InnoTop Förderung Rheinland-Pfalz: ISB Zuschüsse für Innovation
Wer bekommt was? Die InnoTop Förderung Rheinland-Pfalz im Überblick
Das Einzelbetriebliche Innovations- und Technologieförderungsprogramm (InnoTop) sowie die zugehörigen Innovationsgutscheine der ISB dienen der Stärkung der Innovationskraft in Rheinland-Pfalz. Gefördert werden Vorhaben der angewandten Forschung, der experimentellen Entwicklung sowie technologische Innovationen.
Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Rheinland-Pfalz. Dazu zählen Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Großunternehmen. Die genaue Förderhöhe und Förderquote hängen vom jeweiligen Modul sowie den spezifischen Projektdaten ab – Details entnehmen Sie der offiziellen Richtlinie.
- Sie ein gewerbliches Unternehmen mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz führen
- Sie ein technologieorientiertes Entwicklungs- oder Innovationsprojekt planen
- Das Vorhaben noch nicht begonnen wurde
- Die Maßnahme bereits vertraglich oder operativ gestartet ist
- Es sich um Routineanpassungen oder Standard-Reinvestitionen ohne Innovationsgehalt handelt
- Der Unternehmenssitz außerhalb von Rheinland-Pfalz liegt
Förderfähige Kosten und Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Ausgaben, die in direktem Zusammenhang mit dem Innovationsvorhaben stehen. Dazu gehören in der Regel Personalausgaben für Entwicklungsaktivitäten, Fremdleistungen für Forschung und Erprobung sowie projektspezifische Sach- und Materialkosten. Für die InnoTop Förderung Rheinland-Pfalz gilt, dass der Innovationsgehalt und die wirtschaftliche Verwertbarkeit im Antrag nachvollziehbar dargelegt werden müssen.
Eckdaten des Förderprogramms
| Förderart | Zuschuss |
| Förderquote | siehe Förderrichtlinie |
| Höchstbetrag | siehe Förderrichtlinie |
| Fördergeber | Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) |
| Region | Rheinland-Pfalz |
| Zielgruppe | Kleinstunternehmen, KMU, Großunternehmen |
| Status | laufend prüfen |
So läuft der Antrag
- Projektvorbereitung & Beratung – Stimmen Sie das geplante Innovationsvorhaben im Vorfeld mit der ISB ab und prüfen Sie die Ausgestaltung der einzelnen Fördermodule.
- Antragstellung einreichen – Reichen Sie den Förderantrag vollständig über die vorgesehenen Formulare der ISB Rheinland-Pfalz ein, bevor Verträge geschlossen werden.
- Bewilligung & Umsetzung – Nach Prüfung der Förderfähigkeit und Erhalt des Zuwendungsbescheids kann mit der Durchführung begonnen werden.
Unsicher, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist?
Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung. Wir gleichen Ihr Vorhaben mit passenden Programmen ab und vermitteln bei Bedarf an einen spezialisierten Förderberater in Ihrer Region.
Häufige Fragen zur InnoTop Förderung Rheinland-Pfalz
Wer ist für die InnoTop Förderung Rheinland-Pfalz antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen (Kleinstunternehmen, KMU sowie Großunternehmen) aller relevanten Branchen mit einer Niederlassung oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz.
Wie hoch ist die InnoTop Förderung Rheinland-Pfalz?
Die genaue Förderhöhe und Förderquote hängen von der Art des Projekts, der Unternehmensgröße und dem gewählten Modul ab – konkrete Details entnehmen Sie der Förderrichtlinie.
Wann muss der Antrag für InnoTop eingereicht werden?
Der Antrag muss zwingend vor Beginn der Maßnahme (z. B. vor der ersten verbindlichen Bestellung oder Auftragsvergabe) bei der ISB vorliegen.
Welche Branchen profitieren von dem Programm?
Gefördert werden Vorhaben aus Dienstleistung, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie dem produzierenden Gewerbe.
Datenbasis: Förderdatenbank des Bundes (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, BMWE), lizenziert unter CC BY 4.0. Redaktionell in eigenen Worten aufbereitet und um eigene Einordnung ergänzt. Geprüft am: 13.09.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – verbindlich ist allein die jeweils aktuelle Förderrichtlinie des Fördergebers.
ℹ️ Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über Förderprogramme und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung im Einzelfall. Wir informieren und vermitteln, wir beraten nicht im Sinne des RDG oder StBerG. Förderkonditionen, Fristen und Voraussetzungen können sich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Förderrichtlinie des jeweiligen Fördergebers.