumente und Ausrüstung sowie fremde Forschungsleistungen, die von externen Dienstleistern bezogen werden.

So läuft der Antrag ab

  1. Projektkonzeption: Definition des F&E-Vorhabens, der Entwicklungsziele und des Kostenplans.
  2. Antragstellung: Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen bei der zuständigen Bewilligungsstelle in Niedersachsen.
  3. Prüfung & Bewilligung: Fachliche und beihilferechtliche Bewertung des Vorhabens.
  4. Projektstart: Umsetzung der Forschungsmaßnahmen erst nach Zugang des Bewilligungsbescheids bzw. zugelassenem vorzeitigen Maßnahmebeginn.
⚠ Wichtig – Maßnahmebeginn: Stellen Sie den Antrag zwingend vor Beginn des Vorhabens. Bereits der Abschluss von rechtsverbindlichen Liefer- und Leistungsverträgen gilt förderrechtlich als Beginn und führt zum Verlust des Förderanspruchs.

Eckdaten des Förderprogramms

Förderart Zuschuss
Förderquote – siehe Förderrichtlinie
Förderhöhe – siehe Förderrichtlinie
Fördergebiet Niedersachsen
Zielgruppe Kleinstunternehmen, KMU, Großunternehmen, Forschungseinrichtungen
Branchen Produzierendes Gewerbe, Dienstleistungen
Status Laufend prüfen
Förderfähigkeit prüfen

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Häufige Fragen zur Innovationsförderung Niedersachsen

Wer darf Anträge im Niedersächsischen Innovationsförderprogramm stellen?

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen aller Größenklassen (Kleinstunternehmen, kleine, mittlere und große Unternehmen) aus dem produzierenden Gewerbe und dem Dienstleistungsbereich sowie Forschungseinrichtungen in Niedersachsen.

Welche Ausgaben werden bezuschusst?

Gefördert werden in erster Linie Kosten im Zusammenhang mit Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten. Genaue Details zu anrechenbaren Personalkosten, Sachmitteln oder Auftragsforschung sind der amtlichen Richtlinie zu entnehmen.

Wie hoch ist die Förderquote?

Die konkrete Förderquote und die maximalen Zuschussbeträge hängen vom jeweiligen Teilmodul, der Unternehmensgröße sowie der Art des F&E-Vorhabens ab – siehe Förderrichtlinie.

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag muss zwingend vor Beginn der Projektdurchführung eingereicht werden. Bereits der Abschluss von Liefer- oder Leistungsverträgen vor Antragstellung gilt als maßnahmebegonnen und schließt eine Förderung aus.

Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 07.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.

ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.